Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel
Quelle : np-coburg.de /Zum Artikel
Ein US-Richter teilte kürzlich mit, dass es gegen die Betreiber der im Januar geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload möglicherweise gar nicht zu einem Prozess in den Vereinigten Staaten kommen wird.
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Derzeit sind offenbar Mahnschreiben an Vereine im Umlauf, die von angeblich überzogenen Beitragskonten sprechen und auffordern, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass diese Schreiben vom Bayerischen Landessport-Verband (BLSV) in München kommen.
Das Internet macht vieles einfacher, wie so manchen Einkauf. Doch Online-Geschäfte bergen noch immer Risiken, beispielsweise durch Datenmissbrauch. Die Anonymität des Netzes hat eine neue Masche hervorgebracht, wie Betrüger Telefonkosten sparen.
Fremde Konten geplündert von verbraucherinfoTV
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Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Mindestens zwölf Hamburger Schulen sind in eine teure Abo-Falle getappt und sollen nun je 500 Euro zahlen. Und zwar an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“. In Briefen des Unternehmens werden Firmen, Vereine und Institutionen aufgefordert, ihre Daten zu ergänzen oder zu korrigieren.
Quelle: Mopo.de / Zum Artikel
Zwei Vorstandsmitglieder des Vereins “Obdachlosenhilfe Ruhrgebiet und Niederrhein” müssen sich derzeit vor dem Oberhausener Amtsgericht wegen “Vorspiegelung falscher Tatsachen” verantworten. Sie sollen unter falschen Voraussetzungen Spenden entgegen genommen haben.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Via Abzocknews.de
Wer ein offiziell aussehendes Schreiben der Internet-Plattform “Gewerbeauskunft-Zentrale.de” erhält, der sollte vorsichtig sein. Adressiert sind sie vor allem an mittelständische Unternehmen, aber auch an Schulen, Kindergärten, Pfarrämter und Vereine. Ihnen wird unaufgefordert angeboten, Branchen- und Kontaktdaten in ein Online-Register eintragen zu lassen. Wer darauf eingeht, den erwartet eine saftige Rechnung.
Quelle: Pnp.de / Zum Artikel
Ein Abkommen über die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet, das ACTA, sorgt kurz vor seiner Ratifizierung nicht nur in Europa für heftigen Streit. Der Grünen-Abgeordnete Albrecht erklärt im Interview mit n-tv.de, wo exakt er die Gefahren sieht.
n-tv.de: In der Netzgemeinde rumort es wegen ACTA. Aber was ist das überhaupt?
Jan Philipp Albrecht: In Langform heißt es Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Das ist ein Abkommen, das zwischen den EU-Staaten und einigen Schwellenländern vereinbart wird zur stärkeren Durchsetzung des Schutzes des geistigen Eigentums. Insbesondere sollen hier Maßnahmen an den Grenzen, aber auch im Internet verschärft werden.
Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de
Noch eine Schülerzeitung? Brauchen wir nicht, wir haben schon eine – fand eine Schulleiterin im bayerischen Landsberg und verbot den Verkauf. Doch die jungen Blattmacher wollten nicht kuschen. Also zog der 12 Jahre alte Herausgeber Stephan Albrecht kurzerhand vor Gericht.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Der Lüneburger Verein „Takte für Kinder“ hat der Kinderarmut den Kampf angesagt: Mit den Eintrittsgeldern kultureller Veranstaltungen werden bedürftige Kinder unterstützt. Jetzt staunte der Vereinsgründer Klaus Reichert nicht schlecht, als er die Kontoauszüge des Vereinskontos kontrollierte: Amazon hatte mehrmals versucht abzubuchen, obwohl der Verein dort nichts bestellt hatte.
Quelle: Luenepost.de / Zum Artikel
Man muss schon ganz genau hinschauen. Zurzeit bekommen etliche Firmen, Verbände und Vereine in der Stadt Briefe mit dem Anschein eines amtlichen Formulars. Es ist Post von der bdp GmbH mit Sitz in der Schweiz, die einen Eintrag in ein Internetportal verkaufen will. Kreishandwerkerschaft und Industrie- und Handelskammer (IHK) warnen davor.
Quelle: Nordsee-zeitung.de / Zum Artikel
Das mit „Branchenverzeichnis Oldenburg“ überschriebene Schreiben macht durch seine Aufmachung und die angebene Servicenummer einen offiziellen Eindruck. „Beim ersten Blick kann man denken, es handele sich um die Gelben Seiten“, erklärt Christel Lohrey. Die Angeschriebenen werden in dem Brief gebeten, die Unternehmensdaten zu überprüfen und den Eintragsantrag umgehend zurückzusenden.
Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel
Viele Gewerbetreibende haben schon Post von der „Gewerbeauskunft Zentrale“ erhalten. Die versandten Schreiben vermitteln von ihrer Aufmachung her den Empfängern einen amtlichen oder zumindest halbamtlichen Charakter. Nicht wenige Unternehmer füllen die mitversandten Fragebögen in dem Glauben aus, einer öffentlichen Stelle die Kontaktdaten ihres Unternehmens mitzuteilen.
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel
Die “Artikel 29″-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten lehnt die Empfehlungen von Branchenvereinigungen für verhaltensgesteuerte Werbung und den damit verknüpften Einsatz von Cookies ab.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel