Staatstrojaner: Ermittlung gg. Minister verweigert

Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.

"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.

Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."

Quelle: winfuture.de / Zum Artikel

Staatstrojaner-Entwickler DigiTask wird abgemahnt

Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.

"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.

Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.

Quelle : winfuture.de

Staatstrojaner im Bundestag: Zoff in der Koalition

Der Bundestag befasste sich gestern im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem aktuellen Skandal um den Staatstrojaner. Die Unionsparteien behielten dabei ihren Kurs der Relativierung und Verharmlosung bei, während ausgerechnet vom Koalitionspartner FDP der klarste Widerspruch kam.

Um die wohl wichtigste Personalie des Tages vorwegzunehmen: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der Chef sämtlicher Behörden auf Bundesebene, bei denen Staatstrojaner zum Einsatz kommen, glänzte mit Abwesenheit und schickte lediglich seinen Parlamentarischen Staatssekretär Ole Schröder (CDU) zur Debatte.

Dieser wiederholte im Grunde, was von Seiten des Innenministeriums schon mehrfach verlautbart - und teils eben auch schon klar widerlegt wurde. So behauptete Schröder, beim Einsatzfeld von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten ginge es lediglich um schwere Kriminalität und Terrorismus. Allerdings ging es bei den bekannt gewordenen Fällen um ganz andere Delikte - "kleinkriminelle Anabolika-Händler" beispielsweise, wie Ulla Jelpke (Linke) ausführte.

CSU will bei Vorratsdatenspeicherung und Netzüberwachung Tempo machen

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat im Vorfeld ihrer Jahrestagung im oberbayrischen Wildbad Kreuth die rasche Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung, eine stärkere Nutzung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Einrichtung einer Visa-Warndatei gefordert.

Quelle : heise.de

Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle : heise.de

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