Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel
Das Viren per Mail versendet werden ist nicht wirklich neu, jetzt aber versucht man es ueber Mail Provider wo man wirklich das Mailfach kostenpflichtig Erweitern kann, und das ist schon Fatal, denn so etwas Suggeriert ja schon eine Art Richtigkeit wo dann Sicher viele direkt nachschauen wollen und dann den Virus starten.
In der Mail steht Folgendes :
Sehr geehrte(r) xxxx,
Sie haben sich für unseren Mail Upgrade angemeldet und wir sind stolz drauf Sie als unseren neuen Member zu begrüssen
Sie können jetzt bis zu 600 Mitteilungen pro Monat gebührenfrei versenden und Ihr Speicherplatz erweitert sich um 15 Gigabyte.
322,19 Euro für Mitgliedsbeitrag werden Ihnen ein Mal in 12 Monate im Voraus von Ihrem Bankkonto entzogen.xxxxx Entnehmen Sie die Zahlungsdetails bitte dem Anhang, dort finden Sie auch die Erläuterung für Ihre 2 Wochen Kündigungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support
Im Anhang befindet sich die Datei Rechnung.zip wo dann die Datei Rechung.exe liegt, diese sollte man auf keinen fall ausfuehren oder versuchen zu Starten !
Die Email ist angeblich von einem bertram@janeinteriors.com, der Trojaner nennt sich bei Kaspersky "Trojan.win32.inject.eavr"
Angstmache, falsche Versprechungen, unterlassene Hilfe im Ernstfall – verzweifelte Kunden berichten von den Tücken der Versicherungsunternehmen. Nordrhein-Westfalen ist eine Hochburg der Abzocke.
Quelle: welt.de /Zum Artikel
Eine 75-Jährige hat Post von einem Lotto-Service bekommen, darin wird ihr ein Gewinn von 1500 Euro zugesagt. Die Verwaltung des Lahn-Dill-Kreises und Lotto Rheinland-Pfalz warnen vor solchen Versprechungen.
Quelle: Volksfreund.de / Zum Artikel
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren
Beratungsstellen informieren.
Mit einer neuen Masche und Gewinnversprechungen versuchen derzeit Geschäftsleute, Kunden für Kaffeefahrten zu gewinnen und sie um ihr Geld zu bringen. Verbraucherzentrale und Polizei warnen aber vor der „Einladung zur Taufe der MS Queensburry“.
Quelle: Die-mark-online.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Völlig überrascht sind jeden Tag Tausende, wenn sie eine Rechnung über angeblich abgeschlossene Abos im Internet erhalten. Doch neue Rechtsprechung stärkt die Position der Betroffenen.
Aboabzocker
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. - Nachrichtenvideos aus der ganzen Welt.
Das Internet hat viele Fallen. Wer nicht aufpasst, wozu er sich mit dem Klick auf den „Button“ verpflichtet, für den kann es teuer werden. Aber die Rechtsprechung wird verbraucherfreundlicher.
Quelle : faz.net
“Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden ausgewählt, besonders günstig beim Lotto mitzuspielen” – so ähnlich klingen Versprechungen von Firmen, die telefonisch auf Kundenfang gehen. Einer Innsbruckerin (88) wurde daraufhin gegen ihren Willen dreimal Geld vom Konto abgebucht. Doch bald haben es die Abzocker schwerer.
Quelle : krone.at
Das Oberlandesgericht Frankfurt mildert mit einem aktuellen Beschluss das Vollzugsdefizit bei sogenannten Abofallen im Internet. Nach Ansicht des 1. Strafsenats erfüllen entsprechende geschäftliche Konstruktionen den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs. Dies geht aus dem Beschluss des OLG vom 17.12.2010 hervor, der FPS Rechtsanwälte & Notare exklusiv vorliegt.
Quelle : fps-law.de
Sie sollen vor Erkältung schützen, die Abwehrkräfte stärken oder Cholesterin senken: Ob Joghurt, Sauerkraut oder Limonade – viele Lebensmittel werden als Functional Food angepriesen. Im Interview mit “Technology Review” entlarvt der Verbraucherschützer Thilo Bode die Versprechungen.
quelle : spiegel.de
Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.
Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.
"Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen", heißt es in der Begründung des Gerichts.
quelle : winfuture.de
Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil "WLAN-Urteil" geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.
Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.
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Die Piratenpartei argumentiert: "Zwar wird die Patentierbarkeit von Software eingeschränkt, aber diese Einschränkung ist ein Papiertiger." Laut Urteil muss Software einen technischer Beitrag leisten. Einzelne Codezeilen sind nicht patentfähig.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt die Gegner von Softwarepatenten befürchten, dass Software in Deutschland prinzipiell als patentierbar angesehen wird. Hintergrund des BGH-Beschlusses Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010 ist ein Streit zwischen Siemens und dem Deutschen Patent- und Markenamt.
quelle : zdnet.de
Das ist zumindest der jüngste Vorschlag des Entwicklerteams. Die Final wird Out-of-process-Plug-ins enthalten. Diese Technik sollte eigentlich in 3.6.5 kommen - aber schon im März.
Die Final von Version 3.6.4 des Open-Source-Browsers Firefox soll am 4. Mai erscheinen. Das verraten Teambesprechungspläne auf der Mozilla-Website. Es handelt sich vorläufig nur um einen Vorschlag.
Die Version wird mit Spannung erwartet, da sie als erste Final Out-of-process-Plug-ins (OOPP) enthalten soll. Add-ons sind damit vom Hauptprozess entkoppelt und können den Browser nicht mehr zum Absturz bringen. Erweiterungen, die nicht mehr reagieren, werden automatisch neu gestartet.
Die unter dem Codenamen Lorentz entwickelte Technik wird sowohl in der Linux- als auch in der Windows-Version von 3.6.4 enthalten sein. Mozilla hatte die Entwicklung von OOPP im Januar angekündigt. Sie sollte ursprünglich in Version 3.6.5 kommen, die damals aber noch für März geplant war.