top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand: Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

ARD Ratgeber Recht vom 29.01.11: Dubiose Internetverträge (Video)

outlets.de, onlinedownloaden.de, Top-of-Software.de, opendownload.de, routenplaner-service.de, routenplaner-power.de – die Masche ist stets dieselbe. Damit sie funktioniert und möglichst lukrativ ist, müssen drei Bedingungen gegeben sein…

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

Content Services Ltd. Mannheim übernimmt die “Geschäfte” der Antassia GmbH

Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

ORF 2 vom 02.01.2011: Die Arbeiterkammer warnt vor verlockenden Angeboten im Internet (Video)

Der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler hat für einen Mandanten gegen so eine einschlägig bekannte Gesellschaft nun einen ersten Erfolg erzielt. Die Antassia GmbH, die die Seite www.top-of-software.de betreibt, muss einem Hohenemser die Anwaltskosten ersetzen.

Quelle : abzocknews.de

Kollege Tank agiert “wirtschaftlich”

Ein Mandant hatte sich wegen des üblichen Schreibens des Kollegen Olaf Tank in Sachen Antassia GmbH (top-of-software.de) an uns gewendet. Nachdem wir das Zustandekommen des Vertrages bestritten hatten, nahm der Kollege Tank Abstand von seiner Forderung, war aber nicht bereit, die Gebühren für unser Tätigwerden zu übernehmen.

Quelle : anwalt-dr-schnitzer.com

via abzocknews.de

192 Euro für „kostenlose“ Computerprogramme

Erneut überrollt eine Welle von offensichtlich betrügerischen Rechnungen für angeblich genutzte Internet-Dienste die Verbraucher. Auch in Göttingen: Tageblatt-Leser Lothar Lunk erhielt jetzt eines dieser konfektionierten Schreiben, in dem eine „Antassia GmbH“ aus Mainz für einen „12-Monatszugang für www.top-of-software.de“ satte 96 Euro fordert.

Am 15. Mai soll er sich dort angemeldet haben.

Wie viele andere Empfänger des dubiosen Schreibens beteuert auch Lunk, diese Internet-Seite zum Herunterladen von Computerprogrammen weder benutzt noch überhaupt aufgesucht zu haben auch an dem angeblichen Anmeldungstag nicht. Woher die Antassia GmbH seine Adresse hat, kann er sich ebenfalls nicht erklären.

Damit geht es ihm ebenso wie hunderten anderer Rechnungsempfänger und Fachanwälte, die sich im Internet über die dreiste Masche von „Top of Software“ austauschen. „Egal auf welchen Link Sie klicken“, sagt Thomas Meier, auf Medien-, Internet- und Telekommunikationsrechtsfragen spezialisierter Anwalt aus Berlin, „Sie landen bei einer Abo-Falle.“ Die „Top-of-software“-Masche laufe bereits seit Dezember vergangenen Jahres. Meier weiß auch, dass die dubiose Software-Plattform von einschlägig bekannten Personen und Vorgängerfirmen betrieben wird.

Antassia GmbH: Abzocke im Internet (Video)

Antassia GmbH: Abzocke im Internet (Video) - Immer wieder wird von Abzocke im Internet und Abofallen berichtet und immer wieder lassen sich dubiose Unternehmen neue Maschen einfallen, um ahnungslosen Menschen das Geld abzunehmen. Beispielsweise werden kostenlose Programme im Internet als überteuerte Abos angeboten. So zb. bei top-of-software.de.

Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV [abzocknews.de]

Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirkt

Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirkt - Betroffene, die von Antassia GmbH – Betreiberin von top-of-software.de – E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige “Informationen” enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:
Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:
 

1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).

2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.

3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

[abzocknews.de]

Über Abofallen im Internet berichtete "Recht brisant"

Über Abofallen im Internet berichtete "Recht brisant" -

Am 30. April berichtete wurde in der ZDF-Sendung Recht brisant über Abofallen im Internet und besonders über das Portal Top-of-Software der Firma Antassia GmbH berichtet. Zwar ist der Geschäftsführer des Unternehmns Alexander Varin, doch in Wirklichkeit ziehen die Brüder Schmidtlein im Hintergrund die Fäden. Opfer die nicht gleich zahlen, bekommen es zudem noch mit dem berüchtigten Anwalt Olaf Tank zu tun.

Im Internet auf der Suche nach kostenloser Software: Aber nur einmal falsch geklickt, und schon kann aus kostenlos kostenpflichtig werden. Um in die berüchtigten Abofallen zu tappen, reicht oft schon der Besuch einer Website. Der neueste Fall: "top-of-software.de".

Das Interportal "top-of-software.de" lockt mit kostenlosen Downloads. Doch Verbraucher monieren: Schon der Besuch der Website kann teuer werden. Wochen später flattern Mahnungen von Rechtsanwalt Olaf Tank in's Haus.

Warnung vor dubiosem Download-Portal

Warnung vor dubiosem Download-Portal - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt wieder vor Abzocke im Internet: In den Beratungsstellen häufen sich derzeit Anfragen zu dubiosen Rechnungen des Internetportals “top-of-software.de” der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz.
Quelle: MaerkischeAllgemeine.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

Das Schwarze Schaf im April 2010 für top-of-software.de

Das Schwarze Schaf im April 2010

Neuer Anbieter am Abofallenhimmel

Anbieter: top-of-software.de

Vorgang: Seit kurzem versucht der Betreiber der Seite top-of-software.de Internetuser mit dreisten und unseriösen Methoden in eine Abofalle zu locken. Um Verbraucher vor diesem neuen Anbieter und seiner Masche zu warnen, verleiht ihm OpSec Security in diesem Monat den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“.

Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware

Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware -

Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun.

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