Osnabrück. Der bundesweit berüchtigte Inkasso-Anwalt Olaf Tank löst seine Kanzlei auf. Eine Sprecherin nannte dafür „sehr private Gründe“.
Tanks Name taucht seit Jahren im Zusammenhang mit skrupellosen Internet-Abzockern auf. Wer sich in dubiose Abo-Fallen wie opendownload.de verirrt, hat per Mausklick eine Zahlungsaufforderung für ein überteuertes Ganzjahresabo am Hals. Tank schickte den Opfern dieser Masche Mahnschreiben und drohte mit Klage, Vollstreckung und Gerichtsvollzieher, ja sogar mit der Pfändung von Bankguthaben, Rente oder Arbeitslosengeld.
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Schon seit Dezember verbreitet der Osnabrücker Anwalt seinen Rückzug. Wer eine Mail an seine Büroadresse mahnung@forderungseinzug.de schickt, bekommt die automatisch generierte Antwort: „Bezug nehmend auf Ihre Email teilen wir Ihnen mit, dass wir unsere Mandate für die Redcio OHG, die Content Services Ltd. und die Antassia GmbH niedergelegt haben.“
Quelle : noz.de
Osnabrück. Sinn für Humor hat er ja, der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank. Unter dem Nummernschild seines aufgemotzten Luxus-Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Jede Ironie enthält ein Körnchen Wahrheit. Und so scheint es auch hier.
3800 Strafanzeigen gegen Olaf Tank liegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. In Worten: Dreitausendachthundert! Wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, Nötigung. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, kann die Zahl aus dem Stand nennen. Kein Wunder: Olaf Tank hat inzwischen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Rechtsanwalt, der für die abgebrühten Abzocker aus der Internetwelt das Geld eintreibt. Er ist der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich an arglosen Internetnutzern bereichert. Und er verdient offenbar gut dabei. Der Daimler mit dem kecken Spruch auf dem Nummernschildverstärker ist von AMG getunt, hat sechs Liter Hubraum und schafft 300 km/h in der Spitze.
Nur er selbst bleibt unsichtbar. „Herr Tank gibt keinen Kommentar ab“, lässt eine Kanzlei-Mitarbeiterin am Telefon wissen. Der Besuch seiner unscheinbaren Kanzlei in einem Gewerbegebiet am Stadtrand endet an der Gegensprechanlage. Bei Verhandlungen vor den Zivilkammern des Amtsgerichts Osnabrück lässt er sich von einem Kollegen vertreten.
Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen Internet-Händler wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im November 2009 begann der Verkäufer mit dem Betrug seiner Kunden, um Umsatzsteuerschulden in Millionenhöhe zu begleichen.
Das Bonner Landgericht verurteilte am Freitag einen 39-jährigen Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Ab November 2009 lieferte der Händler Waren, die seine Kunden per Vorkasse bezahlten, nicht mehr aus. So verursachte der Betreiber eines Online-Shops in nur drei Monaten einen Schaden von etwa 610.000 Euro. Als sich Strafanzeigen gegen den Geschäftsmann häuften, flog der Betrug auf.
quelle :t-online.de
StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker - Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. ..... Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin ... Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. ... Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben
Haftstrafen für Betrüger der Kölner Masche -
Weil sie hunderte Firmen um insgesamt 2,5 Millionen Euro betrogen haben, sind zwei Angeklagte zu Haftstrafen von je drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Die Männer hatten Scheinfirmen gegründet, um Verträge abzuschließen, die sie nie erfüllen wollten.