Facebook: Kritik an der neuen Datenschutzrichtlinie

Die Betreiber von Facebook haben in dieser Woche einen neuen und überarbeiteten Entwurf der geplanten Datenschutzrichtlinie veröffentlicht. Datenschützer kritisierten diesen Vorschlag massiv.

Von einer vollkommenen Enteignung der Facebook-Nutzer spricht beispielsweise Max Schrems, Sprecher der Wiener Studentengruppe europe-v-facebook.org. In den Augen von Schrems versucht Facebook nun, die aufgedeckten und angeblich illegalen Praktiken weiß zu waschen, da diese jetzt in den Richtlinien stehen.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

Neue Facebook-Richtlinien: Verbraucher- und Datenschützer raten zum Widerspruch

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz raten Facebook-Nutzern, Facebooks neuem Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten zu widersprechen. Facebook verhalte sich weiterhin nicht gesetzeskonform.

Quelle: golem.de /Zum Artikel

Verbraucherschützer fordern Regeln: Berater warnen vor Inkasso-Abzocke

Um weitere zügellose Geschäfte mit Schulden zu verhindern, fordert die Verbraucherzentrale Hessen klare Regeln für Inkasso-Unternehmen. Den unseriösen Praktiken vieler Schuldeneintreiber müsse ein Riegel vorgeschoben werden.

Quelle: Hersfelder-zeitung.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Google+-Profilnamen: Keine sofortige Sperrung mehr

Der Suchmaschinenkonzern Google wird bei der Durchsetzung seiner Namens-Richtlinien für Accounts im neuen Social Network Google+ nicht mehr so rigide vorgehen, wie in den letzten Tagen. Zuletzt war eine Reihe von Accounts ohne Vorwarnung gesperrt worden.

In den Nutzungsrichtlinien für Google+ ist festgelegt, dass Anwender für ihr Profil einen gebräuchlichen Namen verwenden müssen. Dies wurde verschiedentlich fälschlicherweise als Klarnamen-Pflicht ausgelegt. Es geht allerdings darum, dass Nutzer einen Namen verwenden sollen, unter dem sie in ihrem sozialen Umfeld bekannt sind.

Quelle : winfuture.de

Wie Facebook private Telefonbücher abgreift

Private E-Mail-Adressen, Geheimnummern und dazu auch die Namen: Wer in Facebooks iPhone-Anwendung einmal auf "Synchronisieren" klickt, lädt sein komplettes Adressbuch hoch. Das Unternehmen speichert diese Daten, um Kontakt-Netzwerke zu analysieren. Löschen können Nutzer diese Daten nicht.

Es gibt Kontaktdaten, die möchte man nur im Mobiltelefon haben - im eigenen. Die Auslandsnummer der Mailbox zum Beispiel. Oder die Geheimnummer eines Bekannten. Oder die private E-Mail-Adresse eines Prominenten.

Solche Kontaktdaten saugt sich Facebook aus den iPhone-Telefonbüchern mancher Mitglieder. Einmal in die Facebook-Datenbank übertragen, können diese Nummern nicht wieder gelöscht werden, weder von den Besitzern des Adressbuchs, noch von denen, deren Kontaktdaten darin gespeichert sind. Selbst wenn die Betroffenen gar nicht Facebook-Mitglieder sind, speichert das US-Unternehmen ihre Telefonnummern.

Leser von SPIEGEL ONLINE haben uns auf persönliche Kontakte in ihrem Facebook-Telefonbuch aufmerksam gemacht, die nur aus dem Telefonbuch ihres iPhones stammen können.

Richtlinien-Vorschlag des EU-Parlaments legalisiert Abofallen

Sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene sollen sog. Kosten- oder Abofallen wirksam bekämpft werden. Das Europäische Parlament hat aber einen Artikel 11 Abs. 1a in seinen Vorschlag zur Verbraucherrechterichtlinie aufgenommen, mit dem dieses begrüßenswerte Ziel nicht nur aufgegeben, sondern das genaue Gegenteil bewirkt wird: Die gesetzliche Legitimation für Abofallen.

Quelle: Shopbetreiber-blog.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Apps als anhaltendes Datenschutzproblem

Die Mobile Marketing Association (MMA) beabsichtigt, ein "umfangreiches Set" an Datenschutzrichtlinien für die Mobilbranche zu erarbeiten. Dies kündigte der Branchenverband an. Die Richtlinien sollen eine "transparente Übereinkunft" zwischen Werbetreibenden und Konsumenten darüber ermöglichen, wie Apps und mobile Marketingwerkzeuge Daten sammeln und schließlich zu Werbezwecken einsetzen.

Seit längerem wächst das Unbehagen über Apps, die bestimmte Angaben wie beispielsweise die einmalige Geräte-ID von Smartphones ungefragt an Entwickler, Analysetools oder Werbenetzwerke weiterleiten – gerade Werbetreibende können diese ID als eine Art "Super-Cookie" nutzen, das weitreichenden Aufschluss über einzelnes Nutzerverhalten bietet und unter anderem Einblick in die Art der benutzten Apps oder die Häufigkeit ihrer Verwendung gewährt. Im Gegensatz zu Browser-Cookies kann der Nutzer die ID seines Smartphones nicht einfach löschen oder ändern.

Quelle : heise.de

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