Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
Zur Durchsuchung des Rechenzentrums in Offenbach vom Freitag den 20. Mai 2011, bei dem ein Großteil der Server der Piratenpartei beschlagnahmt und teilweise durchsucht worden war, wurde heute morgen offenbar der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai geleakt. Die betroffene Firma bestätigte auf unsere Anfrage hin die Authentizität des Inhalts.
Quelle: Netzpolitik.org / Zum Artikel
Das Aktionsnetzwerk Anonymous hat offenbar binnen nur weniger Stunden auf die Abschaltung der Server der deutschen Piratenpartei reagiert. Zur Stunde werden massive DoS-Angriffe auf Webseiten der Polizei und des Bundeskriminalamtes gefahren. Sowohl Polizei.de als auch BKA.de sind aktuell nicht mehr erreichbar.
Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei eine Stellungnahme zu der Beschlagnahmung seiner Server veröffentlicht. "Die Abschaltung aller Server ist ein massiver Eingriff in die Kommunikations- und Informationsstruktur der sechstgrößten Partei Deutschlands. Angesichts der in zwei Tagen anstehenden Landtagswahlen in Bremen wird hier politisch ein massiver Schaden angerichtet", hieß es darin.
Quelle : winfuture.de
Bestellt, bezahlt und nichts bekommen. Fußball-Eintrittskarten für die Bayern oder den BVB sind unter Fans heiß begehrt, schwer zu bekommen und teuer. Das wissen auch Ticketabzocker und machen daraus ein dubioses Geschäft: Sie verkaufen Tickets im Internet, die es gar nicht gibt!
Vorsicht, Ticket-Piraten!
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60 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass das Thema Internet in der Politik eine größere Rolle spielen sollte. Aber in Sachen Internet haben die Bundesbürger offenbar immer noch massive Zweifel am Sachverstand der politischen Parteien.
Jeder sechste Wahlberechtigte ist laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom der Meinung, dass keine der größeren Parteien überhaupt etwas vom Internet oder der Netzpolitik versteht. Jeder zweite sieht sich nicht in der Lage, einer Partei besondere Sachkenntnis zuzuschreiben. Nur jeder Dritte kann bei einer politischen Partei Internetkompetenz erkennen.
Am besten schneiden noch Bündnis 90/Die Grünen ab. Zehn Prozent der Wahlberechtigten sind der Meinung, dass die Grünen am ehesten etwas von dem verstehen, was mit dem Internet zusammenhängt. Es folgt die CDU/CSU mit acht Prozent, Platz 3 belegt die Piratenpartei mit sieben Prozent. SPD und FDP liegen mit jeweils vier Prozent Zustimmung gleichauf. Auf dem letzten Platz landen die Linken mit zwei Prozent.
Jüngere Männer bevorzugen Piraten
In der Einschätzung der Parteien zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede hinsichtlich Alter und Geschlecht.
Quelle : n-tv.de
Kurz nach ihrem Erscheinen ist die Sicherheitssperre der so genannten AusweisApp entschärft worden. Das wies die Piratenpartei nach.
Die Software zum neuen Personalausweis, die AusweisApp, hat eine Sicherheitslücke. Jan Schejbal von der Piratenpartei wies in einem Experiment nach, dass über die Aktualisierungsfunktion der Software schädliche Programme auf einen Personal Computer eingeschleust werden können.
Damit ist er gut 24 Stunden nach Veröffentlichung der Software der erste erfolgreiche Hacker.
Quelle : welt.de
Neue Zahlen belegen: Das Angebot an illegalen Filmen steigt sprunghaft. Die Branche findet kein Mittel gegen Plattformen wie Kino.to.
Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526.000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
quelle : welt.de
Die Piratenpartei argumentiert: "Zwar wird die Patentierbarkeit von Software eingeschränkt, aber diese Einschränkung ist ein Papiertiger." Laut Urteil muss Software einen technischer Beitrag leisten. Einzelne Codezeilen sind nicht patentfähig.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt die Gegner von Softwarepatenten befürchten, dass Software in Deutschland prinzipiell als patentierbar angesehen wird. Hintergrund des BGH-Beschlusses Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 ist ein Streit zwischen Siemens und dem Deutschen Patent- und Markenamt.
quelle : zdnet.de
Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online - dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.
quelle : zdnet.de