Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2012 zum Az.: 42 C 14743/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Journalistin keine Forderung zusteht, weil diese jedenfalls nicht in dem Bewusstsein handelte, eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die auf den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementsvertrages gerichtet war, abzugeben.
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Das Amtsgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht.
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Massenhafte Abmahnungen für Filesharer auf der Basis von IP-Adressen könnten bald ein Ende finden. Denn in New York entschied der Richter Gary Brown, dass IP-Adressen nicht zur Identifizierung einer Person ausreichen. Das berichtet der Blog TorrentFreak. Bereits früher wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, doch bislang begründete ein Richter noch nie seine Entscheidung dermaßen ausführlich.
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Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
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Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
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Das Landgericht Hamburg hat die Aufrechterhaltung von Beschlagnahmeanordnungen gegen die EFZ Zahlungssysteme UG (haftungsbeschränkt), OA Online Abrechnungen GmbH, David Benjamin Simanowski, Sascha Schüßler sowie den Sven Schulze nach Verurteilungen wegen Betruges bzw. Beihilfe hierzu beschlossen.
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Am 11. April 2012 hat das Landgericht Dresden den technischen Leiter des illegalen Portal-Filehoster-Systems kino.to wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte Bastian P. habe vorsätzlich und in sehr großem Umfang das Urheberrecht und die Rechteinhaber nachhaltig verletzt.
Quelle: gvu.de / Zum Artikel
http://www.abzocknews.de/2012/04/12/technischer-leiter-von-kino-to-zu-3-...
Die EliteMedianet GmbH betreibt im Internet die Partnervermittlungen „ElitePartner“ und „AcademicPartner“. Verbraucher, die sich für die kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft entscheiden, um unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten zu können, stellt EliteMedianet GmbH unter Berufung auf ihre AGB im Fall des fristgerechten Widerrufs 99 Euro für die Erstellung einer “Persönlichkeitsanalyse” in Rechnung und verweigert…
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Klarmobil bewirbt seine Tarife als “einfach, ehrlich, günstig”. Das mag für Flatrates und Minutenpreise gelten, nicht aber für die Extra-Kosten, die in den AGB versteckt sind. Jetzt muss der Mobilfunkdiscounter seine Gebühren ändern.
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Die Gewerbeauskunft-zentrale erweckt mit dem Formular den Eindruck, dass es sich um den Eintrag in ein öffentliches Register handelt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung “Az. I ZR 157/10″ der Abzocke durch so genannte Branchendienste einen Riegel vorgeschoben.
Gewerbeauskunft: Schreiben unzulässig von verbraucherinfoTV
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Schenkkreise versprechen die wundersame Geldvermehrung. Jetzt ist ein wegweisendes Urteil gefallen: Wer solche Geldpyramiden initiiert oder aktiv unterstützt, macht sich strafbar.
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Für Geiz ist Geil-Schnäppchenjäger sind Internetportale wie z.b. “Outlets.de” ein ach so verlockendes Angebot. Dort könne man richtig Geld sparen. Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.
Die Outlets Abzocke von verbraucherinfoTV
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Dass Facebook ohne ausdrückliche Einwilligung auf die Adress-Sammlungen seiner Nutzer zugreift und ihre Daten zu Werbezwecken weiterverarbeitet, ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Berlin an diesem Dienstag entschieden.
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Kleine Unternehmer fallen auf den fiesen Trick der Gewerbeauskunft-Zentrale rein: Sie glaubten, sie erteilten einem Amt Auskunft, unterschrieben unbemerkt einen Vertrag und mussten dann fast 600 Euro zahlen. Ein Gericht hat nun die Masche der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft gestoppt.
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Wer Steuern in großem Umfang hinterzieht, sollte in der Regel ins Gefängnis gehen. Mit diesem Urteil hat der BGH nun eine Bewährungsstrafe des Landgerichts Augsburg gekippt. Dass Landgerichte bei Steuerbetrug oft milde strafen, zeigen auch prominente Fälle – siehe Stars wie Becker oder Quinn.
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