Beim deutschlandweit aktiven Mobilfunkanbieter Fonic gibt es eine Sicherheitslücke. Wie die Ratgebersendung des MDR FERNSEHENS “Escher” berichtet, nutzen Betrüger aus, dass beim Fonic-Prepaidangebot die Identität der Kunden nicht gründlich geprüft wird.
Quelle: MDR.de / Zum Artikel
Mehr als 150 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich in den vergangen Tagen bezüglich eines Inkassoschreibens an den AK-Konsumentenschutz gewandt. Grund des Schreibens: Ausstehende Forderungen der Firmen „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“. „Diese Konsumenten sind in eine sogenannte ,Gratis-Falle‘ getappt“, erklärt die AK und rät: „Betrag nicht einzahlen und mit eingeschriebenem Rücktrittsschreiben antworten!“
Quelle: Mein-Klagenfurt.at / Zum Artikel
Der Bundesgerichtshof schließt ein Stückweit eine jener Lücken, die die Richtlinien für die Domain-Registration der Domain-Verwaltung Denic enthalten. Diese Richtlinien sehen beispielsweise vor, dass im Fall einer Domain-Registration durch einen Anmelder außerhalb Deutschlands ein Admin-c mit Sitz in Deutschland bestimmt wird.
Quelle: Intern.de / Zum Artikel
Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.
Die OPM Media GmbH betreibt so umstrittene Portale wie live2gether.de oder auch drive2u.de – Internetseiten, die von vielen Verbrauchern als Abofallen bezeichnet werden. Wer sich auf den genannten Seiten mit Name und Adresse anmeldet, bekommt wenig später eine hohe Rechnung ins Haus geschickt, weil er einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank abgeschlossen habe. So zumindest die Behauptung der Firma.
Das Landgericht Berlin erteilte dem Geschäftsmodel der OPM Media GmbH nun allerdings eine Absage, zumindest, was die Seite live2gether.de betrifft. Nachdem das Amtsgericht Amtsgerichts Lichtenberg in erster Instanz noch eine Zahlungspflicht bei live2gether.de gesehen hatte, stellten die Berliner Richter nun in der Berufung fest, dass die Anmeldung auf der Seite “kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages” darstelle. Denn die Anmeldeseite sei “nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist”.
Alt bekannte leben laenger oder wie man da noch zu sagen sollte, auf jeden fall ist die Nutzlos Firma Paid Content GmbH ( zuvor die Firma OPM Media GmbH) des Herrn Frank Drescher auch nicht von Gestern und steigt auf kostenlose Werbung um und geht mit der Zukunft, so findet man z.b. nun die Abofallen Mitfahrzentrale-24.de und die Mitfahrzentrale-24.de der aus Gammelsdorf stammender Abzock Firma bei Facebook.
Hier wird nun Versucht neue Potentielle Opfer zu finden, den ueber Facebook, kostet es ja nichts und es verbreitet sich sehr eigenstaendig, Werbung ohne das man Zahlen muss, darauf setzten wohl mittlerweile die ganze Nutzlosbranche.
Hier haben wir mal die Facebook Seite Mitfahrzentrale-24.de :
Also da bleibt einem echt die Spucke Weg, wir haben mal den Kasten fuer Fans rot markiert, ganze 4.192 dafuer dann fuer das erste Jahr 132 Euro das Abo belaeuft sich aber auf 2 Jahre
In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Download-Abzocke kann jeden treffen: Sie registrieren sich für einen scheinbar kostenlosen Internetdienst und sollen wenig später plötzlich 200 Euro dafür zahlen. PC-WELT erklärt, wie Sie sich wehren.
Quelle: Freenet.de / Zum Artikel
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Soeben wurde WordPress 3.1.2 veröffentlicht. Diese Version ist ein Sicherheitsrelease und behebt eine kritische Sicherheitslücke sowie einige kleinere Fehler. Durch das Sicherheitsproblem können User mit der Benutzerrolle “Mitarbeiter” (Contributor) unberechtigt Beiträge veröffentlichen.
Eine Aktualisierung auf die neue Version 3.1.2 wird dringend empfohlen, insbesondere für Installationen, die eine Benutzerregistrierung zulassen oder die nicht vertrauenswürdige Benutzer haben.
Quelle und downloads fuer WP 3.1.2: wordpress-deutschland.org
Blogger die Versionen vor 3.1 nutzen sollten auch bedenken das es keiner Updates fuer ihre Blog Versionen mehr gibt. ! Also genau der richtige Zeitpunkt auf Version 3.1 Upzudaten :)
Für die „Registrierung“ seiner Telefonnummer soll FR-Leser Friedrich L. aus Hanau „binnen zehn Tagen“ 94,30 Euro auf ein Konto der Deutschen Skatbank überweisen. „Ansonsten entfällt die Registergültigkeit ihrer Rufnummer“, droht die Berliner Firma „newConnect, Zweigniederlassung der Deutschen Telekommunikationszentrale Ltd.“.
Quelle: FR-online.de / Zum Artikel
Dreiste Abzocke: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen Geld übers Konto und die Telefonrechnung ab.
Quelle : nnn.de
Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen "Gewinnern" offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.
Mit Telefonanrufen geht eine dubiose Firma namens DIRS GmbH derzeit auf Opferjagd. Bei den Anrufen wird versucht, arglose Menschen zum Anschluss eines teuren Domain-Vertrags zu bringen.
Es war Anfang November, als vermutlich eine Callcenter-Beschäftigte unverlangt und unerwünscht in einem kleinen Handwerksbetrieb in Oberbayern anrief. Die Anruferin behauptete, es gebe Interessenten für eine Domain, die der des Betriebs ganz ähnlich sei. Damit bestehe die Gefahr, so suggerierte die Callcenter-Beschäftigte, dass dem Handwerksbetrieb Kunden und Aufträge verloren gingen. Dies könne nur verhindert werden, indem man die betreffenden Domains mit Endungen wie .eu, .info oder.net registrieren lasse.
Es kam zu einem Verkaufsgespräch - und schon wenige Tage nach dem unverlangten Werbeanruf (Cold Call) erhielt der Betriebs-Inhaber eine satte Rechnung. Für die Registrierung von drei Domains für ein Jahr wollte die DIRS GmbH mit Sitz in Düsseldorf knapp 700 Euro kassieren. Allein die "Freischaltungsgebühr" pro Domain sollte 169,90 Euro pro Domain betragen.
Zum Vergleich: Wer selbst eine Domain mit einer Endung wie .info oder .org registriert, zahlt aktuell etwa zehn bis 20 Euro für ein gesamtes Jahr.
Win-Finder verspricht Besuchern seiner Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum - um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen "Gewinnern" auch verschiedene personenbezogene Daten.
Sollten Sie eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später einen Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für http://www.win-finder.com erhalten (haben), müssen Sie Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen. Wenn sich solch ein fragwürdiger Posten auf Ihrer Telefonrechnung befindet, legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Telefonanbieter ein. Teilen Sie ihm auch mit, wie der Anbieter vorgegangen ist.
Die Euro Content Ltd. versucht auch in Italien mit der altbekannten Abofallentechnik schnelles Geld zu verdienen. Mit der Homepage easy-download.info - komplett in italienischer Sprache verfasst - will man seit Frühjahr 2010 einen Fuß ins internationale Geschäft setzen. Aber anders als in Deutschland setzte man der Abo-Falle in Italien recht schnell Grenzen.
Ein Spruch der mit Verbraucherrecht befassten Aufsichtsbehörde Antitrust verurteilte die Betreiber jetzt, auf der Homepage nicht nur eindeutige und gut sichtbare Hinweise zu platzieren, um Besucher auf die Gefahr eines langfristigen und teuren Abonnements hinzuweisen, sondern auch das aktuelle Urteil der obersten Kartellbehörde Italiens zu veröffentlichen - und zwar auf der Hauptseite und auf der Registrierungsseite.
Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt.
Quelle und vollständiger Artikel: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel