Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel
Bislang war die Regelung für Phishingopfer relativ klar: in der Regel wurde der entstandene Schaden unbürokratisch ersetzt. Der BGH hat jetzt im Rahmen einer Entscheidung die Haftung von Banken deutlich eingeschränkt.
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.
Der Gründer von Megaupload, Kim Dotcom, erhält laut einem Bericht von 'Stuff.co.nz' insgesamt rund 750.000 Dollar seines Vermögens zurück. Diesbezüglich kam es kürzlich zu einer Gerichtsentscheidung.
Getroffen wurde diese Entscheidung vom New Zealand High Court. Demnach erhält der Gründer von Megaupload neben einem Bankkonto, auf dem sich über 300.000 Dollar befinden, auch seinen Mercedes Benz G55 AMG zurück. Das Auto hat einen Wert von rund 250.000 Dollar.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.
Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg "The New Zealand Herald" zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.
Quelle: n-tv.de
Im sozialen Netzwerk Facebook hatte eine Frau nach ihrer Scheidung gepostet, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller sei, es aber unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein. Das AG Bergisch-Gladbach hatte über die Zulässigkeit der Äußerungen und darüber zu entscheiden, ob die Frau die entstandenen Anwaltskosten zu tragen hat.
Quelle: E-Recht24.de / Zum Artikel