Der eine titelte “Die Tankstelle ist trockengelegt“, der andere “Zucker im Tank” oder “Justiz-Inkasso beim Inkasso-Anwalt” und selbst die Verteidung freut sich über die Zulassung der Klage gegen Olaf Tank.
Während in der Politik die sogenannte Buttonlösung als das Nonplusultra im Kampf gegen Abofallen im Internet bejubelt wird, haben die Abzocker schon längst neue Möglichkeiten gefunden, um potentielle Opfer in die Falle zu locken.
Quelle: kanzlei-thomas-meier.de / Zum Artikel
Via: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen “Tropmi Payment” oder “aninos Anwaltsinkasso Osnabrück” in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements.
Quelle: Verbraucherzentrale-Rlp.de / Zum Artikel
Hier eine Leserzuschrift die das Portal Abzocknews.de bekommen hat und bei sich als Artikel eingestellt hat:
Hallo Herr Fuchs,
offenbar will die Tropmi Payment GmbH in Kürze auch für eine neue Abofallen-Seite den Gewerbetreibenden ans Portemonnaie. Die Seite heisst www.grosshandel-angebote.de und wird von einer Firma Vendis GmbH betrieben und befindet sich wohl gerade im Aufbau. Der Reputation-Management-Muck hat es aber schonmal rausposaunt:
http://tropmi.wordpress.com/tag/grosshandel-angebote-de/
http://www.directorysubmissiontool.com/Search/keyword/tropmi+payment+gmbh
http://www.directoryaddlink.com/Search/keyword/www.grosshandel-angebote.de
Die Webseite gibt es erst seit 19. Oktober 2011. Eventuell können Sie auf Ihrer Seite davor warnen. Insbesondere, da man davon ausgehen kann, dass auch die aninos Anwaltsinkasso – als “Kunde” von Tropmi – möglicherweise dafür inkassieren wird.
Antwort von Abzocknews.de:
In dieser Reportage von Akte 2012 geht es um den Nachfolger des mittlerweile nicht mehr als Inkassoanwalt der Gebrüder Schmidtlein (früher auch Brian Corvers) tätigen Herrn Olaf Tank. Gemeint ist Nikolai Fedor Zutz und das Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück, der schon seit August 2011 für die bekannte Klientel seines Vorgängers aktiv ist.
Vorsicht, eben noch gratis – jetzt sauteuer! Wie Internetseiten sich in Minuten verändern. Wir haben für sie die neusten Tricks der Online-Abzocker aufgespürt.
Internetfallen von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld.
Quelle: Test.de / Zum Artikel
Wieder einmal soll „eine noch offene Forderung“ eingetrieben werden. Sie beläuft sich auf 333,87 Euro. Ein Inkasso-Büro in Köln hat ingesamt zwölf Posten zu dieser Summe addiert. Davon entfallen nur 192 Euro auf ein Zweijahres-Abonnement, das der Empfänger angeblich beim Internet-Anbieter „opendownload.de“ abgeschlossen hat.
Quelle: Suedkurier.de / Zum Artikel
Auch die Brüder Schmidtlein aus Büttelborn bilden mit ihrem Strohmann Alexander Varin da keine Ausnahme, obwohl es eine Zeit lang recht ruhig um sie war. Vor ein paar Tagen wurde uns der folgende Screenshot der Webseite software-und-tools.de zugesandt, die dem Schmidtlein-Clan zuzuordnen ist.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtleinwegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.08 – 28.02.10.
Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.
Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Quelle: sta-darmstadt.justiz.hessen.de
Hannelore M. ist fassungslos, als sie am 1. März 2010 eine Rechnung im E-Mail-Fach findet. Sie soll 96 Euro bezahlen, und zwar für einen Zwölf-Monats-Zugang auf der Internetseite top-of-software.de. Dabei ist sie sich nicht bewusst, irgendwo einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.”
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
Eine Zeitlang war es ruhig gewesen um das Büttelborner Gebrüderpaar Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren vielen vielen Abofallen. So ruhig, dass man fast denken könnte, sie hätten sich eventuell anderen Geschäftsmodellen zugewendet. Doch die Ruhe war trügerisch und nur vorübergehender Natur.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Mit neuen miesen Tricks und Abmahnungen machen Inkasso-Firmen bei ahnungslosen Usern Kasse.
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von Beertjesnl
Beim stöbern bin ich zufällig über eine Reportage von ARD-Plusminus, wahrscheinlich aus Ende 2005 oder Anfang 2006, gestolpert, in welcher es um Abzocke mit Dialern geht, also das “innovative Geschäftsmodell” der Gebrüder Schmidtlein vor den Abofallen im Namen der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG (GbR), Redcio OHG, Content Services Limited (bspw. Opendownload.de, Softwaresammler.de) und Antassia GmbH (Top-of-Software.de), deren “Geschäfte” wiederum von der Content Services Ltd. übernommen wurden.