Einem US-Werbeunternehmen, das vielen Facebook-Nutzern unangenehm als Spammer aufgefallen war, konnte mit juristischen Mitteln Grenzen gesetzt werden. Ein Verfahren gegen die Firma Adscend Media wurde im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen verschiedene Zugeständnisse beigelegt.
Das Unternehmen bietet verschiedene Affiliate-Programme an. Im Rahmen dessen wurden auch Facebook-Nutzer an den Einnahmen beteiligt, wenn sie Werbung in ihre Profile einbetteten. Das Social Network ging dagegen sowohl straf- als auch zivilrechtlich vor - mit Erfolg, so das Magazin 'IT World'.
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Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
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Bislang war die Regelung für Phishingopfer relativ klar: in der Regel wurde der entstandene Schaden unbürokratisch ersetzt. Der BGH hat jetzt im Rahmen einer Entscheidung die Haftung von Banken deutlich eingeschränkt.
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.
In bekannte Manier haben sich die Entwickler von 'Microsoft' auch in diesem Monat wieder eine Woche vor dem Patch-Day zu den bevorstehenden Updates geäußert. Am Dienstag will man 20 Sicherheitslücken schließen.
Zu diesem Zweck wird Microsoft im Rahmen des monatlichen Patch-Days, der immer am zweiten Dienstag im Monat stattfindet, 14 Patches zum Download freigegeben. Die Installation der Updates wird allen Windows-Nutzern empfohlen. Die angesprochenen Patches betreffen in diesem Monat die Windows-Betriebssysteme, den Internet Explorer und Office.
Aus den offiziellen Angaben geht hervor, dass drei Sicherheitslücken als kritisch eingestuft werden, da hierbei eine akute Gefahr für die Benutzer besteht. Ein Angreifer könnte die Schwachstellen unter Umständen ausnutzen, um Schadcode aus der Ferne auf die Systeme der Opfer einzuschleusen.
Die restlichen 11 Updates stuft Microsoft in die Kategorie „wichtig“ ein. Diese betreffen neben Windows-Systemen wie bereits angesprochen auch Microsoft Office und den Internet Explorer. Teilweise könnte ein Angreifer auch diese Schwachstellen zur Ausführung von Schadcode nutzen. Allerdings besteht hierbei keine größere Gefahr, so Microsoft.
Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.
Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.
Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart - und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte - "kleinkriminelle Anabolika-Händler" beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Die Spieleentwickler aus dem Hause Zynga, bekannt für Spiele wie beispielsweise Farmville oder Mafia Wars, wurden auf eine Reihe kritischer Sicherheitslücken von deutschen Security-Experten aufmerksam gemacht.
Nach einer einfachen Überprüfung stellte sich heraus, dass sich teilweise umfassende Folgen und erhebliche Gefahren für die Nutzer von Zynga-Diensten ergeben könnten, berichten die Experten von 'Sicherheit-Online'. Neben verschiedenen Angriffsszenarien wurde unter anderem eine Phishing-Attacke erfolgreich simuliert.
Ferner könnte ein Angreifer geschützte Informationen eines Nutzers ausspähen oder die Systeme der potentiellen Opfer mit Schadcode infizieren. Die Experten konnten im Rahmen der Untersuchung beispielsweise Facebookprofile übernehmen und auf diese Weise auf persönliche Daten zugreifen.
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Dem Auftreten von unerwünschten Facebook-Partys möchten die Betreiber des Social Networks nun offenbar doch entgegentreten. Speziell zu diesem Zweck hat man sich entschlossen, entsprechende Hinweise auszugeben.
Feierlichkeiten im privaten Rahmen sollen in Zukunft nicht mehr versehentlich zu Massentreffen ausarten. Um dies unterbinden zu können, haben die Entwickler von Facebook einen Warnhinweis eingebaut.
Seit dem gestrigen Donnerstag werden alle minderjährigen Facebook-Nutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn sie dabei sind, eine öffentliche Veranstaltung auf dem Social Network zu erstellen. Hierbei handelt es sich laut einem Bericht der 'Süddeutschen' vorerst noch um einen Versuch. Die Auswirkungen will man näher beobachten.
Weil in den meisten Fällen junge Nutzer des Netzwerks in den vergangenen Monaten Party-Einladungen öffentlich machten, ist es immer wieder zu ungewollten größeren Menschenansammlungen und damit verbundenen Ausschreitungen gekommen. Bis zu 2000 Personen sollen sich beispielsweise im letzten Monat zu einer Party im saarländischen Heusweiler eingefunden haben.
Quelle : winfuture.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.
"Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können", sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung 'Financial Times Deutschland'.
Quelle : winfuture.de
Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krüger-Leißner sieht in der Schließung des Video-Portals Kino.to durch die Polizei und die Verhaftung einer Reihe von Betreibern eine gute Gelegenheit, um dem "mangelnden Unrechtsbewusstsein besonders auf Seiten der jugendlichen Nutzer entgegenzuwirken".
Sie sei davon überzeugt, das der Vorgang eine breite psychologische Abschreckungswirkung entfalten wird. "Der Vorgang ist eine ideale Vorlage für alle Lehrer für Medienkompetenz. Ich würde mir wünschen, dass die Schulen dies zum Anlass nehmen, im Rahmen der Medienerziehung mehr Sensibilität für die Bedeutung geistigen Eigentums bei den jungen Menschen zu schaffen", erklärte sie.
Quelle und voller Bericht : winfuture.de
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erwägt Schritte gegen die großen Mineralölkonzerne in Deutschland. Er schließe „eine Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ im Kraftstoffsektor „ausdrücklich nicht aus“, erklärte Rösler am Montag in Berlin.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
In ganz Deutschland läuft in diesen Tagen die Volkszählung an. Im Rahmen des Zensus 2011 erhalten viele Menschen Fragebögen zugestellt. Auf Wunsch lassen diese sich auch online beantworten - aber das ist unsicher.
Der Sicherheitsexperte Jan Schejbal hat sich das System angesehen und Probleme festgestellt. Demnach ist es für einen Angreifer zwar nicht einfach möglich, den Datenverkehr auf der entsprechenden Webseite zu belauschen. Gezielte Attacken seien aber durchaus möglich.
Das Problem liegt darin begründet, dass die Nutzer im ersten Schritt über eine unverschlüsselte Verbindung auf die Zensus-Seite geleitet werden. Erst wenn es zum Formular geht, erfolgt ein Wechsel auf einen verschlüsselten HTTPS-Kanal. Das kann im Zweifelsfall aber zu spät sein.
Hat ein Angreifer Zugriff auf die Verbindung, kann er den Nutzer bereits beim ersten Aufruf so umleiten, dass die Daten weiterhin im Klartext verschickt werden. Eine entsprechende Software für solche Attacken gibt es schon länger, sie müsste gegebenenfalls nur etwas angepasst werden.
Quelle : winfuture.de
Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:
Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588
Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford
Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird…
Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.
Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen "Gefällt-mir"-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.
Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, "die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen".
Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.
Quelle : winfuture.de
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.
Eine Prüfung (PDF-Datei) des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.
Quelle : heise.de