Überraschend schnell hatte Apple auf einige in iOS 5 enthaltene Probleme reagiert und vor zwei Tagen mit Version 5.0.1 ein erstes Update veröffentlicht. In erster Linie sollten damit die geringen Laufzeiten, über die zahlreiche Nutzer klagten, verbessert werden.
Wie es nun aber aussieht, hat Apple die Problematik nicht aus der Welt schaffen können. In den offiziellen Support-Foren des iPhone-Herstellers mehren sich die Berichte über Laufzeiten, die weiterhin deutlich unter den vom Unternehmen genannten Werten liegen. Dabei scheint es mittlerweile drei größere Probleme zu geben.
Quelle : computerbase.de

Wir berichteten schon einmal ueber den Chatvirus der bei Facebook die runde machte und den BKA Virus verteilte "Facebook: Warnung vor Chatvirus mit dem Titel: “omfg loloqp”" und "Facebook: “Bist du das?? ahahahaha” Virus ist zurueck", nun scheint es wieder los zu gehen mit neuer URL natuerlich :
Es gibt nun auch schon Anleitungen wie man alle Dateien und eintraege finden und bereinigen kann, aber man sollte hier bei den Anleitungen auch das kleingedruckte lesen, das hier eher Geraten wird den PC neu aufzusetzen um wirklich auf Nummer sicher zu gehen das der Virus vollstaendig vom System entfernt wurde.
Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?
Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil "WLAN-Urteil" geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.
Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.
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Über Abofallen im Internet berichtete "Recht brisant" -
Am 30. April berichtete wurde in der ZDF-Sendung Recht brisant über Abofallen im Internet und besonders über das Portal Top-of-Software der Firma Antassia GmbH berichtet. Zwar ist der Geschäftsführer des Unternehmns Alexander Varin, doch in Wirklichkeit ziehen die Brüder Schmidtlein im Hintergrund die Fäden. Opfer die nicht gleich zahlen, bekommen es zudem noch mit dem berüchtigten Anwalt Olaf Tank zu tun.
Im Internet auf der Suche nach kostenloser Software: Aber nur einmal falsch geklickt, und schon kann aus kostenlos kostenpflichtig werden. Um in die berüchtigten Abofallen zu tappen, reicht oft schon der Besuch einer Website. Der neueste Fall: "top-of-software.de".
Das Interportal "top-of-software.de" lockt mit kostenlosen Downloads. Doch Verbraucher monieren: Schon der Besuch der Website kann teuer werden. Wochen später flattern Mahnungen von Rechtsanwalt Olaf Tank in's Haus.