Der österreichische Internet-Provider UPC ist gerichtlich dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugriff auf die Streaming-Plattform kino.to zu sperren. Das teilte der Verein für Antipiraterie (VAP) mit. Er ist Ende 2010 zusammen mit Filmproduzenten aus Österreich und Deutschland gegen UPC vor das Handelsgericht Wien gezogen und hat dort nun eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Die Klage stützt der VAP nach eigenen Angaben auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht genannte Unterlassungspflicht der Provider.
Quelle : heise.de
Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
"Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden", warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. "Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen", klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: "Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht."