Zur Frage der Rundfunkgebührenpflicht für beruflich eingesetzte Computer und andere Geräte hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt. Die Gebührenbescheide der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die durch die GEZ verschickt wurden, wurden aufgehoben.
Gegen die Forderungen hatten drei Freiberufler geklagt, die einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nutzen und hier mit internetfähigen PCs arbeiten. In den anderen, ausschließlich privat genutzten Räumen waren herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Gebühren entrichtet wurden.
Quelle : winfuture.de
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.
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Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat ihren Internetauftritt überarbeitet und sich ein neues Logo verpasst. Auf einer weiteren, eigens dafür eingerichteten Website gibt die GEZ nun auch registrierten Nutzern in einem Forum Gelegenheit für Meinungsäußerungen und Diskussionen. Das moderierte Forum ist Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr geöffnet. In Weblogs schildern GEZ-Mitarbeiter ihre Erlebnisse und Gedanken.