Sie sieht die Fake Seite aus, auf der das Gewinnspiel beworben wird:
Quelle : mimikama.at /Zum Artikel
Steve Jobs ist tot. Der PC-Pionier und Mitgründer des Computerkonzerns Apple starb am Mittwoch (US-Westküstenzeit) im Alter von 56 Jahren. Er war erst vor kurzem von der Position des Apple-CEO zurückgetreten.
"Steves Brillianz, Hingabe und Energie waren die Quelle zahlloser Innovationen, die unser alle Leben bereichern und verbessern", so die Vorstandsmitglieder von Apple in einer ersten Stellungnahme. "Die Welt ist wegen Steve unmessbar besser", so das Unternehmen weiter.
Die Angehörigen von Jobs erklärte in einer eigenen Mitteilung, dass er "friedlich im Kreis seiner Familie gestorben" sei. Man wisse, dass es eine Große Anteilnahme an der Trauer um den äußerst erfolgreichen Manager geben werde, bat jedoch darum, die Privatsphäre der Familie während der Phase der Trauer zu respektieren.
Apple nannte zunächst keinen Grund für den Tod von Steve Jobs. Er kämpfte jedoch schon seit Jahren mit einer schweren Bauchspeicherdrüsenkrebserkrankung und erhielt unter anderem eine Lebertransplantation. Im August hatte er seinen Posten als Apple-CEO nach mehreren früheren krankheitsbedingten Auszeiten an Tim Cook abgegeben.
Quelle: winfuture.de
In Sachen Online-Kriminalität stehen Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch weiterhin an zentraler Stelle. Allerdings ändern sich die Methoden der Täter. Das klassische Phishing, bei dem PC-Nutzer mittels Links in E-Mails auf betrügerische Webseiten gelockt werden, sei kaum noch zu beobachten.
Die Angreifer nutzen stattdessen fast ausschließlich Trojaner, um persönliche Daten abzufangen. Das teilten die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit.
Quelle : winfuture.de
Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.
Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf 'Google+' veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.
Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.
Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.
Quelle : winfuture.de
Der deutsche Provider 1&1 bekennt sich in einem heise online vorliegenden Positionspapier “zur Netzneutralität als Prinzip eines freien Internets”. Jeder Nutzer müsse Zugang zu jedem über das Netz verfügbaren Inhalt haben, heißt es in der Stellungnahme weiter. Netzbetreibern dürfe es nicht gestattet werden, “den Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten zu blockieren oder zu behindern”. Insbesondere sei jede Form der inhaltlichen Kontrolle unzulässig.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Mediziner warnen, dass die Infektionsgefahr in Krankenhäusern viel größer ist als bislang be-kannt. Das kommt der Regierung ungelegen. Denn ihr Gesetzentwurf zur besseren Kranken-haushygiene ist der Opposition schon jetzt zu lasch.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Das Aktionsnetzwerk Anonymous hat offenbar binnen nur weniger Stunden auf die Abschaltung der Server der deutschen Piratenpartei reagiert. Zur Stunde werden massive DoS-Angriffe auf Webseiten der Polizei und des Bundeskriminalamtes gefahren. Sowohl Polizei.de als auch BKA.de sind aktuell nicht mehr erreichbar.
Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei eine Stellungnahme zu der Beschlagnahmung seiner Server veröffentlicht. "Die Abschaltung aller Server ist ein massiver Eingriff in die Kommunikations- und Informationsstruktur der sechstgrößten Partei Deutschlands. Angesichts der in zwei Tagen anstehenden Landtagswahlen in Bremen wird hier politisch ein massiver Schaden angerichtet", hieß es darin.
Quelle : winfuture.de
Offenbar ist es einigen Crackern gelungen sich schon vor längerem Zugriff auf den Server von winfuture.de zu verschaffen. Die neuste News, die auf der Seite angezeigt wird trägt die Überschrift “Winfuture wurde gehackt von First Claz”.
Auch werden nach wie vor auch wenn die NEWS bei Winfuture nicht mehr vorhanden ist Artikel durch Antiviren Programme wie z.b. kaspersky geblockt da etwas nachgeladen werden soll :
Eine Stellungnahme durch Winfuture steht noch aus, in wie weit man mit der Analyse ist und was die Angreifer alles abgegriffen haben und wie das weitere vorgehen aussieht und vor allem was man als winfuture Nutzer oder Gastleser beachten sollte.
Auch tech-blog.net berichtet bereits darueber : HIER
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die derzeitigen Regelungen seien zu halbherzig, hieß es in einer Stellungnahme.
Obwohl der Gesetzgeber schon eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze durchgeführt hat, reiße die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab, sondern nehme immer perfidere Formen an, hieß es. So werden von Gewinnspiel-Anbietern vermeintliche Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingetrieben.
In den vergangenen neun Monaten ist den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen eine Flut von nahezu 80.000 Beschwerden eingegangen. "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagen ist schlicht zu halbherzig", sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Quelle : winfuture.de
Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.
Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins 'ZeroPaid' hervor.
"Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?", so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.
"Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?", so Lam weiter.
Quelle : winfuture.de
Wenn es an greifbaren Anhaltspunkten dafür fehlt, dass die „Button-Lösung“ „schwarze Schafe“ von betrügerischen Machenschaften abhalten kann, beschränken sich die Folgen der vor-geschlagenen Regelungen auf die rechtstreuen Internetanbieter, die durch die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene „Button-Lösung“ vor die Herausforderung gestellt werden, ihre Bestellsysteme im Internet umzugestalten.
Quelle: Boocompany.com / Zum Artikel
Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel
Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :
Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".
Zur Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam erreichte mich eine Gegendarstellung von Herrn Thomas Uwe Maier, welcher das rechtskräftige Urteil gegen die SuperComm Data Marketing GmbH erwirkte – nachfolgend die Gegendarstellung zur Stellungnahme vom 27.08.2010:
Sehr geehrter Herr Fuchs,
bezugnehmend auf die Stellungnahme der SuperComm GmbH / GF Sven Nobereit i. S. “…Verurteilung wegen SPAM” erhalten Sie hier meine Klarstellung mit der Bitte, diese wie die Stellungnahme der SuperComm, zu veröffentlichen.
Die Stellungnahme des Herrn Nobereit von SuperComm ist inhaltlich zu nahezu 100% falsch und dient m. E. lediglich dem “Fishing for Mitleid”.
Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” - nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )
Sehr geehrter Herr Fuchs,
gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.
Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.
Ich habe eine nette Bitte per Email vom Betreiber der Seite Ein Blog für Rödermark bekommen, einen beitrag hier zu zitieren und hier zu veroeffentlichen, dieser bitte fuer diesen sehr Interessanten Artikel komme ich gerne nach und kopiere hiermit per Zitat.
Bewertungen der Webseiten mit SeitTest.
11.05.2010 Es gibt ein sehr nützliches Tool für Webbseitenbetreiber (SEO). Mit diesem Tool kann die technische Qualität einer Webseite überprüft werden. Die Webseite wird dann auch noch bewerten. Aus dieser Bewertung heraus kann eine Optimierung der Webseite durchgeführt werden. Es geht bei dieser Bewertung ausschl. um eine technische Bewertung. Versuchen Sie es einmal bei http://seittest.de/ mit Ihrer Webseite.
Macht der Blog jetzt Werbung für SeitTest? Im Prinzip schon, es ist ein hilfreicher Dienst der einen schnellen Überbick der Webseite gibt und dazu noch kostenlos ist.
Aber der Hauptgrund in diesem Blog ist:
Das Testergebnis wird von dubiosen Webseiten als Qualitätsmerkmal missbraucht. Als Beispiel sei die Seite eines Verbraucher Portals genannt. Hier wird dem Leser der Eindruck vermittelt die Seite an sich, also das Angebot dieser Seite, ist Geprüft und Empfohlen worden.