Der bereits in seinen Grundzügen bekannte Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist geleakt worden. Etliche Details dieses Berichtes zeigen, dass der “Staatstrojaner” sich nicht staatstragend verhält.
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Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante EU-Datenschutzverordnung prinzipiell begrüßt und die unter anderem von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geäußerte Kritik an den Brüsseler Plänen zurückgewiesen. “Ich sehe ein deutliches Bemühen, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen”, betonte Schaar am Dienstag in Berlin.
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Finanzämter und Sozialbehörden haben im vergangenen Jahr Zehntausende Kontodaten überprüft, so viele wie nie zuvor. Dabei ist die Regelung nur für Ausnahmefälle gedacht, kritisieren Datenschützer.
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Zugriffsblockade auf seine Webseite für Nutzer von Virtual Private Networks wieder aufgehoben, nachdem sich der Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet hat. Im Sommer 2011 hatten sich Surfer, die mithilfe von Anonymisierungsdiensten im Netz unterwegs waren, wegen der Aussperrung vom BKA-Angebot an den obersten Datenschützer der Nation gewandt.
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Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verstößt die Homepage des Bundestags gegen Datenschutz-Richtlinien. Dort und beim Kinderportal des Bundestags, Kuppelkucker.de, werde ein Tracking-Dienst eingesetzt. In beiden Fällen würden die Besucher in den Datenschutzhinweisen nicht darüber informiert, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Schaar habe deshalb eine Prüfung eingeleitet.
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Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat der Bundesregierung zögerliches Arbeiten beim Datenschutz vorgeworfen. Die schwarz-gelbe Koalition habe viele Verbesserungen angekündigt, aber bislang sehr wenig auf den Weg gebracht und noch nichts abgeschlossen.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat am Freitag in Berlin das Werkzeug Prividor vorgestellt, das Datenschutzverletzungen auf Websites aufspüren kann. Prividor soll automatisiert das Tracking erkennen, also das heimliche Ausspähen des Surfverhaltens durch Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage. Außerdem versucht Prividor, das Auslesen der Liste besuchter Webseiten mittels JavaScript oder CSS History Stealing aufzuspüren. Darüber hinaus schlägt das Tool mittels einer Blacklist bei problematischen Online-Diensten Alarm auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare wird aufgezeichnet. Die Ergebnisse bereitet Prividor in Übersichten auf, die Basis für ein Einschreiten von Aufsichtsbehörden sein können.
Entwickelt hat den "Privacy Violation Detector" das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Garching. Über eine Webschnittstelle legen die Nutzer Listen zu beobachtender Seiten und Webdienst-Blacklists an. Die Websites surft ein auf dem Server installierter modifizierter Firefox an, der das Prividor-Add-on enthält. Dieser arbeitet die Liste der Websites ab und kann dabei auch unterschiedliche User-Agents simulieren.
Quelle : heise.de
Eigentlich hat der Bürger ein Anrecht auf Auskunft, doch nach wie vor begegnet er Behörden als Bittsteller: Fünf Jahre nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes sind sich zu wenig Bürger ihrer Rechte bewusst, klagt Datenschützer Peter Schaar – und zu wenig Behörden ihrer Pflichten.
Quelle : spiegel.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Kodex ist ein erster Schritt
Das ZDF-Magazins WISO berichtet darüber, dass Einwohnermeldeämter die Meldedaten ihrer Bürger an Firmen weitergeben und damit auch noch Geld verdienen. Was der Bundesda-tenschutzbeauftragte Peter Schaar als Skandal bezeichnet, ist leider in einigen Bundesländern völlig legal.
Quelle : internet-law.de
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat ein Datenschutzwiki vorgestellt und interessierte Nutzer dazu aufgerufen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Die Wiki-Nutzer sollen ihren Sachverstand anderen Menschen über das Internet näher bringen, so Schaar.
Sowohl für Fragen zum Thema Datenschutz im privaten, als auch im beruflichen Umfeld soll das Wiki eine zentrale Anlaufstelle sein. Den Besuchern will Peter Schaar mit dieser neuen Plattform eine Anlaufstelle bieten, um Grundsätze und Fachbegriffe dieses Gebiets auf einfache Weise nachschlagen zu können.
quelle : winfuture.de
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Behörden und Unternehmen zu mehr Offenheit aufgefordert. "Wenn die Verwaltung den Bürgern mit Misstrauen begegnet, werden die Bürger auch nicht mehr Vertrauen in staatliches Handeln haben", sagte Schaar am Montag auf einer Tagung zum Informationsfreiheitsgesetz in Schwerin. Im Konflikt zwischen dem Zugang zu Informationen und Betriebsgeheimnissen sollte es ein Abwägungsverfahren geben. Zu oft lehnten Behörden ein Informationsersuchen ab, nur weil die Interessen eines privaten Unternehmens betroffen sein könnten. Wenn Verträge zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Hand nicht einsehbar seien, werde auch die Korruptionsbekämpfung erschwert.
quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar meint, der von der EU-Kommission mit den USA ausgehandelte Entwurf für ein neues Swift-Abkommen erfülle nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen. Das sagte Schaar laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau. Es könne nicht hingenommen werden, dass die in die USA übermittelten Daten regelmäßig fünf Jahre gespeichert werden sollen. "Wer jetzt zu übertriebener Eile antreibt, könnte sich morgen die Augen reiben, weil das Abkommen erneut scheitert", sagte Schaar demnach
Nach Angaben der Zeitung wollen die EU-Mitgliedstaaten den Vertrag bereits am morgigen Donnerstag durchwinken. Er soll US-Terrorfahndern erlauben, Daten von Bankkunden abzurufen, die der in Belgien ansässige Finanzdienstleister Swift verwaltet. Auf diese Weise wollen die USA die Finanzströme des internationalen Terrorismus ausforschen. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt.
quelle : heise.de
Bundesdatenschutzbeauftragter: Diskussion über neues Datenschutzrecht erwünscht - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat am Montag ein Diskussionsforum zur Modernisierung des Datenschutzrechts in Deutschland eröffnet. Im Mittelpunkt steht das von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder verabschiedete Eckpunktepapier “Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert”, in dem die Datenschützer unter anderem fordern, dass personen-bezogene Daten [...] [abzocknews.de]