Juristische Folgen hat ein Ende März auf Facebook veröffentlichter Aufruf zur Lynchjustiz für einen 18-Jährigen aus Emden. Dieser hatte auf dem sozialen Netzwerk dazu aufgerufen, eine Polizeiwache zu stürmen und einen mutmaßlichen Kindermörder zu lynchen.
Im Fall der im März in Emden ermordeten 11-jährigen Lena hatte sich herausgestellt, dass der zunächst verdächtigte 17-Jährige unschuldig ist. Allerdings hatte zuvor ein Emdener auf seinem Facebook-Profil aufgerufen, das Polizeikommissariat zu erstürmen und Selbstjustiz zu verüben.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Zum "Tag des geistigen Eigentums" passt eine Abmahnung, die ein Pornodarsteller kürzlich erhielt. Der Bodenturner wurde nicht etwa von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er bei der Arbeit gestöhnt oder sich gar sexueller Belästigung schuldig gemacht hätte. Im Gegenteil fand der Produzent die Arbeitsleistung vermutlich sogar anregend, und auch die Kunstfreunde scheinen das Werk ausgiebig zu frequentieren.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Eine Frau ruft an, am liebsten bei Älteren, und weist auf Spielschulden hin. Diese nicht näher konkretisierten Schulden sollen angeblich durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben werden. Die Unbekannte offeriert dann ein Ablösungsangebot, das per Nachnahme geschickt und gegen Zahlung von 119 Euro bei der Post abgeholt werden soll. Falls die Angerufenen dies dann tun, fallen sie auf einen Abo-Betrug mit weiteren Kosten herein, denn durch die Auslösung der Nachnahme haben sie einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen.
Quelle: wormser-zeitung.de /Zum Artikel
Wer der Werbung glaubt, ist selbst schuld. Aber wer lässt sich nicht von Bildern leiten? Und wer vergleicht schon die Bilder auf den Packungen von Fertiggerichten mit der Realität? Der Fotograf Samuel Müller hat es getan - und ein unterhaltsames und lehrreiches Bilderbuch veröffentlicht.
Quelle: spiegel.de /Zum Artikel
300 statt 30: Die Geburtstagsfeier einer 13-Jährigen geriet außer Kontrolle, nachdem sich die Einladung bei Facebook verselbstständigt hatte. Schuld war diesmal jedoch nicht die versehentliche Einstellung auf „öffentlich“.
BETRUG Polizei warnt ältere Bürger / Anrufwelle in Rhein-Neckar
Eine Frau ruft an, am liebsten bei Älteren, und weist auf Spielschulden hin. Diese nicht näher konkretisierten Schulden sollen angeblich durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben werden. Die Unbekannte offeriert dann ein Ablösungsangebot, das per Nachnahme geschickt und gegen Zahlung von 119 Euro bei der Post abgeholt werden soll. Falls die Angerufenen dies dann tun, fallen sie auf einen Abo-Betrug mit weiteren Kosten herein, denn durch die Auslösung der Nachnahme haben sie einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen.
Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).
Quelle: n-tv.de
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Der rumänische Staat hat Teile des vor dem Aus stehenden Werkes des finnischen Herstellers Nokia beschlagnahmt. Wie das Nachrichtenportal 'Punkto.ro' berichtet, habe das Unternehmen Steuerschulden in Höhe von zehn Millionen Dollar angehäuft.
Laut Punkto.ro hat der rumänische Fiskus heute Morgen die Nokia-Werkhallen in Jucu im Landeskreis Cluj/Klausenburg zum Teil sichergestellt. Grund sei ein Steuer-Rückstand des finnischen Handy-Herstellers in Höhe von umgerechnet rund 7,4 Millionen Euro.
Die Seite zitiert die rumänische Steuerbehörde ANAF ("National Agency for Fiscal Administration"): Demnach handelt es sich dabei um Zahlungsrückstände, "die infolge der Verletzung der Zoll- und sonstigen gültigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen" entstanden seien.
Gegenüber dem Nachrichtensender "Realitatea" erklärte Sorin Blejnar, Chef der Finanzbehörde, dass die ANAF rechtlich zu Sicherstellungen dieser Art berechtigt sei, sobald der Verdacht bestehe, dass ein Unternehmen mit rückständigen Zollgebühren Vermögensgegenstände veräußern könnte. Weil Nokia sich derzeit aus Rumänien bzw. Jucu zurückziehe, handle es sich nun um eine Präventivmaßnahme. Der rumänische Staat wolle so sicherstellen, dass Nokia auch wirklich alle Schulden bezahle.
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Der bekannte Sicherheitsexperte Charlie Miller, der schon manche Lücke in iOS und Mac OS X entdeckt hat, zeigt in einem Video eine Möglichkeit, das in Apples Mobilbetriebssystem obligatorische Codesigning auszuhebeln. Dazu erstellte Miller eine unschuldig wirkende Börsenticker-App, die Apple auch durch den App-Store-Review-Prozess ließ. Das Programm telefoniert beim Start nach Hause und fragt Millers Server nach einer Payload. Aktiviert er das Nachladen, wird die (unsignierte) Payload ausgeführt. Als Demonstration rief Miller ein YouTube-Video auf, in einer weiteren Variante öffnete er eine Shell für einen Fernzugriff unter anderem auf das Adressbuch des iPhone.
Quelle : heise.de / Zum Artikel
Auch Markennamen schützen nicht vor Schadstoffen im Kinderpyjama. Bei "Öko-Test" fällt die Hälfte der Kinderschlafanzüge glatt durch, auch Produkte, die aus kontrolliert biologisch angebauter Baumwolle gefertigt sind. Schuld darin ist der Druck. In den Farben sind Schadstoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phthalate zu finden. Immerhin: Sieben Modelle lassen den Nachwuchs wenigstens schadstoffarm schlummern.
Problematische Aufdrucke
Kuschelig, flauschig, schick, in den Lieblingsfarben und mit dem Lieblingsmotiv - so sollen Schlafanzüge sein. Und natürlich frei von Schadstoffen. Doch die Realität sieht anders aus. Selbst wer auf Öko-Siegel achtet und nicht bei Billigware zugreift, kann am Ende einige Schadstoffe in der Einkaufstüte und damit auf der Kinderhaut haben. Das Problem liegt meist im Aufdruck, also genau dem Element, nach dem Kinder das Produkt auswählen: Prinzessin Lillifee, Ponys, Simpsons, Cars oder Spiderman - das sind die Helden von denen unsere Kinder durch die Nacht begleitet werden wollen.
Einige Öko-Produkte nur mangelhaft
In einem der SZ vorliegenden Fall lag die Forderung ursprünglich bei 34,45 Euro – am Ende aber bei 880,18 Euro. Auf drei DIN-A4-Seiten wurde dem Schuldner detailliert aufgelistet, wofür die zusätzlichen Kosten angefallen sein sollen, zum Beispiel für “vorl. Zahlungsverb. GV UGV” oder für “KontoFK. 3/2006″ oder für “VA mit EV Antrag”, oder es handelt sich um Zinsen, die mal 5,12 Prozent, mal 13,25 Prozent und mal 6,62 Prozent betragen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Im Fall des kürzlich geschlossenen Streaming-Portals Kino.to wurde nun ein weiterer Beschuldigter nach einem abgelegten Geständnis freigelassen. Die getroffen Aussagen haben die Ermittlungen angeblich unterstützt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden spricht von glaubwürdigen und umfassenden Aussagen, die ein weiterer beschuldigter Mitarbeiter von Kino.to gemacht haben soll. Dies betrifft nicht nur seine Tätigkeiten bei dem Streaming-Portal, sondern auch die Aufgaben von anderen Personen, berichtet die 'Mitteldeutsche Zeitung'.
Quelle: winfuture.de
Nach dem Schlag gegen das Video-Portal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen die Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin 'Focus' unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden.
Demnach stellten Ermittler auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten Dirk B. aus Leipzig zugeordnet werden, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm hochwertige Computertechnik sowie drei Luxusautos in Deutschland und auf Mallorca. Den Angaben zufolge fand man auf dem deutschen Konto eines anderen führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.
Quelle : winfuture.de
Tja, was soll man da noch Großartiges schreiben – ist ja das ”Thema des Tages“. Eine gute Übersicht relevanter Meldungen und Hinweise findet man bspw. auf dem lawblog und im Blog von Claus Frickemeier. Nun, jedenfalls “camman“ hierbei wieder einmal sehen, wie schnell es manchmal, quasi Schlag auf Schlag, gehen kann – ich bin jedenfalls sehr gespannt, wo die Abzockangebote (wie Firstload von Valentin Fritzmann) künftig beworben werden.