Abzocker bedrängen Verbraucher oft mit ungerechtfertigten Mahnschreiben. Die Masche dahinter: Sie verunsichern Menschen und machen sie so lange mürbe, bis sie schließlich zahlen. Doch das sollte niemand tun, der von Abzockern Post bekommt. Finanztest sagt, wie sich Belästigte am besten wehren und wann sie unbedingt Widerspruch einlegen müssen.
quelle und weitere Informationen : test.de
Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !
RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum?
quelle und vollstaendiger Artikel : kanzlei-thomas-meier.de
Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil "WLAN-Urteil" geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.
Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.
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Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online - dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.
quelle : zdnet.de
Über Abofallen im Internet berichtete "Recht brisant" -
Am 30. April berichtete wurde in der ZDF-Sendung Recht brisant über Abofallen im Internet und besonders über das Portal Top-of-Software der Firma Antassia GmbH berichtet. Zwar ist der Geschäftsführer des Unternehmns Alexander Varin, doch in Wirklichkeit ziehen die Brüder Schmidtlein im Hintergrund die Fäden. Opfer die nicht gleich zahlen, bekommen es zudem noch mit dem berüchtigten Anwalt Olaf Tank zu tun.
Im Internet auf der Suche nach kostenloser Software: Aber nur einmal falsch geklickt, und schon kann aus kostenlos kostenpflichtig werden. Um in die berüchtigten Abofallen zu tappen, reicht oft schon der Besuch einer Website. Der neueste Fall: "top-of-software.de".
Das Interportal "top-of-software.de" lockt mit kostenlosen Downloads. Doch Verbraucher monieren: Schon der Besuch der Website kann teuer werden. Wochen später flattern Mahnungen von Rechtsanwalt Olaf Tank in's Haus.
Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG -
Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden "betrogen" und raten: "Finger weg!"
Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt - wider das Gesetz - lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.
Wenn Abzocker für ihre Abofallen Geld verlangen, präsentieren sie gerne Urteile, die ihnen angeblich Recht geben. Darauf sollte man allerdings nicht hereinfallen.
Die Masche ist seit Jahren die Gleiche. Unter immer neuen Firmennamen stellen Abzocker Seiten ins Internet, auf denen man sich anmelden soll, um bestimmte Dienste in Anspruch zu nehmen. Dass das anze etwas kosten soll, wird im Fließtext, im Kleingedruckten oder außerhalb des Sichtfelds versteckt.
Wer auf den Trick hereinfällt, erhält wenig später eine Rechnung, weil jener Dienst angeblich kostenpflichtig sei. Weigert man sich zu bezahlen, wird man mit Mahnungen und Briefen vom Anwalt oder Inkassofirmen eingeschüchtert.
Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot - Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich vergangene Nacht das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.
Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. Die Polizei sei darüber von einer Person informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Von Gravenreuth hat sich [...] [abzocknews.de]
Drei Betreiber wurden festgenommen. Über Black Hawk Safety Net sollen Trojaner und andere Schadprogramme verteilt worden sein. Zudem wurden Hacking-Kurse angeboten. Die Site hatte 182.000 Mitglieder.
Chinesische Behörden haben laut China Daily die größte Trainings-Site für Hacker in China geschlossen. In Hubei seien drei Betreiber von "Black Hawk Safety Net" festgenommen worden. Sie sollen Hacking-Kurse angeboten sowie Trojaner und andere Schadsoftware verbreitet haben.