Überschreitung des Höchstwertes von nicht dioxinähnlichen PCB
Weitere Informationen:
Bei einer betrieblichen Eigenkontrolle vom 07.04.2012 wurden in einem Betrieb die zulässigen Höchstwerte überschritten. Der Warenvorrat im Betrieb wurde gesperrt.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch Eier beim Verbraucher befinden.
Derzeit vorliegende Erkenntnisse lassen den Schluß zu, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr belasteter Eier nicht besteht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde um eine gesundheitliche Bewertung gebeten.
Die Stempelnummer lautet:
0-DE-0357911
Quelle : lebensmittelwarnung.de
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz raten Facebook-Nutzern, Facebooks neuem Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten zu widersprechen. Facebook verhalte sich weiterhin nicht gesetzeskonform.
Quelle: golem.de /Zum Artikel
Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich in die Debatte um den Datenschutz auf Facebook eingeklinkt. Ebenso wie sein Kollege Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein will er erreichen, dass zumindest die Behörden sich von der Plattform fernhalten.
Wie Dix in einem Interview mit der 'Berliner Zeitung' erklärte, habe er dem neuen Innensenator Frank Henkel "dringend empfohlen, eine datenschutzgerechte Lösung zu finden". Dies gilt nicht nur für die Integration von "Gefällt mir"-Buttons, sondern auch für die Facebook-Seiten, über die sich einige Behörden in dem Social Network präsentieren und Kontakt zu den Nutzern suchen.
"Es kann nicht sein, dass eine Berliner Behörde klar gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt, nur um der Popularität willen", sagte Dix. Die Lösung könne seiner Ansicht nach nur darin liegen, dass Facebook samt "Gefällt-mir"-Button auf öffentlichen Webseiten von Senat und Bezirken nicht mehr angeboten werden.
Quelle: winfuture.de
2500 streng vertrauliche Patientendaten waren offenbar monatelang frei im Internet zugänglich. Es handelt sich um Arztbriefe und Befunde von psychisch schwer kranken Menschen aus Schleswig-Holstein – Grund ist eine Sicherheitslücke bei einem Dienstleister in Rendsburg.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Weltweit sammelt Facebook von Nutzern persönliche Daten und schickt sie in die US-Zentrale. Nur Schleswig-Holstein ist davon womöglich bald ausgenommen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.
Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.
Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.
Quelle : winfuture.de
Aus dem Kieler Landtag wehte dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer Thilo Weichert am Donnerstag heftiger Wind entgegen. “Drohgebärden sind nicht nur kontraproduktiv, sie sind auch rechtlich fragwürdig”, sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen laut einem Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder und des Bunds unterstützen die Kampagne ihres Kieler Kollegen gegen Social-Network-Plug-ins wie den “Gefällt mir”-Button bei Facebook.
Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt "Werben & Verkaufen" (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Schleswig-Holsteins CDU-Landeschef Christian von Boetticher tritt zurück. Unter Tränen gesteht er die Affäre mit einer jungen Facebook-Bekanntschaft.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Vermieterverbände und Datenschützer protestieren gegen eine Klausel im geplanten neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wonach Eigentümer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter helfen müssten. Alexander Blazek, Direktor der Vereinigung Haus und Grund in Schleswig-Holstein, nannte den entsprechenden Paragraphen 9 des Entwurfs skandalös.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren
Beratungsstellen informieren.
Verbraucher erhalten in Schleswig-Holstein erneut Anrufe vom Deutschen Werbe- und Datenschutzverein e. V. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in diesem Verein soll vor unerlaubten Werbeanrufen, Datenmissbrauch und unerwünschter Kontaktaufnahme zu Werbe- und Verkaufszwecken schützen. Schon 2009 hatten sich Angerufene bei der Verbraucherzentrale über die rechtswidrige Kundenakquise und das zweifelhafte Angebot des Vereins beschwert.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette “Video-Aktuell Betriebs GmbH“, denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als “Treuepräsent” angeboten wird. Das in ganz Schleswig-Holstein an “treue Kunden” der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.
Quelle: Verbraucherzentrale-SH.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.
Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.
Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.
Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.
Dieses Urteil ist schon deswegen begrüßenswert, weil es den meisten Anbietern von Kostenfallen im Internet die Grundlage für ihre unberechtigten Forderungen eindeutig entzieht.
Beratung und Musterschreiben bietet hierzu die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen an.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle : verbraucherzentrale-sh.de