Der digitale Radiergummi ist nun doch toll – zumindest, wenn es nach Ex-SAP-Chef Henning Kagermann geht. Der Präsident des Mitausrichters Acatech war in seiner Laudatio ganz hingerissen. "Da kommt ein junger Mann, nimmt sich das Konzept von X-Pire, entwickelt von Michael Backes, dem Superstar der Verschlüsselungsszene, und macht es noch besser." Kagermann prophezeite dem Ansatz, der zudem mit einem tragfähigen Geschäftsmodell eingeschickt worden sei, eine große Zukunft und versprach Hilfe bei der Suche nach Investoren.
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Die Entschlüsselung von Daten kann nach US-Recht unter Umständen eine Zeugenaussage darstellen. Dies hat das Berufungsgericht des 11. Bundesbezirks am Donnerstag entschieden. Nach dem 5. Zusatzartikel der US-Verfassung können US-Bürger nicht zur Zeugenaussage gegen sich selbst verpflichtet werden.
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Der bereits in seinen Grundzügen bekannte Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist geleakt worden. Etliche Details dieses Berichtes zeigen, dass der “Staatstrojaner” sich nicht staatstragend verhält.
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Die durch einen Hackerangriff am Samstag bestohlenen Kunden des US-Sicherheitsunternehmens Stratfor könnten abermals Ziel der Online-Aktivistengruppe Anonymous werden. Diese lose Vereinigung unbekannter Hacker hatte sich zum Raub von E-Mail- und Kreditkartendaten von bis zu 100.000 Personen und Unternehmen bekannt.
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http://www.abzocknews.de/2011/12/29/anonymous-verhohnt-opfer-wir-haben-d...
Etliche Zuschauer haben sich auch in der vergangenen Woche per Videotelefon an die AKTE-Redaktion gewandt. Abzocke über das Smartphone: Ein Massenphänomen, dem sich auch die Polizei verstärkt zuwendet.
Abofalle Handy-Apps von verbraucherinfoTV
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Jeder dritte Deutsche kauft Weihnachtsgeschenke im Internet. Speziell bei Technik-Fans dürfte dieser Anteil noch wesentlich höher liegen. Doch die Abzocker rüsten auf, Sicherheitsexperten registrieren vor Weihnachten mehr gezielte Angriffe auf Online-Käufer sowie maßgeschneiderte Malware. Beliebte Ziele sind natürlich Kreditkarteninformationen oder detaillierte Kontodaten ahnungsloser Opfer.
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Besonders hinter kostenlosen Apps verstecken sich häufig Abzockfallen, die hohe Kosten für den Nutzer verursachen können. Nutzer bemerken die ungewollt abgeschlossenen Abos oft erst mit Erhalt ihrer nächsten Mobilfunkrechnung.
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Die Schweizer Regierung hat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren Computer mittels Software überwachen darf. Mit den auch “Staatstrojaner” genannten Programmen soll der verschlüsselte Fernmeldeverkehr überwacht werden können; Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates.
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Er soll noch potenter sein als die bayerische Schnüffelsoftware: Hacker vom Chaos Computer Club haben einen zweiten Staatstrojaner der Firma DigiTask geortet. Die Spähsoftware ermöglicht die weitgehende Überwachung eines Verdächtigen – auch ihr Einsatz könnte illegal sein.
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Musik herunterladen, Kinofilme aus dem Netz ziehen – darf man das oder nicht? Die Antwort ist nicht einfach. Vieles von dem, was geht, ist legal. Doch das Gesetz schützt im Internet auch den Urheber. Wer Rechte verletzt, muss mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen rechnen. Und das kann teuer werden. Mehrere tausend Euro sind möglich.
Raubkopien und Tauschbörsen im Internet von verbraucherinfoTV
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Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
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Ein Urteil des Landgerichts Berlin entlastet die WLAN-Betreiber. Sie sind zwar haftbar, weil ihre Netze nicht geschützt wurden, doch bei Missbrauch des Zugangs durch Dritte sind sie trotzdem nicht zu Schadensersatz verpflichtet.
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Ein neuer Service mit staatlichem Siegel soll E-Mails sicher machen: Der Bundestagsinnenausschuss hat die “De-Mail” beschlossen. Allerdings werden die Nachrichten beim Transport nicht durchgehend verschlüsselt – und die EU-Kommission sorgt sich um den fairen Wettbewerb.
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Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
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Auch verschlüsselte Internettelefonate sind nicht abhörsicher: Mit richterlicher Genehmigung kann die Zollfahndung mithören. Nach SPIEGEL-Informationen spielen die Ermittler auf die Computer von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf.
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