Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

Rechnung von der DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH erhalten? Machen Sie den “Soldwisch”

Obwohl der Platzhalter Geschäftsführer der DOZ - Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Herr Bernhard Soldwisch, seinen Sold aus einem Wisch haben möchte, so findet sich auf dem bekannten Infoportal unter Antiabzockenet.Blogspot.com ein durchaus amüsanter Beitrag mit einem angebrachten Tipp, wie Sie sich beim Erhalt von solch dubiosen Rechnungen von der DOZ verhalten könnten – machen Sie doch einfach den “Soldwisch”.

Beschwerden gegen die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH finden hier Gehör:

a) bei dem lizenzerteilenden Gericht
Kammergericht Berlin
Die Präsidentin
Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin-Schöneberg
Tel.: (030) 9015-0
Intern: 915-0
Fax: (030) 9015-2200
betr. Beschwerde über die DOZ Deutsche Zentralinkasso GmbH Berlin, GF: Bernhard Soldwisch, Az.: 7525 G 1 KG (26/09)

Verbraucherzentrale: Liste mit Abofallen erschienen

Auf die immer größer werdende Anzahl von eingehenden Beschwerden über so genannte Abofallen im Internet hat nun die Verbraucherzentrale Hamburg reagiert und eine Übersicht mit derartigen Webseiten veröffentlicht.

In dieser besagten Liste wird unter anderem aufgeführt, welche Webseiten in der letzten Zeit durch unklare oder versteckte Preisangaben aufgefallen sind. Zudem wird in der Übersicht festgehalten, auf welche Anwälte und Inkassodienste die Betreiber der Abofallen zurückgreifen. Um möglichst schnell eine Hilfestellung in diesen Fällen bekommen zu können, werden auch Kontaktadressen angeboten.

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei? -

Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.

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