Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".
Quelle: heise.de
Facebookhat die Ursache für den massiven Porno-Spam ausgemacht, der sich in den vergangenen Tagen in dem sozialen Netzwerk ausbreitete. Tausende Nutzer beschwerten sich über pornografische Bilder und Fotomontagen sowie blutrünstige Bilder, die plötzlich auf ihren Facebook-Seiten auftauchten. Laut Facebook trugen Facebook-Nutzer selbst wesentlich zu der Verbreitung des Porno-Spams bei.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Sie tragen harmlose Namen wie „Badesalz“ oder „Kräutermischung“: Neue synthetische Designer-Drogen finden auch in Unterfranken schnell Verbreitung. Aber so harmlos, wie sie heißen, sind die gefragten neuen Produkte der Drogenszene nicht: Ärzte und Rauschgiftfahnder warnen vor Designer-Produkten, die beängstigende Wirkung haben: Im Wahn kratzen oder schneiden sich Konsumenten die Haut auf, werden gewalttätig gegen sich und andere, werden zum Fall für den Notarzt.
Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel
Internetsicherheitsexperte BitDefender hat aktuell einen Trojaner identifiziert, der die Social Media-Plattformen Facebook und YouTube zur Verbreitung nutzt. Trojan.FakeAV.LVT zählt zu denjenigen Online-Bedrohungen, die auf angebliche Empfehlungen von Freunden setzen und dadurch vertrauenserweckend wirken. Über ein Video, das den Namen des Users im Titel trägt und ihn angeblich zeigt, attackiert der Schädling den Rechner als getarntes Flash Player-Update. Sobald das System infiziert ist, imitiert der E-Threat eine Fehlermeldung der vorhandenen Security-Software und deaktiviert diese unbemerkt im Hintergrund.
Im Falle dieses Trojaners erhält das Facebook-Mitglied einen Link von einem Bekannten, der zu einem Video führt, in dem der angeschriebene User angeblich auftritt.
imageKlickt der Nutzer die URL an, wird er auf das Videoportal YouTube weitergeleitet und sieht zunächst den Titel des Clips, der seinen vollständigen Namen enthält. Außerdem sind gefakte Kommentare von Facebook-Freunden zum Video aufgeführt. Um die Aufzeichnung sehen zu können, muss der User ein Update seines Flash Player durchführen – und lädt sich damit den Trojaner auf seinen Rechner.
Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at
Die Internetaktivisten Anonymous haben angekündigt, gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorzugehen. Hintergrund ist der Streit zwischen YouTube und der GEMA über die Verbreitung von Musikvideos.
Seit der vergangenen Woche macht Google deutlich darauf aufmerksam, dass man bislang keine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA erzielen kann. Aus diesem Grund können hierzulande zahlreiche Musikvideos bei YouTube nicht abgespielt werden. Stattdessen erhält man lediglich die Meldung "Leider ist dieses Video [...] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat". Laut Google fordert die GEMA bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video - Gebühren, die YouTube durch Werbeeinnahmen nicht kompensieren kann.
Quelle: winfuture.de
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Nachdem vor kurzem zahlreiche Facebook-User von einem Wurm betroffen waren, der ihnen versprach anzuzeigen wer das eigene Profil besucht hat, bahnt sich jetzt ähnliche geartete Malware den Weg durch das weltweit größte soziale Netzwerk: Diesmal kursiert eine Anleitung auf Facebook wie man angeblich einen Dislike-Button aktivieren kann.
Blöde Kommentare, Meldungen oder ganze Pages würde man am Liebsten mit einem „Gefällt mir nicht“-Button abstrafen. Da es den aber nicht gibt, kommt eine Anleitung wie man den Dislike-Button aktiviert natürlich umso gelegener – aber Achtung, das ist eine Falle. Wer den Button installieren will, lädt sich Malware auf sein Facebook-Profil, die sich automatisch an alle Freunde weiter verteilt. Die Verbreitung des neusten Facebook-Scams funktioniert dabei ähnlich wie schon beim Profil-Wurm.
Derzeit evaluiert das Bundeskriminalamt (BKA) seine Erfolge beim Löschen von kinderpornographischen Inhalten im Web. Vom Ergebnis möchte die Bundesregierung ableiten, ob das derzeit ausgesetzte Websperren-Gesetz nötig ist, um nicht vom Netz zu bekommende Inhalte für die Surfer auszublenden. Aus den bislang im öffentlichen Raum kursierenden Evaluierungsergebnissen folgerten Websperren-Befürworter, dass die BKA-Erfolgsquote unzureichend sei.
So drängte etwa Günter Krings, Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter Berufung auf die BKA-Evaluierung auf eine rasche Einführung der Webblockaden. Im Januar 2011 beispielsweise seien bei einer Überprüfung nach einer Woche 46 von 143 URLs beziehungsweise 32 Prozent der ausgemachten Verbreitungsserver nach den Löschbemühungen des BKA noch erreichbar gewesen. Allerdings wurde beim Zitieren der Zahlen offenbar stets ignoriert, dass nach vier Wochen bis auf eine URL sämtliche Inhalte tatsächlich von den Providern entfernt waren. Darauf wies die Linke jetzt in ihrem Blog hin.
Quelle : heise.de
Im Land der Dichter und Denker entdecken immer mehr Menschen die Lust am Spielen. Konsumforscher gehen davon, dass in diesen Tagen mehr als fünf Millionen Bundesbürger ernstlich darüber nachdenken, ihren Liebsten ein Computerspiel unter der Weihnachtsbaum zu legen. Ausgeben wollen sie dafür in diesem Jahr mehr als 400 Mio. Euro.
Produkte aus dem Bereich der elektronischen Unterhaltung dürften sich in diesem Jahr im deutschen Einzelhandel erneut als wichtiger Umsatzbringer erweisen. Angesichts der weiten Verbreitung von PCs und Spielkonsolen in deutschen Haushalten werden Spiele als Weihnachtsgeschenk offenbar immer beliebter. Konsumforschern zufolge wollen in diesem Jahr mehr als 10 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 65 Jahren ein Videospiel zu Weihnachten verschenken. Aus der Sicht des Einzelhandels entspricht das einer Zahl von 5,5 Millionen Kunden.
Die Angaben basieren auf einer Befragung unter 4000 Bundesbürgern, die von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e.V. durchgeführt wurde. Ähnliche Zahlen hatte vor kurzem der IT-Branchenverband Bitkom vorgelegt.
Quelle : n-tv.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Kodex ist ein erster Schritt
Derzeit wird um das Anlegen von sogenannten „Mirrors“ aus
den Inhalten von WikiLeaks heftig diskutiert.
Als einer der führenden Webhosting-Unternehmen
möchte Hetzner Online aus aktuellem Anlass hiermit deutlich machen,
dass Kunden für den Inhalt ihrer eigenen Websites grundsätzlich
selbst verantwortlich sind. Hetzner Online übernimmt dafür keine
Verantwortung und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
WikiLeaks bewegt sich nach Auffassung von Hetzner Online rechtlich
mindestens in einer Grauzone. Nach Auskunft des Rechtsberaters
von Hetzner Online, Dr. Sven Müller-Grune, stellen sich zahlreiche
rechtliche Probleme, die auch unsere Kunden dazu bewegen sollten,
von der Anlage so genannter „Mirrors“ abzusehen:
„Vollkommen ungeklärt ist bisher, ob WikiLeaks bzw. die dahinter
stehenden Personen durch die Informationsbeschaffung ebenso wie
durch die Verbreitung dieser Informationen strafbare Handlungen
begangen haben. Diese Strafbarkeit könnte sich auch auf diejenigen
Personen erstrecken, welche die Inhalte wissentlich verbreiten.
Jedenfalls enthalten zahlreiche der ungeprüft der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellten Materialien private Informationen und
Ansichten. Hierdurch werden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt.
Persönlichkeitsrechte stehen in der Bundesrepublik aus gutem Grund
Unbemerkt von PC-Nutzern verwandeln "Botnetze" Computer zu Werkzeugen organisierter Kriminalität. Weltweit steigt die Infektionsrate deutlich, in Deutschland aber sinkt sie. Trotzdem ist auch hierzulande die Gefahr groß, sich einen IT-Schädling einzufangen.
Internet-Kriminalität mit Hilfe sogenannter Botnetze ist weltweit auf dem Vormarsch. Immer häufiger werden diese Netzwerke aus gekaperten Computern für die Verbreitung von Schadsoftware verwendet, um zum Beispiel an Kontodaten zu gelangen. Die Infektionsrate in Deutschland ist aber einer aktuellen Studie zufolge zuletzt erneut rückläufig gewesen und sank um 2,6 Prozent.
Grund zur Entwarnung gebe es aber nicht, betonte Microsoft bei der Vorstellung des Sicherheitsreports. Europaweit rangiere Deutschland beim Botnet-Befall auf dem vierten Platz hinter Spanien, Frankreich und England.
quelle : n-tv.de
Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.
"Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden", warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. "Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen", klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: "Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht."
Christian Hoppe, Leiter der Zentralstelle Kinderpornographie beim Bundeskriminalamt (BKA), plädierte auf einer Anhörung im EU-Parlament für deutliche Verschärfungen in der Strafver-folgung. In der Anhörung, die sich mit dem Vorstoß der EU-Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschäftigte, forderte er eine deutliche Ausweitung der Krimi-nalisierung des Umgangs mit kinderpornographischem Material.
quelle : heise.de