Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
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Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
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"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
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Flughafen, Café oder Bahnhof. Viele User nutzen ein offenes WLAN, um mit Notebook oder Smartphone im Internet zu surfen.
Was viele nicht wissen- wenn sie sich auf unverschlüsselten Internetseiten bewegen, kann man sie ausspionieren.
Das hat ein Versuch gezeigt, den das RTL-Magazin „Stern TV“ am Mittwoch vor einer Woche ausstrahlte.
Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).
Quelle: n-tv.de
Auch wenn der Ärger noch so groß ist - Mieter sollten sich nicht zu übler Nachrede gegenüber ihrem Vermieter hinreisen lassen. Eine fristlose Kündigung kann folgen. Und das zu Recht, wie ein Gericht urteilt.
Mieter riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt über ihren Vermieter herziehen. Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam.
In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.
Quelle : n-tv.de
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Der 33-jährige Teppichleger Iain Wood hat über zwei Jahre hinweg rund 35.000 Britische Pfund (knapp 40.000 Euro) von seinen Nachbarn gestohlen. Dafür wurde er jetzt zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er freundete sich mit ihnen über Facebook an, um dort an persönliche Daten zu kommen. Diese erlaubten es ihm, Sicherheitsabfragen im Onlinebanking zu beantworten und Geld von ihren Konten abzuziehen.
Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel
Nach einer weiteren Anklage hat sich der als Spam-König bekannte Sanford Wallace dem FBI gestellt. Angeblich drang der 43-Jährige in Facebook-Accounts ein und versendete darüber 27 Millionen Spam-Mails.
Insgesamt soll der Spam-König zwischen November 2008 und März 2009 mehr als 500.000 Konten auf Facebook übernommen haben. Ursprünglich untersagte ein US-amerikanisches Bezirksgericht dem Spam-König den Zugang zu Facebook. Diese Tatsache hat ihn allerdings kaum beeindruckt. Noch in diesem Jahr soll er einen Account unter einem falschen Namen genutzt haben, schreibt 'PCWorld'.
Schon im Oktober 2009 wurde er zur Zahlung von über 700 Millionen US-Dollar an die Betreiber des weltgrößten Social Networks Facebook verurteilt. Dazu hat sich der zuständige Richter entschieden, weil Sanford Wallace gegen das als Can-Spam Act bezeichnete Gesetz verstoßen haben soll. Dieses Gesetz untersagt elektronische Post mit irreführender oder falscher Werbung.
Quelle : winfuture.de
Zur Frage der Rundfunkgebührenpflicht für beruflich eingesetzte Computer und andere Geräte hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt. Die Gebührenbescheide der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die durch die GEZ verschickt wurden, wurden aufgehoben.
Gegen die Forderungen hatten drei Freiberufler geklagt, die einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nutzen und hier mit internetfähigen PCs arbeiten. In den anderen, ausschließlich privat genutzten Räumen waren herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Gebühren entrichtet wurden.
Quelle : winfuture.de
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren
Beratungsstellen informieren.
11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.
Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben.
Quelle: Blog.Beck.de / Zum Artikel
Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem triftigen Grund vorzeitig abbricht, kann vom Höchstbieter nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Dies gilt auch im Fall des Diebstahls des angebotenen Artikels.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel