Zur Zeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg Internetnutzer ab, die angeblich gewisse Schmuddel- Filmchen aus dem Internet sich herunter geladen haben sollen.
Schmuddelfilmchen und die Abmahnfalle von verbraucherinfoTV
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einem Trittbrettfahrer, der sich “Verbraucherschutzzentrale – Telefonische Verbraucherberatung e. V.” nennt. Der Verein wirbt bundesweit in örtlichen Branchen- und Telefonbüchern ohne eine Anschrift.
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Die gute Nachricht für viele Gewerbetreibende – auch aus dem Erzgebirge – kommt aus der Cecilienallee 3 in Düsseldorf: Die Richter des dortigen Oberlandesgerichts (OLG) haben nun geurteilt, dass die sogenannte Gewerbeauskunfts- Zentrale GEW aus Düsseldorf bestimmte Geschäftsgebaren zu unterlassen habe. Jeder Fall der Zuwiderhandlung werde mit 250.000 Euro Ordnungsgeld bestraft.
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Die Welt der “Kleinen Riesen” war bis vor kurzem in Ordnung. Doch dann flatterte der Kita in Ostthüringen eine Abmahnung aus Stuttgart ins Haus. Grund: Der Name ist als Marke geschützt. Das sei “Abmahnirrsinn”, schimpfen Kritiker.
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Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.
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Das Landgericht Osnabrück hatte am 17.2.2012 den Unternehmer Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Haftstrafe auf Bewährung für Michael Burat von verbraucherinfoTV
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Dazu interessant und lesenswert:
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin mehreren Unternehmen der Burda-Gruppe und der Auftragskette für Telefonwerbung zugunsten des Fernsehdiensteanbieters Sky jeweils nebst Geschäftsführung künftige gegen die Mandantin gerichtete unerbetene wie anoynme Telefonwerbung sowie illegalen Datenhandel untersagt.
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In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.
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Im sozialen Netzwerk Facebook hatte eine Frau nach ihrer Scheidung gepostet, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller sei, es aber unbezahlbar sei, den Ex-Ehemann los zu sein. Das AG Bergisch-Gladbach hatte über die Zulässigkeit der Äußerungen und darüber zu entscheiden, ob die Frau die entstandenen Anwaltskosten zu tragen hat.
Quelle: E-Recht24.de / Zum Artikel
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ein fehlender Computer schützt auch nicht vor einer Verurteilung wegen Filesharings. So sieht das jedenfalls das (berüchtigte) Amtsgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 142 C 2564/11.
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Unterhaltsame Mitfahrer, die suchte Gretel Krauss im Internet für ihre Fahrt nach Stuttgart. Der erste Tipp der Suchmaschine war die mitfahrzentrale-24.de. Um in die Angebotsdatenbank zu gelangen, sollte sich die 67-Jährige mit Namen und Adresse anmelden. Das tat Gretel Krauss – und tappte in eine Abofalle.
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Nur wo Vivid drin ist, darf auch Vivid draufstehen: Der US-Pornoproduzent Vivid verlangt vom Handy-Hersteller HTC, sein Smartphone Vivid anders zu benennen – sonst bestünde Verwechslungsgefahr.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Natuerlich besteht verwechslungsgefahr, die Dinge liegen ja auch so etwas von nah bei einander ob man nun ein Handy meint oder den Pornoproduzent Vivid, sind ja fast ein und das selbe, das muss man sich jetzt bitte mal kurz Bildlich vorstellen, also wirklich manchmal kommen Leute auf ne quatsch unserer Meinung nach nur um wieder in den Medien zu stehen.
Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.”
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
Bereits vor einigen Tagen hatten wir über die Einschaltung der Verus Inkasso AG in Filesharing-Altfällen berichtet. Mittlerweile haben sich die Anfragen dazu in unserer Kanzlei nochmals gehäuft, sodass wir über die aktuellen Erkenntnisse berichten wollen.
Quelle: Anwalt.de / Zum Artikel