Staatsanwaltschaft Köln warnt vor falschen E-Mails

Nach der "Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails" warnt nun die Staatsanwaltschaft Köln :

 

Presseerklärung

Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell E-Mails im Umlauf, die dem An-schein nach von der Staatsanwaltschaft Köln herrühren. Den Empfängern dieser E-Mails wird vorgeworfen, illegal sog. Raubkopien in das Internet eingestellt bzw. aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Sie werden aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei (bezeichnet als „Täterer-klärung nach § 315 BGB“) zu öffnen.

 

Quelle : sta-koeln.nrw.de (PDF)

Danke an unseren Leser der uns darauf hingewiesen hat.

 

 

Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails

Heute gingen zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Ihnen wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sogenannter "Trojaner" befindet.

Quelle: fuldainfo.de /Zum Artikel

Diese Emails sind nicht von der Staatsanwaltschaft Frankfurt !

Vorsicht vor falschen Abmahnungen!

Haben Sie heute schon Ihre E-Mails abgerufen? Wenn ja, dann wartet da hoffentlich keine unliebsame Überraschung in Form einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - sogenanntes Filesharing - auf Sie! Die Verbraucherzentrale warnt.

Quelle: derwesten.de /Zum Artikel

Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

 

Rumänien beschlagnahmt Teile des Nokia-Werkes

Der rumänische Staat hat Teile des vor dem Aus stehenden Werkes des finnischen Herstellers Nokia beschlagnahmt. Wie das Nachrichtenportal 'Punkto.ro' berichtet, habe das Unternehmen Steuerschulden in Höhe von zehn Millionen Dollar angehäuft.

Laut Punkto.ro hat der rumänische Fiskus heute Morgen die Nokia-Werkhallen in Jucu im Landeskreis Cluj/Klausenburg zum Teil sichergestellt. Grund sei ein Steuer-Rückstand des finnischen Handy-Herstellers in Höhe von umgerechnet rund 7,4 Millionen Euro.

Die Seite zitiert die rumänische Steuerbehörde ANAF ("National Agency for Fiscal Administration"): Demnach handelt es sich dabei um Zahlungsrückstände, "die infolge der Verletzung der Zoll- und sonstigen gültigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen" entstanden seien.

Gegenüber dem Nachrichtensender "Realitatea" erklärte Sorin Blejnar, Chef der Finanzbehörde, dass die ANAF rechtlich zu Sicherstellungen dieser Art berechtigt sei, sobald der Verdacht bestehe, dass ein Unternehmen mit rückständigen Zollgebühren Vermögensgegenstände veräußern könnte. Weil Nokia sich derzeit aus Rumänien bzw. Jucu zurückziehe, handle es sich nun um eine Präventivmaßnahme. Der rumänische Staat wolle so sicherstellen, dass Nokia auch wirklich alle Schulden bezahle.

Quelle: winfuture.de / Zum Artikel

Urteil: Hansenet muss Filesharing nicht unterbinden

Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.

In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.

Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP - bei dem es sich wohl um Hansenet handelt - Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer

Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

USA: Provider blockieren Webzugang für illegale Filesharer

Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Urheberrechtsverletzung: “Hochladen” kann für Facebook-Nutzer teuer werden

Millionen Menschen kopieren Bilder, Musik und Videos auf ihre Pinnwand in dem Kontaktnetzwerk. Damit verstoßen sie gegen das Urheberrecht.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Facebook-Party endet mit Krawallen

Seitdem Thessa aus Hamburg über Facebook öffentlich zu ihrem 16. Geburtstag eingeladen hatte, gibt es zahlreiche Nachahmer. In Wuppertal artete eine Straßenparty aus: 14 Personen wurden verletzt, die Polizei nahm 41 junge Menschen vorübergehend in Gewahrsam.

Eine Facebook-Straßenparty mit rund 800 Teilnehmern hat in Wuppertal einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. 41 junge Leute kamen vorübergehend in Polizeigewahrsam, gegen drei von ihnen erging Strafanzeige wegen Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen die Staatsgewalt, wie ein Polizeisprecher am Samstag berichtete. Alle kamen wieder auf freien Fuß.

Die Polizei hatte die Feier am Freitagabend aufgelöst, nachdem aus der Menge Flaschen und Feuerwerkskörper geflogen waren. Sie setzte dabei rund 100 Beamte ein. Auch Polizisten seien angegriffen worden, sagte der Sprecher. 14 Menschen wurden leicht verletzt, darunter auch ein Polizist. Die Party hatte gegen 19.30 Uhr begonnen, der Einsatz der Polizei dauerte bis 4 Uhr am Samstag morgen.

Quelle : stern.de

Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

GVU: Kino.to & Co. - Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

Kino.to von der Kripo beschlagnahmt, internationale Durchsuchungen und 13 Festnahmen

Tja, was soll man da noch Großartiges schreiben – ist ja das ”Thema des Tages“. Eine gute Übersicht relevanter Meldungen und Hinweise findet man bspw. auf dem lawblog und im Blog von Claus Frickemeier. Nun, jedenfalls camman hierbei wieder einmal sehen, wie schnell es manchmal, quasi Schlag auf Schlag, gehen kann – ich bin jedenfalls sehr gespannt, wo die Abzockangebote (wie Firstload von Valentin Fritzmann) künftig beworben werden.

ZDF Wiso vom 09.05.11: Teure Anwaltsuche per Web (Video)

Eine Frau sucht per Internet einen Fachanwalt, der ihr bei einer Urheber-Rechte-Verletzung helfen soll. Statt Beistand erlebt sie mit dem Juristen aber eine böse Überraschung.

Teure Anwaltsuche per Web von verbraucherinfoTV

Quelle: ZDF.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

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