Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.
Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus - immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.
quelle : winfuture.de
Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.
Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf 'Google+' veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.
Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.
Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.
Quelle : winfuture.de
Das Social Network Facebook sollte nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer löschen. Die Funktion verstoße hierzulande gegen geltendes Recht. Für entsprechende Anpassungen gemäß der hiesigen Regelungen ist Caspar aber ebenfalls offen.
Die Gesichtserkennung dient zur automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet Facebook die von Nutzern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie. So entstehe die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, so der Datenschützer.
Quelle : winfuture.de
Das Thema hat sicherlich schon für eine Menge Ärger zwischen Anbietern und Handel auf der einen Seite sowie Verbrauchern auf der anderen Seite gesorgt: In Deutschland gab es bisher keine Regelung dazu, wer für Liefer- und Montagekosten aufkommen soll, wenn mangelhafte Ware ersetzt werden muss.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.
"Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können", sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung 'Financial Times Deutschland'.
Quelle : winfuture.de
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt davor, dass vor allem die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann – für Abmahnanwälte. Er fordert dringend neue gesetzliche Regelungen.
Quelle: Crn.de / Zum Artikel
Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten sollen künftig nicht gesperrt, sondern gleich gelöscht werden – das entschied die Koalition und kippte damit endgültig das Gesetz ihrer schwarz-roten Vorgänger. Die Netzgemeinde hatte energisch gegen die alte Regelung pro-testiert.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Nachdem René Walter und sein Anwalt Dominik Boecker* gestern Mittag mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gingen, in der von einer erneuten Prüfung des Pfändungbeschlusses durch die Denic und einem Rücktransfer der Domain (ich nehme an, dass sie zunächst im Transit bleibt) an René Walter die Rede war, gab es noch am Abend eine Reaktion im Blog von Euroweb.
Ich glaube nicht, dass sich Euroweb mit Ansatz und Wortwahl einen Gefallen tut, aber lest selbst:
Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren.
Ab dem 15. Januar wollen Banken den Kunden fremder Institute die Gebühren fürs Geldab-heben direkt am Automaten anzeigen. Eine gute Regelung – doch Verbraucherschützer kritisieren, dass Sparkassen und Volksbanken weiterhin auf hohe Gebühren von bis zu fünf Euro bestehen.
Quelle : stern.de
Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Doch kaum jemand kennt die strikten gesetzlichen Regelungen, die beim Einlösen zu beachten sind.
Ob Kochkurs, Ferrari fahren, Schnitzen mit der Kettensäge oder ein Fotoshooting für Muttis Katze: Gutscheine waren dieses Weihnachtsfest ein Renner. Viele verschwinden aber erst einmal in der Schublade. Wer einen alten Gutschein wiederfindet, sollte ihn nicht gleich wegwerfen, rät Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er muss nicht automatisch verfallen sein - selbst wenn die Frist schon abgelaufen ist. Häufig können sich Kunden noch Geld zurückholen.
Quelle : welt.de
Schutz per Knopfdruck: Die Bundesregierung will Internetnutzer künftig mit einem Button vor Abo-fallen schützen. “Ungeeignet und überflüssig”, schlagen Shopbetreiber und Juristen Alarm. Sie lehnen die geplante Regelung als politischen Aktionismus ab.
Quelle : heute.de
Die französische Nationalversammlung hat erneut den umstrittenen Teil eines geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet, der eine Blockade von kinderpornographischen Webseiten vorsieht. Anders als bei der ersten Absegnung des Vorhabens im Februar soll dieses Mal eine Regierungsbehörde Internetprovider ohne Richterbeschluss zum Sperren inkriminierter Webseiten verdonnern können. Neben dem Parlament hatte zwar auch der Senat auf den Richtervorbehalt gedrängt. Der französische Innenminister Eric Besson von der Regierungspartei UMP setzte jedoch eine Regelung ohne Kontrolle durch die Justiz durch und erhielt dafür nun die erforderliche parlamentarische Mehrheit.
Quelle : heise.de
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die derzeitigen Regelungen seien zu halbherzig, hieß es in einer Stellungnahme.
Obwohl der Gesetzgeber schon eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze durchgeführt hat, reiße die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab, sondern nehme immer perfidere Formen an, hieß es. So werden von Gewinnspiel-Anbietern vermeintliche Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingetrieben.
In den vergangenen neun Monaten ist den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen eine Flut von nahezu 80.000 Beschwerden eingegangen. "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagen ist schlicht zu halbherzig", sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Quelle : winfuture.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Kodex ist ein erster Schritt