Softwarebilliger.de erwirkt Verfügung gegen Microsoft

Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".

Quelle: heise.de

Prozess wegen Gewinnspielbetrug beginnt in Bielefeld

Gegen den ehemaligen Todtmooser Hotelier, der seit dem 29. Juni vergangenen Jahres wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Bielefeld in Untersuchungshaft sitzt, sowie gegen zwei weitere Angeschuldigte wird am Dienstag, 6. September, der Prozess eröffnet. Verhandlungsort ist die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bielefeld. Bisher bestreiten die Angeklagten die gegen sie erhobenen Vorwürfe.

Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

Wie Trophäenurteile generiert werden können

In seinem Buch “Brieffreundschaft mit einem Abzocker” beschreibt der Autor Andreas Sterntal anhand eines fiktiven Beispiels, daß sogenannte Trophäenurteile durch Absprache der beteiligten Parteien zu Stande kommen können.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via : abzocknews.de

DSW contra GWE-Wirtschaftsinformations GmbH

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet erst Mitte Februar 2012 statt. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Betroffene, die Unterschrift auf die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH geleistet haben, weiterhin mit Mahnungen rechnen.

Quelle: Dsw-Schutzverband.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

DOZ Deutsche Zentral Inkasso: Terminhinweis zum Widerruf der Inkassolizenz

In der Verwaltungsstreitsache

VG 1 K 5.10

der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft

gegen

das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Haftbefehle im Mintnet-Prozess endgültig aufgehoben

Im Verfahren um den mutmaßlich gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit SMS-Chat-Diensten gegen drei Firmenverantwortliche des Flensburger Unternehmens MintNet GmbH hat die zu-ständige 6. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel im Verlaufe einer mehrwöchigen Verhandlungspause vor dem kommenden 145. Verhandlungstag die bereits unter Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehle vollständig aufgehoben.

Quelle: Breaking-news.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Leutheusser-Schnarrenberger für Aufhebung des Websperren-Gesetzes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat klargemacht, dass sie das umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU/CSU noch vor Auslaufen der Bestimmungen Ende 2012 abschaffen will. Das betonte die FDP-Politikerin am heutigen Dienstag auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift Multimedia und Recht in Berlin. "Wir hatten schon fast eine Einigung zu einem Löschgesetz", erinnerte die Ministerin an die Verhandlungen über eine Alternativregelung im vorigen Jahr. Aber dann sei bei der Union die "vielfältige Meinungsbildung" noch einmal losgegangen. Die Liberalen hätten aber nach wie vor "grundlegende Bedenken" gegen Websperren. Diese seien beim Opferschutz wirkungslos, könnten leicht umgangen werden und hätten insgesamt fatale Effekte.

Quelle : heise.de

Content Services Ltd. zur Rückzahlung verurteilt

Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, dass die CSL (Anm.: Content Services Ltd.) dieses Geld … nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!

Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.

Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins 'ZeroPaid' hervor.

"Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?", so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.

"Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?", so Lam weiter.

Quelle : winfuture.de

Assange kommt gegen Kaution & Auflagen frei

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nach über einer Woche in Haft das Gefängnis verlassen. Das höchste britische Zivilgericht entschied, dass er gegen eine Kaution in Höhe von 200.000 Pfund freigelassen werden darf.

Viele Unterstützer von Wikileaks hatten vor dem Gerichtsgebäude in London auf die Entscheidung gewartet. Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Freilassung brach Jubel aus. Assange muss sich nun an strenge Auflagen halten, solange er auf die Verhandlung am 11. Januar wartet, in der es um die Auslieferung an Schweden geht.

So muss er neben der Kaution auch eine zusätzliche Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 Pfund hinterlegen. Sollte Assange verschwinden, wird dieses Geld gezahlt. Als Aufenthaltsort wird ihm der Landsitz Ellingham Hall in Suffolk vorgeschrieben. Zudem hat er sich täglich bei der Polizei zu melden. Einige Prominente, darunter Michael Moore und Bianca Jagger, hatten das Geld für die Kaution zusammengetragen.

Quelle : winfuture.de

Das Nummernschild eines Rechtsanwalts-Abzocke im Internet: Über 4000 Anzeigen gegen Olaf Tank

Osnabrück. Sinn für Humor hat er ja, der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank. Unter dem Nummernschild seines aufgemotzten Luxus-Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Jede Ironie enthält ein Körnchen Wahrheit. Und so scheint es auch hier.

3800 Strafanzeigen gegen Olaf Tank liegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. In Worten: Dreitausendachthundert! Wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, Nötigung. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, kann die Zahl aus dem Stand nennen. Kein Wunder: Olaf Tank hat inzwischen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Rechtsanwalt, der für die abgebrühten Abzocker aus der Internetwelt das Geld eintreibt. Er ist der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich an arglosen Internetnutzern bereichert. Und er verdient offenbar gut dabei. Der Daimler mit dem kecken Spruch auf dem Nummernschildverstärker ist von AMG getunt, hat sechs Liter Hubraum und schafft 300 km/h in der Spitze.

Nur er selbst bleibt unsichtbar. „Herr Tank gibt keinen Kommentar ab“, lässt eine Kanzlei-Mitarbeiterin am Telefon wissen. Der Besuch seiner unscheinbaren Kanzlei in einem Gewerbegebiet am Stadtrand endet an der Gegensprechanlage. Bei Verhandlungen vor den Zivilkammern des Amtsgerichts Osnabrück lässt er sich von einem Kollegen vertreten.

Schwarzsurfen in offenen WLANs nicht strafbar

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

quelle : heise.de

Internet-Abzocke: EU-Regelung gegen Abofallen geplant

Im Ringen um mehr Verbraucherschutz im Internet zeichnet sich eine europaweite Lösung ab: Im Winter sollen Verhandlungen über eine staatenübergreifende Regelung aufgenommen werden. Den Web-Abzockern soll damit endlich die Grundlage für versteckte Preisangaben entzogen werden.

Quelle : spiegel.de

Gerichtsverhandlung wird zu Werbeveranstaltung

Am 5. Februar vergangenen Jahres hatten die Polizei und die Gewerbeaufsicht der Kreisver-waltung nach einem Hinweis im Soldatenheim „Haus Hohenwald“ in Stadtallendorf zugeschla-gen. Ein inzwischen 63 Jahre alter Geschäftsmann aus Bremen hatte zu als Kaffeefahrten getarnten Verkaufsveranstaltungen eingeladen.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

Gericht: "Schwarz-Surfen" ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen "Vergehens" angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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