Der Prozess gegen zwei ehemalige Zwangsprostituierte aus dem früheren Leipziger Minderjährigen-Bordell “Jasmin” ist kurz nach seiner Eröffnung vertagt worden. Der Vorsitzende Richter am Dresdner Amtsgericht, Herbert Dietz, sagte zur Begründung, die beiden Angeklagten hätten sich am Eröffnungstag nicht äußern wollen. Der Prozess soll nun am 4. Oktober dieses Jahres fortgesetzt werden.
Quelle: MDR.de / Zum Artikel
Mehr als 4000 Euro will sich ein Kuckucksvater vom tatsächlichen Erzeuger seines vermeintlichen Kindes zurückholen – doch die Mutter weigert sich, dessen Identität preiszugeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Die Frau hat kein Recht, den biologischen Vater zu verschweigen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Die Verflechtungen dieses Gewinnspielbetruges sollen nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte bis nach Österreich reichen, die Taten werden auch als “Wiener Karussell” benannt. Ein Dienstleister des Lastschriftverfahrens soll in der österreichischen Hauptstadt unter dem Namen “Luck 24 GmbH” firmieren.
Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : "Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung" )
Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :
Hallo lieber Nutzer,
Massenhaft soll der 37-jährige Angeklagte mit Internet-Handel Geld für Autoteile und -zubehör per Vorkasse kassiert, die Ware aber nie geliefert haben. Gemessen an der Zahl der 480 angeklagten Betrugsfälle Fälle ist die Schadenssumme mit 54 000 Euro relativ gering. der prozessuale Aufwand dafür aber umso größer. Denn der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.
Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung
Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:
"Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest."
"So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande." erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.
Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.