Urteil: Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

Vorsicht- Surfen im offenen WLAN: Spionage-Apps manipulieren Facebook-Einträge (Video)

Flughafen, Café oder Bahnhof. Viele User nutzen ein offenes WLAN, um mit Notebook oder Smartphone im Internet zu surfen.

Was viele nicht wissen- wenn sie sich auf unverschlüsselten Internetseiten bewegen, kann man sie ausspionieren.

Das hat ein Versuch gezeigt, den das RTL-Magazin „Stern TV“ am Mittwoch vor einer Woche ausstrahlte.

Urteil: DeNIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren

Eine weitere Niederlage für die Bezirksregierung Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass die deutsche Vergabestelle DeNIC Domains von nicht lizenzierten Glücksspielunternehmen nicht löschen muss.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

Telekom muss Glücksspielseiten nicht sperren

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Sperr-Anordnung der Bezirksregierung gegenüber der Deutschen Telekom für rechtswidrig erklärt. In der am Donnerstag verkündeten Entscheidung gab das Gericht der Klage des Providers gegen eine Sperrverfügung statt, die die Bezirksregierung im August 2010 an die Deutsche Telekom verschickt hatte.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

BGH: Admin-c kann für Domain-Anmeldungen zur Verantwortung gezogen werden

Der Bundesgerichtshof schließt ein Stückweit eine jener Lücken, die die Richtlinien für die Domain-Registration der Domain-Verwaltung Denic enthalten. Diese Richtlinien sehen beispielsweise vor, dass im Fall einer Domain-Registration durch einen Anmelder außerhalb Deutschlands ein Admin-c mit Sitz in Deutschland bestimmt wird.

Quelle: Intern.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

OLG Hamburg: Google haftet nicht für die Inhalte von Suchergebnissen

Der Internetdienstleister Google haftet laut einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so genannten Snippets. Es sei für jeden verständigen Nutzer offenkundig, dass es gerade nicht Sinn und Zweck einer Suchmaschine ist, eigene Äußerungen aufzustellen, sondern dass ihr nur die “Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen” zukomme.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Gerichtsurteil: BGH erlaubt Berichte zur Umgehung von Kopierschutz

Der Bundesgerichtshof stärkt die Pressefreiheit: Journalisten dürfen auch über illegale Verfahren berichten, die dazu dienen, einen Kopierschutz zu knacken.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Urteil: Betreiber offener WLANs zahlen keinen Schadensersatz für Filesharer oder Industriespione

Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.

Quelle: ITEspresso.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Anschlussinhaber muss Dritte bei Nutzung des PCs nicht überwachen

Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nicht verpflichtet, Personen zu überwachen, denen er die Nutzung seines PCs gestattet hat. Ausnahme: Der Nutzer liefert Anhaltspunkte dafür, dass die Gefahr einer Rechtsverletzung besteht.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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