Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".
Quelle: heise.de
Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : "Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung" )
Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :
Hallo lieber Nutzer,
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung
Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:
"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."
"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.
Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
Na denn man schnell drauf auf den Zug: In einer aktuellen Pressemitteilung bietet die Deutsche Zentral Inkasso dem von Rechtsprofessor Hoeren gegründeten runden Tisch gegen Internetabzocke volle Unterstützung zu. Sehr löblich vom obersten Kassierer der wohl populärsten Abofalle Deutschlands outlets.de – vielleicht ist das ja ein erster Hinweis, dass die Deutsche Zentral Inkasso ohne Wenn und Aber den Weg der Rechtschaffenheit weitab jeder Abzocke beschreiten will.
Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Anscheinend geht man bei der Kaffeefahrtmafia nun dazu über, ganz gezielt die bereits bestehenden Opfer wiederholt über den Tisch zu ziehen. Neu ist jedoch die Masche, von der die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in ihrer aktuellen Pressemitteilung berichtet. Demnach werden frühere Opfer von Kaffeefahrten mit Cold-Calls und Hausbesuchen belästigt, um sie ein weiteres abzuzocken..
Quelle: NVzMV.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Die Bundesnetzagentur hat in einer Presseerklärung vom 27.05.2011 klare Worte gefunden: “Unlautere Geschäftspraktiken nicht hinnehmbar”
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat jetzt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten im Eilverfahren bestätigt.
Das scheint erst mal das “AUS” zu sein für die Telomax, Win-finder, windienst u.a. Wer mit wem unter einer Decke steckt und die Verbraucher abzockt, zeigt dieser Bericht.
Quelle und vollständiger Beitrag: Konsumer.info
Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines ausländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.
Quelle: Lto.de / Zum Artikel
Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten.
Quelle: Dsw-Schutzverband.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2 : abzocknews.de
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.
Quelle: Dpma.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Es war die Angst vor angedrohten Schadenersatzansprüchen, die am vergangenen Dienstag etliche Senioren veranlasst hatte an einer Senioren-Kaffeefahrt teilzunehmen. Schon vor Tagen ist die Polizeidirektion Tuttlingen auf eine anberaumte Kaffeefahrt aufmerksam geworden.
Quelle: Polizei-bwl.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Wie mich die Eventus Lernsysteme GmbH via Twitter unbedingt wissen lassen wollte, möchte man sich jetzt “neu ausrichten“ und stellt nun das Geschäftsmodell “Abofalle“ ein. In einer hauseigenen Pressemitteilung werden dann auch gleich eine Vielzahl von Gründen aufgezeigt, weshalb man sich zu diesem Schritt “genötigt“ fühlt (sehr lesenswert und ein Paradebeispiel für “Abzocker-Rhetorik” oder kurz, das “Pipi Langstrumpf-Syndrom“). Ich hingegen denke, es gibt da ganz andere Gründe die den jetzigen “Rückzug“ begründen, denn:
1. Ist es den Herren Christian Wagner, Christof Michael und Darko Vipic seit zig Jahren sch…egal, dass es öffentlichen Widerstand gegen ihre gewerbsmäßige Abzocke gibt.
2. Hat man sich im November 2010 gegenüber SternTV, zwar belustigend doch im Kern schlicht feige, verleumdet und vom allerfeinsten selbst vorgeführt.
3. Seit Januar 2011 wird das Geschäftsmodell der Eventus Lernsysteme GmbH (zuvor Cybertainment GmbH, New Content GmbH, ProCode Marketing GmbH, Hama Media GmbH) strafrechtlich relevant als gewerbsmäßiger Betrug eingestuft.
Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin berichtet in einer heutigen Pressemitteilung zum Verfahrensstand der Deutschen Zentral Inkasso GmbH des Herrn Bernhard Soldwisch. In der Pressemitteilung wird auf Grund des erheblichen Presseinteresses der Verlauf und der aktuelle Sachstand dargestellt. Es zeigt erneut auf, wo die gravierenden Fehler im System zu finden sind, welche das Modell “Abofallen” mit zugehörigem “Inkasso-Stalking” am Leben erhalten – es ist einfach nur noch unglaublich, doch lesen Sie selbst
Quelle : abzocknews.de
Nachdem René Walter und sein Anwalt Dominik Boecker* gestern Mittag mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gingen, in der von einer erneuten Prüfung des Pfändungbeschlusses durch die Denic und einem Rücktransfer der Domain (ich nehme an, dass sie zunächst im Transit bleibt) an René Walter die Rede war, gab es noch am Abend eine Reaktion im Blog von Euroweb.
Ich glaube nicht, dass sich Euroweb mit Ansatz und Wortwahl einen Gefallen tut, aber lest selbst:
Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren.