Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtleinwegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.08 – 28.02.10.
Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.
Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Quelle: sta-darmstadt.justiz.hessen.de
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Üblicherweise greife ich Meldungen nur auf, doch heute muss es mal eine Leseempfehlung sein. Hinter der unscheinbaren Überschrift “Megapreis GmbH nimmt Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich zurück“ verbergen sich sowohl tiefe Einblicke ins “Law Hunting”, als auch Hintergründe zu “Legal-Highs” wie Sweed - es ist einfach nur noch unglaublich, doch das werden Sie beim lesen sicherlich auch feststellen.
Zum Beitrag: Inside-Megadownloads.Blogspot.com
Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.
Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus - immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.
quelle : winfuture.de
Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet erst Mitte Februar 2012 statt. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Betroffene, die Unterschrift auf die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH geleistet haben, weiterhin mit Mahnungen rechnen.
Quelle: Dsw-Schutzverband.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2: abzocknews.de
Der Firmenchef eines Berliner Unternehmens bekam am Freitag eine Haftstrafe, zwei Mitarbeiter Bewährungsstrafen. Sie hatten mit vorgetäuschten Gewinnspielen vor allem Senioren abgezockt.
Quelle: Tagesspiegel.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Hat RTL in seiner Sendung “Mietprellern auf der Spur” einen Teenager gegen seinen Willen gefilmt und das Filmmaterial danach manipuliert? Die Landesmedienanstalt in Niedersachsen prüft derzeit, ob sie ein Verfahren gegen die Sendung einleiten soll.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Seit heute, 15. August, werden gefälschte E-Mails im Namen der Rechtsanwaltskanzlei APW, Auffenberg, Petzold & Witte, verschickt. Darin werden die Empfänger wegen illegalen Filesharings abgemahnt und es wird die Überweisung eines Geldbetrags eingefordert. Dieser Aufforderung sollten Nutzer auf keinen Fall nachgehen.

Auf solch eine E-Mail sollten Nutzer derzeit nicht reagieren. (Bild: Screenshot)
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.
Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
Der Telefonanbieter Primacall ist derzeit im Burgenland auf Kundenfang. Telekomkunden berichten, dass sie unzählige Male am Festnetz angerufen werden. Den Konsumentenberatern der Arbeiterkammern liegen dazu etliche Anfragen vor. Die Bundesarbeiterkammer prüft ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Telekommunikationsfirma.
Quelle: Orf.at / Zum Artikel
Az.: 8 IN 302/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proinkasso Gesellschaft mbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44563), vertr. d.: Stefan Straßburg, (Geschäftsführer) ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Im Verfahren wegen Internetbetrugs hat das Landgericht Osnabrück gegen vier Angeklagte Bewährungsstrafen zwischen zwölf Monaten und zwei Jahren verhängt.
Quelle: Noz.de / Zum Artikel
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt. Dieses sieht eine Speicherung von Verbindungsdaten über sieben Tage, ergänzt durch das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor.
Dies bedeutet, dass der ehemals sechs Monate andauernde Speicherzeitraum auf eine Woche verkürzt wird. Bei Verdachtsfällen für eine Straftat sollen für den jeweiligen Verdächtigen die Begrenzung aufgehoben und längerfristig Informationen gesammelt werden. Damit stellt der Entwurf einen Kompromiss zwischen verschiedenen, bisher diskutierten Standpunkten dar.
Quelle : winfuture.de