Die alte Frau weiß nicht, was eine SMS ist. Aber sie hat eine Flatrate für 3000Nachrichten im Monat. Die Seniorin hat keine Ahnung von Internet. Aber sie kann monatlich unbegrenzt mit ihrem Handy im Netz surfen. Mobilfunkvertreter haben ihr sechs Verträge aufgeschwatzt. Das trieb die 87-Jährige fast in den finanziellen Ruin.
Quelle : sz-online.de /Zum Artikel
Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".
Quelle: heise.de
Die Antivirenexperten von Trend Micro haben einen Lösegeld-Trojaner entdeckt, der den Boot-Vorgang blockiert. Anders als der in Deutschland weit verbreitete BKA-Trojaner nistet er sich dazu im Master Boot Record (MBR) ein. Anschließend führt der Schädling einen Neustart durch und fordert den Nutzer auf, ein Lösegeld in Höhe von 920 Hrywnja (ukrainische Währung, umgerechnet rund 90 Euro) über den Zahlungsdienstleister QIWI an die Erpresser zu zahlen.
Quelle: heise.de
Aus Niedersachsen sind offenbar größere Mengen von Hühnereiern auch nach Nordrhein-Westfalen geliefert worden, die mit dioxinähnlichen PCB (Polychlorierte Biphenyle) oberhalb des Höchstwertes belastet sind. Am Freitagabend informierten die zuständigen Behörden in Hannover das NRW-Verbraucherschutzministerium über diesen Vorfall.
Quelle : umwelt.nrw.de /Zum Artikel
Das österreichische BKA ermittelt gegen einen 15-jährigen Hauptschüler aus Niederösterreich, der gestanden hat, im großen Stil Hackerangriffe auf Firmenwebseiten durchgeführt zu haben (PDF-Datei). Insgesamt werden ihm 259 Hackerangriffe zur Last gelegt, die er im Zeitraum von Januar bis März dieses Jahres durchgeführt haben soll.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Wien raten zu Vorsicht bei Gratis-Apps: Werbebanner oder sogenannte In-App-Käufe - vor allem für Kinder verlockend bei Spielen - können teuer werden. Auch der Schutz persönlicher Daten kommt meist zu kurz. Apps greifen oft ohne berechtigten Grund auf Standortdaten oder Adressbücher zu und übertragen sie an die App-Entwickler. Überdies gibt es kein einheitliches Storno beim App-Kauf. Das ergab ein AK-Test mit Apps für Smartphones und Tablets, hieß es in einer Presseaussendung am Mittwoch.
Quelle: kleinezeitung.at /Zum Artikel
Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
In einer Pressemeldung vom 13. März hatte Microsoft unter Bezug auf eine Beschlagnahmungsaktion des Landeskriminalamts Berlin behauptet, dass über den Webshop "Softwarebilliger.de" gefälschte Datenträger mit Microsoft-Betriebssystemen vertrieben würden. Nun stellt der Betreiber des Webauftritts, die TYR Holding GmbH klar, dass von Softwarebilliger.de keine gefälschten Programme oder Datenträger verkauft würden. "Als seriöser Händler von gebrauchter Software halten wir uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze"
Am Dienstag, den 20. Dezember 2011 um kurz nach 04.00 Uhr rückte die Feuerwehr zu einem Brand eines erst kurz zuvor zwangsgeräumten Bauerngehöfts an der Stendener Straße in Kerken-Rahm aus. Das Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder. Es entstand ein Schaden von ca. 300.000 Euro. Auf Grund der Feststellungen der Brandursachenermittler und dem Gutachten eines Brandsachverständigen ist zweifelsfrei von einer Brandstiftung auszugehen. Die Ermittlungen der Kripo Kalkar konzentrieren sich auf ein Fahrzeug, welches kurze Zeit vor der Brandentdeckung am Gehöft angehalten und wenig später zügig weggefahren ist. Die Polizei benötigt zur Klärung der Tat weitere Zeugenhinweise. Wer hat am Dienstag, den 20. Dezember 2011 in der Zeit von 02.00 bis 04.00 Uhr verdächtige Umstände in der Nähe des Bauerngehöfts wahrgenommen? Wer kann weitere Angaben zu dem verdächtigen Fahrzeug machen, das kurz vor dem Brand am Tatort angehalten hat? Für Hinweise die zur Ergreifung des Brandstifters führen, wird eine Belohnung in Höhe von 1.500.- Euro ausgesetzt. Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden können, bitte an die Kripo Kalkar unter Telefon 02824/880.
Quelle: presseportal.de /Zum Artikel
Deutsche Internetnutzer sind einer neuen Abzockmasche ausgesetzt: Seit einigen Tagen sorgt ein neuer Trojaner für Aufsehen, der sich als Meldung der GEMA ausgibt und seine Opfer schlichtweg erpresst. Dabei scheint es sich um eine Variante des hartnäckigen BKA-Ukash-Trojaners zu handeln. Denn der GEMA-Trojaners funktioniert ähnlich und kassiert via Ukash ab.
Aktuell ist ein neuer Erpresser-Trojaner im Umlauf. Dieser sperrt die Computer seiner Opfer, indem er mit einem Warnhinweis den Zugriff auf den Windows-Desktop und die Funktionen des Betriebssystems verhindert. Und dieser Warnhinweis hat es in sich: Auf den PC seien "illegal heruntergeladene Musikstücke ('Raubkopien')" gefunden worden. Das Opfer habe sich dadurch strafbar gemacht, was mit "Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren" geahndet würde. Wer allerdings eine Mahngebühr in Höhe von 50 Euro über den Zahldienst Ukash überweist, entsperrt dadurch seinen Computer.
GEMA kassiert nicht über Ukash
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : "Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung" )
Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :
Hallo lieber Nutzer,
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung
Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:
"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."
"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.
Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.
Die Justiz nimmt keine Rücksicht auf die Funkausstellung. Erst wenn diese vorüber ist, will das Landgericht Düsseldorf den Rechtstreit zwischen Apple und Samsung über angeblich nachgemachte Tablet-Computer entscheiden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf gegen Abofallen, Hamburger Ermittlungen gegen Autoanzünder und vieles andere.
Quelle: Lto.de / Zum Artikel
Seit April 2011 ist ein besonders aggressiver Computervirus aktiv. Der Virus legt den infizierten Computer lahm, indem dieser durch eine Bildschirmeinblendung blockiert wird. (Siehe auch hiesige Warnmeldung/ Presse-Info vom 14.04.2011).
Die Bildschirmmeldung gibt vor, von der Bundespolizei oder vom Bundeskriminalamt zu stammen. Sie fordert den Benutzer auf, einen Geldbetrag in Höhe von anfänglich 100 Euro über die Prepaid-Zahlsysteme Ukash oder PaySafe-Card zu entrichten, damit der PC wieder freigeschaltet wird. Eine Zahlung an die Täter bewirkt jedoch nichts! Das Geld ist verloren und der Computer bleibt weiterhin gesperrt.
Es sind inzwischen 13 verschiedene Varianten dieser Bildschirmmeldungen bekannt, die sich anhand des Textes (zum Teil in englischer oder spanischer Sprache) und der Mailadresse für den Prepaidcode unterscheiden. Grundsätzlich sehen sie wie in der Abbildung aus.
Den Tätern scheinen inzwischen 100 Euro jedoch nicht zu reichen. Die neueste Variante des Virus verlangt bis zu 500 Euro für die Freischaltung des Computers.
Die Infizierung erfolgt unter anderem durch Besuche von Video- Kinofilmportalen und Pornoseiten, die auch illegale Downloads anbieten. Seit neuestem sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen eine Infektion beim Anklicken eines Links bei Facebook mit der Fragestellung "Bist du das auf dem Bild?" erfolgte.