Tattoos sind nach wie vor immer noch sehr beliebt und nicht aus der Mode gekommen, leider gibt es viele abofallen webseiten dazu, nun auch eine Fang Seite der SuperComm Data Marketing GmbH um neue Datensaetze zu bekommen, anders kann man das ja nicht nennen was Geschaeftsfuehrer: Sven Nobereit da betreibt.
Gross erscheint das "Kostenlose Anmelden" auf der Seite
tattoo-berater-online.de
Klickt man dort, wird man mit einer grossen personen abfrage begruesst, man muss :
geschlecht, namen, geburtstag, wohnohrt und so weiter eintragen, ein gefundenes fressen fuer Datensammler und ein schoenen Haufen Geld fuer den Weiter verkauf.
So heisst es auch dort :
Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” - nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )
Sehr geehrter Herr Fuchs,
gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.
Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.
SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig - Die SuperComm Data Marketing GmbH, GF Sven Nobereit, wurde wegen SPAM Mail vom Amtsgericht Bonn, Az. 102 C 140/09 vom 16.02.2010, zur Zahlung der Vertragsstrafe verurteilt, die Wirksamkeit der strafbewehrten Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung wurde gerichtlich bestätigt. Die Berufung hat SuperComm, nach erstem Beschluss des Landgerichts Bonn, Az. 5 S 65/10 vom 11.05.2010, am 28.05.2010 zurückgenommen. [...] [abzocknews.de]