Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel
Vor gut zwei Jahren wurde bekannt, dass Google im Zuge der Kamerafahrten für den hauseigenen Kartendienst auch WLAN-Netzwerke gescannt hat. Mit diesem Vorgehen hatte Google in diversen Ländern rechtliche Probleme.
Die Untersuchungen dauern in diesem Zusammenhang nach wie vor an. So beschäftigt sich beispielsweise die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC mit diesem Thema. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die WLAN-Mitschnitte wegen eines Fehlers in der Software angefertigt wurden. Das teilte jedenfalls Google selbst mit.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Nur kurz nach der Namensänderung des „Android Market“ in „Google Play“ hat TREND MICRO nach eigenen Angaben die ersten gefälschten „Google Play“-Websites entdeckt:
Besitzer von „Android“-Geräten, die auf den Trick hereinfallen, handelten sich in dem eben entdeckten Fall hohe Rechnungen von ihrem Telekommunikationsanbieter ein, denn die Opfer abonnierten ohne ihre Zustimmung teure Bezahldienste.
Quelle: datensicherheit.de /Zum Artikel
Call-by-Call-Vorwahlen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich. Nutzer müssen daher genau hinschauen. Denn wer bei den Vorwahlen eine Null zu viel oder zu wenig eintippt, zahlt schnell viel Lehrgeld, warnt das Telekommunikationsportal "Teltarif.de".
Quelle: n-tv.de
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.
Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.
Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart - und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte - "kleinkriminelle Anabolika-Händler" beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.
Die Deutsche Telekom berichtet auf einer eingerichteten Webseite über eine gehäufte Anzahl von eingehenden Anfragen aus den Kreisen der Kunden im Zusammenhang mit Problemen bei dem kürzlich vorgestellten iPhone 4S.
Beim Telekommunikationsdienstleister aus Bonn beschweren sich offenbar mehrere Kunden über angebliche Netzprobleme mit dem iPhone 4S, welches seit dem vergangenen Freitag in Deutschland verkauft wird. Die Rede ist unter anderem von Schwierigkeiten beim SMS-Versand und Verbindungsabbrüchen.
Quelle: winfuture.de
Der Telefonanbieter Primacall ist derzeit im Burgenland auf Kundenfang. Telekomkunden berichten, dass sie unzählige Male am Festnetz angerufen werden. Den Konsumentenberatern der Arbeiterkammern liegen dazu etliche Anfragen vor. Die Bundesarbeiterkammer prüft ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Telekommunikationsfirma.
Quelle: Orf.at / Zum Artikel
Seit dem 25. Mai ist das neue EU-Telekommunikationsrecht rechtskräftig. Diese soll künftig die Rechte von Verbrauchern stärken und für mehr Wettbewerb unter den Telekommunikationsbetreibern sorgen. Die Nutzer von Festnetz, Mobilfunk und Internet können sich auf Verbesserungen im Kommunikationsbereich freuen. Die verstärkten Aufsichtsrechte sollen die Verbraucher unter mehr Rechtssicherheit stellen und gleichzeitig das Wachstum der Telekommunikationsanbieter europaweit fördern.
Neue Rechte für den Nutzer
Der Wechsel des Mobilfunkbetreibers wird zukünftig einfacher und schneller von statten gehen. So kann man beim Anbieterwechsel binnen eines Tages seine Telefonnummer mitnehmen. “Die Probleme, die bisher beim Anbieterwechsel bestanden, gehören nun der Vergangenheit an”, so der ehemalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. “Das stärkt das Vertrauen in Markt und Wettbewerb.” Vertragslaufzeiten für Erstverträge dürfen nicht länger als 24 Monate gehen, womit den Verbraucher bei Unzufriedenheit ein Wechsel erleichtert werden soll. Dörfer und ländliche Regionen will man mit besseren Internetzugängen versorgen. “Wir sind uns auch einig, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird”, so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.
In Österreich ist es nun illegal, bei einem Werbeanruf die Rufnummer zu unterdrücken oder zu verfälschen. Bei Verstoß drohen sowohl dem Anrufer als auch seinem Telekom-Anbieter bis zu 58.000 Euro Strafe. Durch eine Schlamperei sind diese neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes bereits am Freitag um 00:00 Uhr in Kraft getreten.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Vertreter der Opposition wollen den Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt umfassend stärken und unter anderem Warteschleifen komplett kostenfrei halten. Entsprechende Anträge haben aktuell Fraktionen von SPD und Linke in den Bundestag eingebracht. Vertreter der Koalition ließen bei der ersten Beratung am gestrigen Donnerstag im Parlament aber durchblicken, dass sie jenseits der geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kaum noch Handlungsspielraum sehen. So gab Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion die Parole aus: "Haken, Haken, Haken – alles eigentlich erledigt, weil es im Gesetzentwurf steht."
Waltraut Wolff begründete im Namen der SPD die Notwendigkeit des Fraktionsvorstoßes (PDF-Datei) mit der Herausforderung durch die zunehmende Unübersichtlichkeit in der Branche. Konsumenten würden "schlichtweg betrogen", befand die Sozialdemokratin. Der umkämpfte Regierungsentwurf für die TKG-Reform stelle zwar einen "guten Aufschlag" dar.
Quelle : heise.de
Die Firma Bohemia Factoring habe in den vergangenen Wochen an zahlreiche Haushalte eine Rechnung über 90 Euro und wenig später eine Mahnung gesandt, teilte die Verbraucherzentrale Hessen am Donnerstag mit.
Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel
Via abzocknews.de
Für die „Registrierung“ seiner Telefonnummer soll FR-Leser Friedrich L. aus Hanau „binnen zehn Tagen“ 94,30 Euro auf ein Konto der Deutschen Skatbank überweisen. „Ansonsten entfällt die Registergültigkeit ihrer Rufnummer“, droht die Berliner Firma „newConnect, Zweigniederlassung der Deutschen Telekommunikationszentrale Ltd.“.
Quelle: FR-online.de / Zum Artikel
Die deutsche Politik beschäftigt sich mit dem Social Network Facebook schon lange, nun beschäftigt sich auch Facebook mit der deutschen Politik: Nach knapp einem Dreivierteljahr Suche hat der Social.Network-Riese mit der Politikwissenschaftlerin Eva Maria Kirschsieper eine bislang nur absoluten Insidern des Berliner und Brüsseler Politbetriebs bekannte "Privacy and Policy Managerin" gefunden. Das bestätigte Facebook gegenüber heise online. Nachdem sie zuletzt kommissarisch den Telekommunikations- und Postbereich der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) leitete, wechselt Kirschsieper nun zum Social-Network-Riesen. Vorher war sie bereits für die Europaabgeordnete Erika Mann (SPD) tätig.
Ursprünglich war Facebook auf der Suche nach einer bekannteren Figur der deutschen Internetpolitikszene. "Wir suchen nach einem Botschafter, jemandem der Social Media mit Leidenschaft betreibt und mit Mitglieder des Bundestages und der Europäischen Kommission in Kontakt treten kann", hieß es in den Werbungsversuchen des Unternehmens. In den USA hat sich Facebook relativ früh mit bekannten und unbekannteren Lobbyisten ausgestattet, die die Interessen der Firma in Washington vertreten. In Europa war der ehemalige britische Parlamentsabgeordnete Richard Allan lange Zeit der einzige Vertreter der Firma in politischen Fragen.