“Heise-Urteil”: Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab

Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

BGH-Urteil: Links in Pressetexten sind geschützt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte man zugunsten des Verlages entschieden.

In dem Prozess ging es um eine Linksetzung auf das Software-Unternehmen SlySoft, das die Software AnyDVD anbot. Mit dieser konnte der Kopierschutz auf DVDs umgangen werden und der Inhalt kopiert werden. Solche Programme dürfen hierzulande nach geltendem Recht nicht vertrieben oder beworben werden.

Quelle : winfuture.de

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