Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin mehreren Unternehmen der Burda-Gruppe und der Auftragskette für Telefonwerbung zugunsten des Fernsehdiensteanbieters Sky jeweils nebst Geschäftsführung künftige gegen die Mandantin gerichtete unerbetene wie anoynme Telefonwerbung sowie illegalen Datenhandel untersagt.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Ryanair-Chef Michael O'Leary ist immer für kontroverse Aussagen zu haben. Gegenüber der britischen Boulevard-Zeitung 'The Sun' kündigte er nun Pläne für ein Unterhaltungsprogramm an Bord nach Vorbild von Hotels an – Sexfilme inklusive.
Laut O'Leary soll der angedachte Service unterschiedlichste Dienste ins Flugzeug bringen, etwa Glücks- und Videospiele sowie Filme – dabei soll es auch welche geben, bei denen die "Schauspieler" nicht ganz so viele Klamotten anhaben. "Hotels auf der ganzen Welt haben so etwas, warum also nicht auch wir?" so O'Leary.
Quelle : winfuture.de
Der Plan von Premierminster Cameron ist aufgegangen: Die vier größten britischen Internet-Provider führen sogenannten Opt-in-Sperren für Sex im Netz ein. Wer online nackte Körper sehen will, muss das seinem Anbieter künftig explizit mitteilen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Die Malware-Experten des Security-Unternehmens Kaspersky haben eine weitere Version des Staatstrojaners ausfindig gemacht. Diese enthält deutlich weitergehende Optionen als die bisher bekannten Spionage-Programme, die auf Landesebene eingesetzt wurden.
Die Kaspersky-Analysten Tillmann Werner und Stefan Ortloff sprechen dabei vom "großen Bruder" des bekannten Backdoor-Trojaners, denn die entschlüsselte Datei enthält jetzt sechs Komponenten, die jeweils verschiedene Aufgaben erfüllen. Dabei kann der Trojaner nicht nur unter 32-Bit-Versionen von Windows aktiv werden, sondern auch auf 64-Bit-Versionen.
Die vom Chaos Computer Club (CCC) gezeigten Staatstrojaner waren in erster Linie darauf ausgelegt, Telefonate via Skype abzuhören. "Die von uns analysierte Version zeigt, dass es die Software neben Skype auch auf Web-Browser, verschiedene Instant Messenger und VoIP-Software wie ICQ, MSN Messenger, VoipBuster und Yahoo Messenger abgesehen hat", sagte Werner.
Quelle: winfuture.de
Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt in mehreren Fällen erfolgreich geklagt. Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.
Quelle: VzBv.de / Zum Artikel