Streit um Facebooks “Like”-Button zieht Kreise

Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder und des Bunds unterstützen die Kampagne ihres Kieler Kollegen gegen Social-Network-Plug-ins wie den “Gefällt mir”-Button bei Facebook.

Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt "Werben & Verkaufen" (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Abzocke: Polizei warnt vor Betrugsanrufen

Ein Renter aus der Verbandsgemeinde Konz (Kreis Trier-Saarburg) ist im Glauben, er habe bei einem Preisausschreiben ein Auto gewonnen, geprellt worden. Für den Erhalt des Gewinns überwies der Mann eine “Gebühr” in die Türkei. Die Polizei warnt vor solchen betrügerischen Gewinnmitteiilungen.

Quelle: Volksfreund.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand: Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

Falsches Telefonbuch-Gewinnspiel-Warnung vor Gewinner-Reisen

Kriminelle locken Verbraucher mal wieder mit falschen Gewinnspielversprechen in eine Falle. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verschicken sie Schreiben mit dem Absender "Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis in Deutschland". Der Absender erwecke den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen und verspeche Geld-Gewinne.

In den Briefen fordern die Gauner die Verbraucher auf, sich innerhalb von acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte zu melden, um ihren vermeintlichen Gewinn abzuholen. Für die Gewinnübergabe wird ein Fahrservice, kostenloses Frühstück- und Mittagessen und ein schnurloses Telefon versprochen. In Wahrheit handelt es sich um eine Verkaufsaktion, den versprochenen Hauptgewinn bekommen die Verbraucher nicht.

Quelle : n-tv.de

Warnung vor Spenden an “Kindernothilfe Mainz e.V.”

Die rheinland-pfälzische Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) warnt vor Geldspenden an die “Kindernothilfe Mainz e. V.” Ein Verein dieses Namens ist nicht im Mainzer Vereinsregister eingetragen, wie die Aufsichtsbehörde am Freitag in Trier mitteilte. Zudem fehlt die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft des Finanzamtes.

Quelle : t-online.de

via abzocknews.de

Warnung vor Rechnungen der Czech Media Factoring

Vor fragwürdigen Rechnungen und Mahnungen der Firma Czech Media Factoring in Höhe von 90 Euro warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angeblich haben die Angeschriebenen bestimmte Telefonnummern angerufen und eine “kostenpflichtige Serviceleistung von R.M.I” in Anspruch genommen.

Quelle : verbraucherzentrale-rlp.de

via abzocknews.de

Verbraucherschutz: Wie lange ist eigentlich ein Gutschein gültig?

Gutscheine gehören zu den beliebtesten Geschenken. Doch kaum jemand kennt die strikten gesetzlichen Regelungen, die beim Einlösen zu beachten sind.

Ob Kochkurs, Ferrari fahren, Schnitzen mit der Kettensäge oder ein Fotoshooting für Muttis Katze: Gutscheine waren dieses Weihnachtsfest ein Renner. Viele verschwinden aber erst einmal in der Schublade. Wer einen alten Gutschein wiederfindet, sollte ihn nicht gleich wegwerfen, rät Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er muss nicht automatisch verfallen sein - selbst wenn die Frist schon abgelaufen ist. Häufig können sich Kunden noch Geld zurückholen.

Quelle : welt.de

via abzocknews.de

Rheinland-Pfalz: Internet-Führerschein für Schüler

Die Enquete-Kommission "Verantwortung in der medialen Welt" des Landtags Rheinland-Pfalz will einen "Internet-Führerschein" für Schüler schon bald zur Pflicht machen.

Die Kinder sollen dafür an den Schulen den Umgang mit digitalen Medien erlernen. "Neben Lesen, Schreiben und Rechnen ist dies eine zentrale Kompetenz", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Kommission Renate Pepper (SPD) laut einem Bericht des 'SWR'.

Quelle : winfuture.de

Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen

Der Bundesrat hat eine Entscheidung über den stärkeren Schutz vor Kostenfallen im Internet (PDF-Datei) vorerst verschoben. Für die Forderung, dass die Nutzer den Abschluss von Kaufverträgen erst per Klick bestätigen, gab es am Freitag keine Mehrheit. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kritisiert, dass ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter mit den bisherigen Mitteln nicht erreicht wird. Deshalb soll ein kostenpflichtiger Vertrag erst gelten, wenn er bestätigt wird.

quelle : heise.de

Gefahrenabwehr: Rheinland-Pfalz will Online-Durchsuchung erlauben

Rheinland-Pfalz geht voran: Die Landesregierung hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Polizei zum Einsatz der Online-Durchsuchung ermächtigt. Die Hürden zum Einsatz dieses Mittels werden allerdings hoch angelegt.

Das Bundesland Rheinland-Pfalz will im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität künftig Online-Durchsuchungen erlauben. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor, den die Landesregierung am Donnerstag beschlossenen hat. Demnach soll die Polizei unter anderem verdeckt via Internet auf Computer Verdächtiger zugreifen dürfen, um personenbezogene Daten zu ermitteln.

Mit dem Beschluss wird Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, das nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009 eine solche Online-Durchsuchung erlauben will.

quelle : spiegel.de

Landeskriminalamt warnt vor «Rip Deal»-Abzocke

Vor betrügerischen Geldtausch-Geschäften mit hohen Summen hat das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz gewarnt. Bei den sogenannten «Rip Deal»-Abzocken werde den Opfern am Rande von Immobiliengeschäften der Wechsel von Devisen oder von kleinen in große Noten mit lukrativer Provision vorgeschlagen, teilte das LKA am Dienstag in Mainz mit.

quelle : rhein-zeitung.de

Cyber-Spanner beobachtet Schülerinnen über deren Webcams

Ein Computerkrimineller aus dem Rheinland soll in die PCs von mindestens 150 Mädchen eingedrungen sein und die Kinder über Webcams ausspioniert haben, berichtet das Westfalen-Blatt. Für den Zugriff auf die Webcam nutzte er einen Trojaner, den er per E-Mails mit gefälschtem Absender als Bildschirmschoner verteilte. An die Adresse sei er durch den Einbruch in ein ICQ-Konto eines Versmolder Gymnasiasten gelangt. Der Täter soll über einschlägige Internetforen noch eine Vorauswahl getroffen haben, welchen Mädchen er das Schadprogramm unter dem Namen des Schülers zusendet.

quelle : heise.de

Krebs dank Wasserspielzeug : Gifte in Luftmatratzen und Co.

In rund jedem dritten Badeartikel für den Strand sind Weichmacher in hoher Konzentration enthalten. Das hat eine Untersuchung des TÜV Rheinlands ergeben.

Wer am Strand in Urlaubslaune aufblasbares Wasserspielzeug oder Luftmatratzen kauft, bekommt oft schlechte und schlimmstenfalls sogar gefährliche Produkte. Dies geht aus einer Untersuchung des TÜV Rheinland hervor, dessen Experten zu Testzwecken insgesamt 88 Schwimmartikel an Urlaubsstränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden gekauft haben - von Luftmatratzen über Schwimmringe bis hin zu Schwimmtieren. Das Ergebnis ist laut TÜV alarmierend: Jedes zweite der geprüften Produkte hätte in der EU gar nicht verkauft werden dürfen, weil Sicherheits- und Kennzeichnungsnormen nicht erfüllt sind.

quelle und voller Artikel : n-tv.de

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