Der Sicherheitsdienstsleister Avira hat mit einem Update das Verhaltenserkennungsmodul ProActiv seiner kommerziellen Produkte deaktiviert. Die Sicherheitssoftware des Herstellers hatte nach der Veröffentlichung des "Service Pack 0 " am Montag plötzlich den Zugriff auf wichtige Systemkomponenten gesperrt. Einige Rechner starteten daraufhin überhaupt nicht mehr, andere ließen sich nur im abgesicherten Modus reanimieren. Am Dienstag gab Avira dann an, man habe das Problem mit der Verhaltenserkennung durch ein Update korrigiert.
Quelle: heise.de
Im offiziellen Chrome Web Store sind Erweiterungen gesichtet worden, die die Facebook-Zugangsdaten von Anwendern stehlen. Sie werden auf Facebook beworben und werben mit Funktionen wie "Ändere die Farbe deines Profils" oder "Entferne den Virus aus deinem Facebook-Profil". Kaspersky Lab hat den Fall entdeckt und Google gemeldet.
Installiert ein Nutzer eine dieser "Erweiterungen", bekommen deren Autoren Vollzugriff auf sein Facebook-Konto. Dies nutzen sie, um Spam an seine Freunde zu versenden und bei ihnen ebenfalls für die bösartigen Erweiterungen zu werben. Außerdem bewertet das vermeintliche Add-on bestimmte Facebook-Seiten automatisch mit "Gefällt mir", wofür die Kriminellen vermutlich Geld erhalten. Es kursieren beispielsweise Angebote, 1000 Likes für gut 20 Euro oder auch 100.000 Likes für nicht ganz 2000 Euro zu beziehen.
Quelle: zdnet.de /Zum Artikel
Die sozialen Netzwerke können ihre Nutzer auch immer wieder vor ein Dilemma stellen. So beispielsweise, wie man sich verhalten soll, wenn eines Tages eine Freundschaftsanfrage vom eigenen Chef vorliegt. Letztlich hat die Mehrheit für einen solchen Fall aber durchaus eine klare Vorstellung.
Der überwiegende Teil der Nutzer, nämlich 56 Prozent, würde eine solche Freundschaftsanfrage laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM ablehnen. Nur 19 Prozent der berufstätigen Mitglieder einer Online-Community gaben hingegen an, sie mit Sicherheit anzunehmen. Weitere 19 Prozent würden sie nach eigener Aussage wahrscheinlich annehmen.
36 Prozent aber würden ihren Chef auf keinen Fall aus eigenem Antrieb als Freund hinzufügen, 20 Prozent würden sich mit einiger Wahrscheinlichkeit dagegen entscheiden. Und nur eine kleine Minderheit von zwei Prozent hat selbst eine Freundschaftsanfrage an den Chef geschickt.
Quelle: winfuture.de
Nahezu allen jungen Nutzer sind heutzutage in sozialen Netzwerken aktiv und pflegt dort Kontakte zu einem größeren Kreis anderer User. Dabei wandern auch bestehende Konflikte mit ins Netz und diese finden längst nicht mehr nur zwischen Gleichaltrigen statt, teilte das Security-Unternehmen Symantec mit.
96 Prozent der unter 30-Jährigen sind Mitglied in sozialen Netzwerken und fast jeder dritte junge User hat mehr als 200 Kontakte in seinem digitalen Freundeskreis. Neben Freundschaften werden hier aber auch Streitigkeiten abgebildet. Dabei geht es nicht immer nur um harmlose Lästereien: Auch schwerere Delikte wie Mobbing nehmen im Web eine neue Dimension an, hieß es.
Die Opfer kommen nicht immer aus der gleichen Altersgruppe: Auch Lehrer sind immer häufiger vom sogenannten "Cyberbaiting" betroffen: Knapp ein Drittel der Pädagogen in Deutschland hat mit dieser Form des Online-Mobbings bereits Erfahrung gemacht oder kennt einen Betroffenen. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen Norton Online Family Reports 2011, für den Schüler, Eltern und Lehrer in 24 Ländern, auch in Deutschland, zu ihrem Onlineverhalten und ihren Erfahrungen im Netz befragt wurden.
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
iOS 5.0.1 Software-Update
Dieses Update enthält folgende Verbesserungen und Fehlerbehebungen:
• Behebt Fehler, die die Batterielaufzeit beeinträchtigten
• Fügt Multitasking-Bedienung für das iPad 1 hinzu
• Behebt Fehler mit Dokumenten in der Cloud
• Verbessert die Spracherkennung bei der Diktierfunktion für australische Benutzer
Mit diesem Software-Update kompatible Produkte:
• iPhone 4S
• iPhone 4
• iPhone 3GS
• iPad 2
• iPad
• iPod touch (4. Generation)
• iPod touch (3. Generation)
Informationen zum Sicherheitsinhalt dieses Updates finden Sie unter:
Man darf gespannt sein wie es sich nun verhalten wird, ob die Batterie weiterhin ruck zuck leer gezogen wird.
officemarkt24.com
Vorgang: Mit irreführenden Anschreiben, die wie Rechnungen aussehen, sorgt zurzeit der Online-Shop officemarkt24.com für Ärger bei Unternehmen. Da es sich einer Meldung und Internetrecherchen zufolge bei dem Vorgehen des Betreibers um eine dreiste Masche handelt, Unternehmen geschickt Produkte „unterzujubeln“, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat September.
Gerade erst hat Facebook viele Neuerungen vorgestellt, doch die Datenschutz-Debatte holt das soziale Netzwerk wieder ein. Der Blogger Nik Cubrilovic hat herausgefunden, dass Facebook Daten sammelt, selbst wenn man ausgeloggt ist.
Facebook ist nach der Vorstellung der neuen Features vergangene Woche wieder in den Blickpunkt der Medien gerückt, das Echo auf Timeline und Co. war durchwegs positiv. Das Thema Datenschutz wird das Netzwerk aber so schnell nicht los, in regelmäßigen Abständen wird der Umgang mit privaten Daten kritisiert.
Derzeit sorgt das kommende "Frictionless Sharing", bei dem der Besuch von Webseiten auch ohne aktives Zutun erfasst und geteilt wird, für Unmut. Nutzer befürchten, dass ihr Leseverhalten dadurch zu durchsichtig wird. Diese Diskussion hat der Hacker und Blogger Nik Cubrilovic zum Anlass genommen, auf ein anderes, bereits länger bestehendes Problem aufmerksam zu machen.
Quelle : winfuture.de
Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.
In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.
Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de
Spam ist mittlerweile fast ein Synonym für Viagra-und Pillenwerbung. Dass irgendjemand selbige ernst nehmen könnte, erscheint eigentlich absurd. Doch nun zeigen Untersuchungen der University of California in San Diego (UCSD), dass speziell US-Amerikaner sich tatsächlich immer wieder aus Spam-Mails in Online-Shops klicken, um Medikamente zu kaufen, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Alle Postings, welche wir auf Facebook fanden wurden über das iPhone versendet!


Zurzeit machen Facebook-Nachrichten und -Einträge die Runde, in denen die kriminellen Verfasser einen angeblichen neuen Facebook-Musikplayer anpreisen.
Damit sollen sich online die Lieblingsmusiktitel zusammenstellen und abspielen lassen. Wer auf die in den Nachrichten oder Einträgen mitgelieferten Webadressen klickt, erhält jedoch statt des versprochenen Musikplayers die Aufforderung, sich zu registrieren und dafür persönliche Informationen preiszugeben. Da die Nachrichten und Einträge vermeintlich von Facebook-Freunden stammen, ist der Betrug nicht sofort erkennbar – was bestimmt Musik in den Ohren der Betrüger ist.
Diese und ähnliche Attacken auf Facebook-Anwender zeigen deutlich: Die Nutzer sollten Angebote niemals ungeprüft wahrnehmen – auch wenn sie von Freunden empfohlen werden. Dabei gilt die Regel: Je verlockender ein Angebot, desto mehr Vorsicht und Misstrauen sind geboten.
Wonach suchen Sie im Web? Wie lange lesen Sie welche Seiten? Microsoft protokolliert das Surfverhalten der Nutzer seiner Browser-Toolbars. Anonymisiert, behauptet der Konzern – verweigert aber jede weitere Auskunft über seine Datensammlung. Nun verlangt Bayerns oberster Datenschützer Auskunft.
Quelle : spiegel.de
Die Mobile Marketing Association (MMA) beabsichtigt, ein "umfangreiches Set" an Datenschutzrichtlinien für die Mobilbranche zu erarbeiten. Dies kündigte der Branchenverband an. Die Richtlinien sollen eine "transparente Übereinkunft" zwischen Werbetreibenden und Konsumenten darüber ermöglichen, wie Apps und mobile Marketingwerkzeuge Daten sammeln und schließlich zu Werbezwecken einsetzen.
Seit längerem wächst das Unbehagen über Apps, die bestimmte Angaben wie beispielsweise die einmalige Geräte-ID von Smartphones ungefragt an Entwickler, Analysetools oder Werbenetzwerke weiterleiten – gerade Werbetreibende können diese ID als eine Art "Super-Cookie" nutzen, das weitreichenden Aufschluss über einzelnes Nutzerverhalten bietet und unter anderem Einblick in die Art der benutzten Apps oder die Häufigkeit ihrer Verwendung gewährt. Im Gegensatz zu Browser-Cookies kann der Nutzer die ID seines Smartphones nicht einfach löschen oder ändern.
Quelle : heise.de
Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).
Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.
Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de
Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
quelle : heise.de