Gerichtsurteil: Teile der AGB von Facebook sind rechtswidrig

Dass Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung auf die Adress-Sammlungen seiner Nutzer zugreift und ihre Daten zu Werbezwecken weiterverarbeitet, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin an diesem Dienstag entschieden.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

“Heise-Urteil”: Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab

Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Telekom muss Glücksspielseiten nicht sperren

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Sperr-Anordnung der Bezirksregierung gegenüber der Deutschen Telekom für rechtswidrig erklärt. In der am Donnerstag verkündeten Entscheidung gab das Gericht der Klage des Providers gegen eine Sperrverfügung statt, die die Bezirksregierung im August 2010 an die Deutsche Telekom verschickt hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Staatstrojaner: Gegenangriff auf CCC in Vorbereitung

Nachdem in den letzten anderthalb Wochen vorrangig mit Ausflüchten und Rechtfertigungen auf die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC), die Behörden würden rechtlich nicht gedeckte Staatstrojaner einsetzen, reagiert wurde, scheint nun die Vorbereitung eines Gegenschlages anzulaufen.

Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung des Staatstrojaner-Quellcodes durch den CCC möglicherweise selbst rechtswidrig war. Das berichtete die 'Mitteldeutsche Zeitung', der das Gutachten vorliegt.

Demnach sei es nicht auszuschließen, "dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird", heißt es in dem Papier, von dem bisher unklar ist, wer es ausgearbeitet hat. Es kann als Grundlage für rechtliche Schritte gegen den Club dienen.

Einschränkend wird allerdings ausgeführt, dass die Präzedenzfälle, die zur Bewertung herangezogen werden können, noch keine hinreichend sichere Prognose darüber zulassen, zu welchem Schluss eine juritische Prüfung des Sachverhalts wohl kommen würde.

Quelle : winfuture.de

Am Telefon abgezockt

Elvira Schlabbers erhielt statt eines Tank-Gutscheins Ware, die sie nie bestellt hatte. Die 54-Jährige wurde Opfer eines Gewinnspielanrufs. Die Verträge sind in vielen Fällen rechtswidrig. Senioren sind häufig betroffen.

Quelle: RP-online.de / Zum Artikel

Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".

 

Quelle : winfuture.de

Dresdner Schnüffel-Skandal: Datenschützer rechnet mit Polizei ab

Mit einer riesigen Menge abgeschöpfter Handydaten sorgte Sachsen für Aufsehen. Nun hat der oberste Datenschützer des Landes, Andreas Schurig, einen Bericht zu den Vorfällen vorgelegt. Er erhebt schwerste Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

“Genugtuung über Gerichtsurteil”: Razzia bei “Akte”-Redaktion war rechtswidrig

Es glich einem skurrilen Stück: Polizeibeamte durchsuchten 2009 die Räume von Ulrich Meyers TV-Produktionsfirma Meta productions, weil dessen Reporter „Nötigung und Hausfriedensbruch“ begangen haben sollten. Die Firma beschwerte sich – und bekam jetzt vom Berliner Landgericht Recht.

Quelle: Meedia.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Deutscher Werbe- und Datenschutzverein wirbt per Cold-Call für Schutz vor Cold-Calls

Verbraucher erhalten in Schleswig-Holstein erneut Anrufe vom Deutschen Werbe- und Datenschutzverein e. V. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in diesem Verein soll vor unerlaubten Werbeanrufen, Datenmissbrauch und unerwünschter Kontaktaufnahme zu Werbe- und Verkaufszwecken schützen. Schon 2009 hatten sich Angerufene bei der Verbraucherzentrale über die rechtswidrige Kundenakquise und das zweifelhafte Angebot des Vereins beschwert.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Erneute Abfuhr für die Telomax vor dem OVG Münster

Die Bundesnetzagentur war der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell auf unerlaubter telefonischer Werbung mit unterdrückter Rufnummer basiere und damit rechtswidrig sei. Da die Klägerin ihren Dienst dafür zur Verfügung stelle und die anfallenden Entgelte kassiere, sprach die Agentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus.

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat", sagte er.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

Einwilligung für Telefon-, Fax- und Mail-Werbung mittels AGB ist rechtswidrig

Eine Einwilligungsklausel in einem Auftragsformular, durch die Kunden Kontaktdaten für Werbung per Mail und Fax zur Verfügung stellen, ist ohne gesonderte Zustimmung wettbewerbswidrig. Steht die Klausel nur in den AGB, muss sie ausreichend hervorgehoben sein.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Auch Minderjährige haften für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website

Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Gericht: Einsatz eines Screenshot-Trojaners war rechtswidrig

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat über Monate hinweg mit einem Spionage-Trojaner den PC eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage ausgeforscht. Das hat das Landgericht Landshut, berichtet das Weblog ijure.org, in einem rechtskräftigen Beschluss vom 20. Januar entschieden.

Quelle : heise.de

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