Staatsanwaltschaft Köln warnt vor falschen E-Mails

Nach der "Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails" warnt nun die Staatsanwaltschaft Köln :

 

Presseerklärung

Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell E-Mails im Umlauf, die dem An-schein nach von der Staatsanwaltschaft Köln herrühren. Den Empfängern dieser E-Mails wird vorgeworfen, illegal sog. Raubkopien in das Internet eingestellt bzw. aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Sie werden aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei (bezeichnet als „Täterer-klärung nach § 315 BGB“) zu öffnen.

 

Quelle : sta-koeln.nrw.de (PDF)

Danke an unseren Leser der uns darauf hingewiesen hat.

 

 

Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails

Heute gingen zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Ihnen wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sogenannter "Trojaner" befindet.

Quelle: fuldainfo.de /Zum Artikel

Diese Emails sind nicht von der Staatsanwaltschaft Frankfurt !

Trickbetrüger locken User mit Urheberrechtssperre-Neue Version des BKA Virus

Eine neue Schad-Software, die sich offenbar erst seit heute Morgen in Umlauf befindet, gaukelt Nutzern vor, dass ihr System wegen der Verletzung von Urheberrechten gesperrt wurde. Gegen Zahlung einer Gebühr verspricht man den Rechner wieder für die Nutzung freizugeben.

Die Sperrung des Rechners erfolgte laut den Angaben der Malware durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese sicherten allerdings glaubhaft zu, nichts mit der Sache zu tun zu haben.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist das nicht wirklich, den der BKA Virus macht (leider kann man ja immer noch nicht schreiben machte da dieser noch sehr verbreitet ist in gaengigen Versionen) genau das selbe hier geht es dann auch um einen Euro Betrag (anfaenglich 100 €) verlangen, siehe dazu auch "Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus"mehr zum BKA virus in unserer Suche : HIER

 

Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

 

Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer

Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

USA: Provider blockieren Webzugang für illegale Filesharer

Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!

Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.

Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins 'ZeroPaid' hervor.

"Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?", so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.

"Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?", so Lam weiter.

Quelle : winfuture.de

Urheberrecht: Filmbranche hilflos gegen Piratenseiten wie Kino.to

Neue Zahlen belegen: Das Angebot an illegalen Filmen steigt sprunghaft. Die Branche findet kein Mittel gegen Plattformen wie Kino.to.

Gegensätzlicher könnte die Entwicklung kaum sein. Während die Zahl der illegalen Musikdownloads seit 2005 um mehr als ein Drittel zurückgegangen ist, explodiert die der angebotenen Filme. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat im vergangenen Jahr rund 526.000 deutschsprachige Filmdateien ausgemacht, die im Internet feilgeboten wurden. Ein Plus von 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

quelle : welt.de

Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

"Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden", warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. "Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen", klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: "Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht."

Anti-Piraterieabkommen: PC-Kontrollen an der Grenze?

Noch in diesem Jahr soll das internationale Anti-Piraterieabkommen ACTA verabschiedet werden. Der Branchenverband Bitkom warnt vor weitreichenden Folgen. So könnten sich Grenzbeamte in Zukunft auch für MP3-Player interessieren und Provider müssten bei Urheberrechtsverletzungen Anschlüsse kappen.

Quelle : n-tv.de

Filehoster: Hehler oder Helfer

Sie heißen Rapidshare, Hotfile oder Megaupload und sind der Alptraum der Film- und Musikindustrie. Die Anbieter preisen die legalen Vorteile ihrer Dienste, die Rechteinhaber prangern die zahlreichen Urheberrechtsverletzungen an.

quelle : spiegel.de

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