Dem Angeklagten ist die verewigte Verbundenheit zum Chef mittlerweile unangenehm: Widerwillig streift er am Mittwoch im Gerichtssaal den Pullover zurück und zeigt ein Tattoo am Arm. “Proud” (Stolz) wurde in seine Haut gestochen. “Es ist kein Bandenzeichen. Wir haben es machen lassen, weil es eine schöne Zeit war”, sagt Sebastian F. Sein Chef, der Unternehmer Kai-Uwe K., bezahlte den Körperschmuck.
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Remscheider Hartz-IV-Betrüger stehen bald vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erhebt sieben Anklagen gegen 15 Beschuldigte im Alter von 24 bis 60 Jahren. Ihnen wird Betrug im großen Stil gegen die Sozialkassen vorgeworfen, sagt Wolf-Tilman Baumert, Sprecher des Staatsanwaltschaft Wuppertal.
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Am Freitag begann vor dem Berliner Landgericht der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der Firma KK Royal Basement, die Schrottimmobilien an arglose Käufer vermittelt und so Menschen in den Ruin getrieben haben sollen. Acht Männer und eine Frau im Alter zwischen 25 und 53 Jahren saßen auf der Anklagebank, darunter der ehemalige Geschäftsführer Kai-Uwe K. (30) als Drahtzieher.
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Nach monatelangen Ermittlungen hat die Verkehrspolizei im Kreis einen schwunghaften Handel mit gefälschten Tüv-Stempeln aufgedeckt. Bislang wurden 30 Tatverdächtige ermittelt, die so fast schrottreife Autos über die Runden brachten. Der Drahtzieher hat sich abgesetzt – wohl ins Ausland.
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Betrug, gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Erpressung und Bedrohung – 54 Taten wirft die Staatsanwaltschaft in ihrer rund 190 Seiten starken Anklageschrift neun Berliner Vermittlern sogenannter Schrottimmobilien vor. Der Chef der Vertriebsfirma und einige seiner engsten Mitarbeiter sitzen in Untersuchungshaft.
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Geldinstitute sind nicht immer die besten Verbündeten ihrer Kunden. Beispiel: Der aktuelle Immobilienboom. An dem wollen einige Banker kräftig mitverdienen und arbeiten dabei Hand in Hand mit betrügerischen Vermittlerfirmen. Die Opfer merken erst spät, in was sie da hineingeraten sind.
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Der Internetdienstleister Google haftet laut einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so genannten Snippets. Es sei für jeden verständigen Nutzer offenkundig, dass es gerade nicht Sinn und Zweck einer Suchmaschine ist, eigene Äußerungen aufzustellen, sondern dass ihr nur die “Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen” zukomme.
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