Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Wien raten zu Vorsicht bei Gratis-Apps: Werbebanner oder sogenannte In-App-Käufe - vor allem für Kinder verlockend bei Spielen - können teuer werden. Auch der Schutz persönlicher Daten kommt meist zu kurz. Apps greifen oft ohne berechtigten Grund auf Standortdaten oder Adressbücher zu und übertragen sie an die App-Entwickler. Überdies gibt es kein einheitliches Storno beim App-Kauf. Das ergab ein AK-Test mit Apps für Smartphones und Tablets, hieß es in einer Presseaussendung am Mittwoch.
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Ein Brief verspricht Senioren einen Gewinn und lädt sie zu einer Busfahrt ein, um ihn abzuholen. Marietta Steurenthaler wittert den Betrug. Sie wendet sich an den NDR.
Kaffeefahrten: Die neuesten Maschen von verbraucherinfoTV
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Hannelore D. aus Eisenach macht seit Tagen nachts kaum ein Auge zu. Denn seit mehreren Wochen bekommt sie per Postwurfsendung immer wieder Briefe der Firma Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen. Diese sind ohne Porto. Eine konkrete Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen suchte die Betroffene auch vergebens.
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Vielleicht merkt es ja keiner. Das dachten sich wohl die Täter, als sie jeweils 9,28 Euro von 18 816 fremden Bankkonten abbuchten. Wegen Computerbetrugs hat das Heidelberger Landgericht jetzt zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt.
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Die Osnabrücker Verbraucherzentrale warnt vor einer dreisten Abzocke, mit der der angebliche Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner aus Ambühren verstärkt in Osnabrück auftritt.
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Dem Rentnerpaar wurde ein Wundergerät gegen Krebs, Alzheimer und Blasenschwäche versprochen, tatsächlich handelte es sich um einen Betrugsversuch. Doch Krystina (72) und Bruno K. (78) alarmierten die Polizei. Die warnt vor den Tricks der Kaffeefahrt-Abzocker.
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„Sie haben gewonnen! Wir laden Sie herzlich ein…“ – so oder ähnlich wird eine Vielzahl von gutgläubigen Menschen mit Einladungsschreiben zu diversen Verkaufsveranstaltungen gelockt. Im Nachhinein muss man aber sehr häufig feststellen, dass man fast nichts von dem bekommt, was einem versprochen wurde. Für verschiedene Angebote aber viel zu viel Geld bezahlt hat.
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Derzeit fällt das Unternehmen “Kultur- und Eventreisen” aus Lübben mit dieser Methode auf, das mit den “alten Bekannten” der Verbraucherzentrale S.a.r.l. Calzone aus Luxemburg und E.T.V. Vertrieb UG gemeinsame Sache macht.
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Absender ist die “Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG)“. Darin wurde Herrn G. die Anmeldung für eine Tagesfahrt für zwei Personen mit unbekanntem Ziel bestätigt; gebucht hat er in Wirklichkeit natürlich nicht. Die ZfG teilt dem Mann außerdem noch mit, dass er etwa 23 Euro pro Person zahlen müsste, falls er die Reise nicht antreten würde.
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Als Gabriele und Adriaan Klok ihre Post aus dem Briefkasten holten, ahnten sie noch nichts Böses. “In den letzten Wochen waren ständig Werbebriefe für Kaffeefahrten dabei – das ist die reinste Plage”, sagt Gabriele Klok. “Die sind bei uns sonst immer sofort in den Mülleimer gewandert.” Doch dieses Mal war alles anders. Denn die 60-Jährige aus Moormerland entdeckte ein Schreiben von der “Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG)“.
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Seit etwas über einem Monat überschlagen sich nun schon die Meldungen um das “Streaming-Portal” Kino.to und die vermeintlichen “Nachfolger” wie Video2k.tv und dem jüngst bekannt gewordenen Kinox.to, bei welchem es sich augenscheinlich um ein Kino.to-Backup aus März oder April 2011 handelt. Da “mittlerweile“ klar ist, dass Kino.to lediglich als “Goldesel” für die Betreiber diente, sind nun auch die “Werbepartner“ in den Fokus der Ermittlungen geraten, welche nicht nur die durchaus üppigen Gewinne an die jeweiligen Portalbetreiber ausschütten, sondern sich dabei selbst “dumm und dusselig“ verdienen - und das nach wie vor.
Der Verdacht richtet sich den Angaben zufolge im ersten Fall gegen ein Unternehmen namens Imvertec GmbH mit Sitz in Duisburg. In den Schreiben mit Überweisungsträger wird behauptet, Imvertec habe „die Abwicklung der Gewinnspielkunden der MaxyWin übernommen, welche von der NEM Verlag GmbH Berlin an uns abgetreten wurden“. Angeblich geht es um Forderungen von 515 Euro.
Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
Die Frage könnte man sich stellen, wenn man den neuesten Artikel betrachet, den Frank Drescher auf seinem Firmenblog opmmedia.wordpress.com am 27.06.2011 veröffentlicht hat. Unter der Überschrift Wenn der Vater für die Tochter… kann man den Telefonmitschnitt eines verärgerten Vaters hören, der sich als Rechtsanwalt zu erkennen gibt und die Rechnung seiner Tochter storniert haben möchte.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Gefälschte Virenwarnungen fordern zum Kauf nutzloser Software auf. Schädlinge sind nur mit Mühe entfernbar. Für ihre vermeintlichen Antiviren-Programme verlangen die Betrüger bis zu 60 Euro.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Im vergangenen Jahr schloss eine CLT Marketing GmbH aus Cappeln auf Kaffeefahrten Reiseverträge mit Zahlung eines „Christophoros – Sorglospaketes“ für 49 Euro pro Person ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ab. Als Reisende den Vertrag später widerriefen, schickte der Veranstalter eine Stornokostenrechnung anstatt die bereits gezahlten Gelder zurück zu zahlen.
Quelle: Moz.de / Zum Artikel