Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Eine langjährige Forderung auch der Göttinger Verbraucherzentrale scheint jetzt erfüllt zu werden: Opfer von sogenannten Abo-Fallen im Internet können die Betreiber erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.
Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel
Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
Quelle: ITEspresso.de / Zum Artikel
Bei Anruf Schock! Die Masche zieht immer wieder. Die Betrüger erzählen ihren Opfern, dass ein Verwandter an einem Autounfall beteiligt gewesen sei, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Um eine Strafe oder Schadensersatzforderungen des Opfers abzuwenden, sollen die Angehörigen eine Entschädigung zahlen.
Quelle: e110.de / Zum Artikel
Uns liegt eine gefälschte Abmahnung der „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der
Bezeichnung „Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner“ angeblich im Namen Firma Sony Music Entertainment versendet.
Bei dieser Abmahnung handelt es sich um eine Fälschung!!
Zunächst ist folgendes auffällig:
Unserer Kenntnis nach versendet die Firma Sony Music Entertainment ihre Abmahnschreiben ausschließlich durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.
Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.
Die Zahlung des „Schadensersatzes“ in Höhe von 100 EUR soll via UKASH-Karte oder Paysafecard, einer Prepaidkarte speziell für Internetkäufe, vorgenommen werden.
Derartige Betrugsversuche sind uns schon aus der Vergangenheit bekannt (siehe hier).
Wir können nur raten KEINE (!!!) Zahlungen zu leisten.
Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss einem Internetnutzer Schadensersatz von 46 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Oktober ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht heute mitteilte.
Quelle : noz.de
Derzeit wird um das Anlegen von sogenannten „Mirrors“ aus
den Inhalten von WikiLeaks heftig diskutiert.
Als einer der führenden Webhosting-Unternehmen
möchte Hetzner Online aus aktuellem Anlass hiermit deutlich machen,
dass Kunden für den Inhalt ihrer eigenen Websites grundsätzlich
selbst verantwortlich sind. Hetzner Online übernimmt dafür keine
Verantwortung und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
WikiLeaks bewegt sich nach Auffassung von Hetzner Online rechtlich
mindestens in einer Grauzone. Nach Auskunft des Rechtsberaters
von Hetzner Online, Dr. Sven Müller-Grune, stellen sich zahlreiche
rechtliche Probleme, die auch unsere Kunden dazu bewegen sollten,
von der Anlage so genannter „Mirrors“ abzusehen:
„Vollkommen ungeklärt ist bisher, ob WikiLeaks bzw. die dahinter
stehenden Personen durch die Informationsbeschaffung ebenso wie
durch die Verbreitung dieser Informationen strafbare Handlungen
begangen haben. Diese Strafbarkeit könnte sich auch auf diejenigen
Personen erstrecken, welche die Inhalte wissentlich verbreiten.
Jedenfalls enthalten zahlreiche der ungeprüft der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellten Materialien private Informationen und
Ansichten. Hierdurch werden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt.
Persönlichkeitsrechte stehen in der Bundesrepublik aus gutem Grund
Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.
Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.
Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.
Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.
quelle : derwesten.de
Der Filesharing-Dienst LimeWire stellt sein Angebot ein. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit der Musikindustrie setzte sich diese schließlich mit ihrer Forderung nach dauerhafter Stilllegung der Plattform vor einem New Yorker Gericht durch. Nach der am Dienstag ergangenen gerichtlichen Anordnung (PDF-Datei) dürfte die Musikindustrie gegen den Dienst und seinen Entwickler Marc Gorton nun Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren hunderttausend US-Dollar geltend machen.
Quelle : heise.de
Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.
Quelle: Noz.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).
Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt - ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um "Engel" der Band "Rammstein" sowie "Dreh dich nicht um" des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.
Quelle : zdnet.de
Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.
Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen", heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.
Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.
quelle : heise.de
Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de
WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.
Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können - um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren - mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.
In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse - also seiner individuellen "Hausnummer" im Netz - das Lied "Sommer unseres Lebens" in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben - und Schadensersatz.
Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.