Interne Untersuchungsergebnisse über Kfz-Massenabgleiche und Eingriffe in die Telekommunikation in Brandenburg sind auf der US-Enthüllungsplattform Public Intelligence aufgetaucht.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Erst zog sie kino.to den Stecker, dann kam der Nachfolger: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet nun auch gegen die Online-Piraterie-Plattform kinox.to einen Strafantrag vor. Das sagte GVU-Sprecherin Christine Ehlers gegenüber dem Spiegel.
Quelle: Meedia.de / Zum Artikel
Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Es ist ja schon komisch, dass unter “zivilurteile.de” als erste Rubrik “Strafrecht” steht (Stand: 05.08.2011), denn Strafrecht ist gerade kein Zivilrecht. Sei´s drum. Immerhin stehen darunter dann die “üblichen Verdächtigen”, um die es in den Urteilen geht. Premium Content GmbH, IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH (Stand: 05.08.2011) – alles eigentlich wohlklingende Namen.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2: abzocknews.de
Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.
Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel
Nach Kino.to ist mit Drei.to nun eine weitere Website mit illegalen Angeboten offline. Die Betreiber der Seite, auf der diverse Raubkopien angeboten worden, nahmen das Portal aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung vom Netz.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet - rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteilstext zugrunde legt.
Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Quelle : winfuture.de
Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit 117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.
Der Straftatbestand des "unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem", der sogenannte "Hacking-Tatbestand", wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der "Bereicherungsabsicht" weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, "wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen".
Quelle : heise.de
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) meint, bei der Bekämpfung von Kriminalität im Internet müsse die EU “den Blick über strafrechtliche Instrumente hinweg lenken, weil wir den Entwicklungen sonst nicht in angemessener Weise werden begegnen können”.
Quelle : heise.de
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die der Ratifizierung und Umsetzung des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2003 dienen.
SPD und Linke enthielten sich. Die Initiative des Staatenbunds sieht allgemein eine Kriminalisierung "rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen" vor, die über Computer und Systeme wie das Internet begangen werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz bringt vor allem eine Ergänzung zu den Bestimmungen gegen die Volksverhetzung im Strafrecht, dass die davon erfasste Aufstachelung zu Hass und Gewalt nicht nur gegen "Teile der Bevölkerung" gerichtet sein muss.
Quelle : heise.de
Christian Hoppe, Leiter der Zentralstelle Kinderpornographie beim Bundeskriminalamt (BKA), plädierte auf einer Anhörung im EU-Parlament für deutliche Verschärfungen in der Strafver-folgung. In der Anhörung, die sich mit dem Vorstoß der EU-Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschäftigte, forderte er eine deutliche Ausweitung der Krimi-nalisierung des Umgangs mit kinderpornographischem Material.
quelle : heise.de
Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.
Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen "Vergehens" angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.
Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.
quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de
Ermittlungsverfahren gegen Abcload.de eingestellt – Internetforen müssen es richten? - Während Zivilgerichte einen eindeutigen Betrug in der Praxis von Abo-Fallen erkennen, bleibt es nach wie vor unverständlich, weshalb so manche Staatsanwaltschaft die Strafverfahren gegen die seit Jahren aktiven und bekannten Betreiber einstellt. Ein Zeichen hingegen kommt von der Staatsanwaltschaft Hamburg, welche diese “Einstellungspraxis” deutlich kritisiert und derzeit ein Sammelverfahren wegen Betrugs gegen einschlägige Anbieter einleitet, doch was die Staatsanwaltschaft Bremen auf Grund der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen [...] [abzocknews.de]