Vorsicht, kleiner Prinz: der nächste Prozess in Sachen kino.to findet seit gestern vor dem Landgericht Leipzig statt. Dem 28jährigen Bastian P. wird die gewerbsmäßige und unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in 1.110.543 Fällen vorgeworfen.
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Dazu interessant und lesenswert:
Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.
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Staatsanwaltschaft und Zoll haben in Frankfurt einen größeren Fall von Betrug zu Lasten des Jobcenters aufgedeckt.
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Die einstigen kino.to-Hauptzulieferer Maik P. (28) und Marcel E. (25) sollen nämlich trotz enormen Verfolgungsdrucks auch nach der kino.to-Ära Nachfolge-Portals illegale Links zu Hollywood-Blockbuster zur Verfügung gestellt haben.
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Jahrelang hat die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Kursmanipulation gegen eine Clique aus Aktionärsschützern und Börsenbrief-Herausgebern ermittelt. Der erste von ihnen steht in München vor Gericht.
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Betrug, gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Erpressung und Bedrohung – 54 Taten wirft die Staatsanwaltschaft in ihrer rund 190 Seiten starken Anklageschrift neun Berliner Vermittlern sogenannter Schrottimmobilien vor. Der Chef der Vertriebsfirma und einige seiner engsten Mitarbeiter sitzen in Untersuchungshaft.
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Nach ihrem Cyberangriff auf renommierte US-Sicherheitsberater hat die Hackerorganisation “Anonymous” nach eigenen Angaben gewaltige Mengen Kundendaten ins Netz gestellt. Die lose organisierte Gruppe veröffentlichte in der Nacht zu Silvester Links, die zu 75.000 Namen, Adressen, Kreditkartennummern und Passwörtern von Kunden des Unternehmens Stratfor führen sollen.
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Der Erfolg sozialer Netzwerke im Internet beruht nicht zuletzt darauf, dass deren Nutzer mit Begeisterung Privates preisgeben. Die Polizei warnt daher anhand zweier aktueller Fälle vor falschen Freunden und verfehlter Freizügigkeit.
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Konkret führt die Krefelder Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen drei Unternehmen, die der 27-Jährige maßgeblich betrieb. Es handelt sich um die “Medialog Marketing Company” mit Sitz an der Neukirchener Straße in Elfrath, gegen die FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG mit Sitz an der Luisenstraße in Krefeld und gegen die KT Vermögensmanagement UG in Krefeld.
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Dazu interessant und lesenswert:
Mit Abofallen im Internet sollen mehrere Personen fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten.
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Den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Betreiber des Internetportals auch für einige File-Hoster verantwortlich sind, auf denen die illegalen Filmkopien abgelegt wurden.
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Die Verflechtungen dieses Gewinnspielbetruges sollen nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte bis nach Österreich reichen, die Taten werden auch als “Wiener Karussell” benannt. Ein Dienstleister des Lastschriftverfahrens soll in der österreichischen Hauptstadt unter dem Namen “Luck 24 GmbH” firmieren.
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Gegen den ehemaligen Todtmooser Hotelier, der seit dem 29. Juni vergangenen Jahres wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Bielefeld in Untersuchungshaft sitzt, sowie gegen zwei weitere Angeschuldigte wird am Dienstag, 6. September, der Prozess eröffnet. Verhandlungsort ist die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bielefeld. Bisher bestreiten die Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
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34 Jahre lang soll Adolf B. aus Willmersbach seine eigene Tochter vergewaltigt haben, drei gemeinsame Kinder soll es geben. Sein Verteidiger sagt nun: Die Beziehung war einvernehmlich – und bekannt.
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Wegen Betrugs müssen zwei Adressenhändler aus Bayreuth in Untersuchungshaft. Bereits seit 2010 hatten die 38 und 23 Jahre alten Männer im Internet Adressen von Interessenten für private Krankenversicherungen angeboten, aber nicht oder nur unvollständig geliefert, wie die Polizei am Montag mitteilte.
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