Der „Verlag für Mediengestaltung“ aus Andernach am Rhein hat mehreren Ladberger Unternehmen Anzeigenplatz in einer neuen Bürgerinformationsbroschüre angeboten. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit und weist ausdrücklich darauf hin, „dass zurzeit keine neue Neubürger-, Familien- oder sonstige Informationsbroschüre im Namen der Gemeinde Ladbergen aufgelegt wird.“
Quelle: Mv-online.de / Zum Artikel
Ein US-Bundesgericht in Nevada hat den Betreibern des Blogs Democratic Underground in ihrer Auseinandersetzung mit dem Rechteverwerter Righthaven bescheinigt, mit der Übernahme einiger Sätze aus der Zeitung Las Vegas Review-Journal nicht gegen deren Urheberrechte verstoßen zu haben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben ihre Beschwerde gegen den Internet-Konzern Google beim Bundeskartellamt formal zurückgezogen und zur Europäischen Kommission verlagert. In der Sache wollen die Verleger nun in Brüssel um eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen kämpfen, die der US-Konzern im Umfeld der Verlagsinhalte erzielt, sagte eine BDZV-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Wie bedenklich wird die Software, die Buchkopien in Schulnetzwerken finden soll? Unbedenklich, versprechen Niedersachens Kultusminister Bernd Althusmann und Ressortkollegen. Lehrer sind weiter empört über den Generalverdacht, der Philologenverband fordert ein Ende der Schnüffelpläne.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.
Laut einem Bericht von 'Heise Online' hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.
Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein "überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle".
Quelle : winfuture.de
Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
Quelle: VzHH.de / Zum Artikel
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Mit einer besonders pietätlosen Masche hat ein Sex-Verlag versucht, trauernde Angehörige in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) zu betrügen. Der Verlag schickte eine Rechnung für Erotikprodukte an einen Toten in Nordenham. Die Adresse war die Traueranschrift, die in einer Todesanzeige in der Tageszeitung veröffentlicht wurde.
Quelle: NDR.de / Zum Artikel
Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Internetaktivisten Anonymous haben angekündigt, gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorzugehen. Hintergrund ist der Streit zwischen YouTube und der GEMA über die Verbreitung von Musikvideos.
Seit der vergangenen Woche macht Google deutlich darauf aufmerksam, dass man bislang keine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA erzielen kann. Aus diesem Grund können hierzulande zahlreiche Musikvideos bei YouTube nicht abgespielt werden. Stattdessen erhält man lediglich die Meldung "Leider ist dieses Video [...] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat". Laut Google fordert die GEMA bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video - Gebühren, die YouTube durch Werbeeinnahmen nicht kompensieren kann.
Quelle: winfuture.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte man zugunsten des Verlages entschieden.
In dem Prozess ging es um eine Linksetzung auf das Software-Unternehmen SlySoft, das die Software AnyDVD anbot. Mit dieser konnte der Kopierschutz auf DVDs umgangen werden und der Inhalt kopiert werden. Solche Programme dürfen hierzulande nach geltendem Recht nicht vertrieben oder beworben werden.
Quelle : winfuture.de
Kriminelle locken Verbraucher mal wieder mit falschen Gewinnspielversprechen in eine Falle. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verschicken sie Schreiben mit dem Absender "Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis in Deutschland". Der Absender erwecke den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen und verspeche Geld-Gewinne.
In den Briefen fordern die Gauner die Verbraucher auf, sich innerhalb von acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte zu melden, um ihren vermeintlichen Gewinn abzuholen. Für die Gewinnübergabe wird ein Fahrservice, kostenloses Frühstück- und Mittagessen und ein schnurloses Telefon versprochen. In Wahrheit handelt es sich um eine Verkaufsaktion, den versprochenen Hauptgewinn bekommen die Verbraucher nicht.
Quelle : n-tv.de
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bleibt bei ihrer klaren Absage an Websperren. "Es ist Augenwischerei zu meinen, mit Sperren würden wir Kinder besser schützen", sagte die Ministerin am Mittwoch bei einem Besuch auf dem CeBIT-Stand des Heise Zeitschriften Verlags. Die liberale Politikerin bekräftigte ihre Unterstützung für den Ansatz "Löschen statt Sperren".
Es müsse auch die Debatte geführt werden, was der Aufbau von Infrastrukturen für Sperren und Vorratsdatenspeicherung wirtschaftlich für die betroffenen Unternehmen bedeute, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Es gebe "gute Argumente" gegen diese Maßnahmen, "die letztendlich zu absoluter Verunsicherung im Netz führen, ohne einen Mehrwert an Sicherheit und Erfolge bei Kinderpornografie zu haben".
Quelle : heise.de
Uns erreichte die Tage eine Email mit einem sehr interessanten buch Tip mit der Frage ob wir das hier doch einmal veroeffentlichen koennten, sicher koennen wir das :)
Brieffreundschaft mit einem Abzocker- zum Einklang nachfolgend das Vorwort des bekannten Experten für Wirtschaftskriminalität Herrn Professor Dr. Hans See:
Vorwort
Es mag irritieren, dass einem Roman, der nicht einmal ein Wirtschaftskrimi ist, das Vorwort eines Wirtschaftskriminologen vorangestellt wird. Ich selbst habe gezögert, bin aber, nachdem ich wenige Seiten des Manuskripts gelesen hatte, gern dem Wunsch des Verlegers nachgekommen. Denn der Roman setzt sich auf eine ganz besonders kluge, nämlich unterhaltsame, Weise mit einem Phänomen auseinander, das aus wirtschaftskriminologischer und gesellschaftspolitischer Sicht von größter Bedeutung, aber – obgleich Experten lange bekannt – noch immer wissenschaftlich und gesetzgeberisch weitgehend unerforschtes Neuland ist: Mit der so genannten Internetkriminalität.
Viele Unternehmer kennen das: Kaum wurde die eigene Firma im Gewerbe- und Handelsregister eingetragen, flattern unzählige Briefe ins Haus. Darunter auch viele dubiose Angebote von “Adressbuchverlagen” mit Zahlungsaufforderungen – die dem ersten Anschein nach einen seriösen Eindruck machen.
Quelle : ka-news.de