Wenige Klicks können reichen, schon flattert dem Internet-Nutzer eine Abmahnung ins Haus. Und die kann im Falle illegaler Downloads teuer werden – gleich ob Verbraucher beim Herunterladen von Musik oder Filmen bewusst oder unbewusst gegen Urheberrechte verstoßen haben. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grund genug für die Verbraucherzentrale, auf das Thema anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages aufmerksam zu machen.
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In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam, Aktenzeichen 430 Js 30907/09 Wi gegen Peter Michael Lenz, Großstraße 59, 14929 Treuenbrietzen, Matthias Mönch, Rene Meusburger und Andere, u. a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sind in Vollziehung nachstehender Arrestbeschlüsse…
Quelle: eBundesanzeiger.de
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Das neue Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Rechte der Allgemeinheit. Verbraucherschützer begrüßen die Novelle, die Grünen lehnen sie als unzureichend ab.
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Der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts um Rauchmelder-Plagiate aus China endete gestern, noch ehe er richtig angefangen hatte.
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Eine Reihe neuer Betrugsversuche beschäftigt derzeit die Verbraucherzentralen in Göttingen und Hannover. Per massenhaft versandten E-Mails werden „Abmahnungen“ versandt, mit denen Internetnutzer aufgefordert werden, für einen angeblichen Urheberrechtsverstoß 50 Euro Mahnbetrag zu bezahlen. Absender ist angeblich die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Winterstein-Rechtsanwälte aus Frankfurt.
Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel
Einen neuen BMW oder 30.000 Euro in bar sollen Sie gewonnen haben. Sie müssen sich nur unter einer bestimmten Rufnummer zurückmelden. Doch wer zurückruft, um seinen Gewinn zu sichern, wird geschröpft. Immer wieder fallen Menschen auf diese Masche herein.
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Die US-Handelsaufsicht FTC lässt Gnade walten: Facebook wird für vergangene Datenschutz-Verstöße nicht belangt, muss aber künftig seine Mitglieder vor Änderungen der Privatsphären-Einstellungen fragen. In der Praxis könnte die Abmachung allerdings Schlupflöcher lassen.
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Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verstößt die Homepage des Bundestags gegen Datenschutz-Richtlinien. Dort und beim Kinderportal des Bundestags, Kuppelkucker.de, werde ein Tracking-Dienst eingesetzt. In beiden Fällen würden die Besucher in den Datenschutzhinweisen nicht darüber informiert, berichtet der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Schaar habe deshalb eine Prüfung eingeleitet.
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Ein User stellte große Teile eines “Werner”-Films auf die Videoplattform. Der Filmverleih Constantin forderte die Herausgabe der Nutzerdaten. Er scheitert am Oberlandesgericht München.
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Über eineinhalb Jahre versteckte sich ein 37-jähriger Nordrhein-Westfale erfolgreich vor der Polizei. Gestern Mittag endete seine Flucht im Würzburger Hauptbahnhof. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den Mann in einem abfahrbereiten Zug und stieß dabei auf gleich zwei Haftbefehle.
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Ausgesprochen raffiniert ging eine aus Lüneburg und Hamburg stammende Bande von Internet-Betrügern vor, die sich jetzt vor dem Hamburger Landgericht verantworten muss. Weil einer der acht Angeklagten die Ladung nicht erhalten hatte, konnte der Staatsanwalt erst nicht wie zunächst vorgesehen am Montag die umfangreiche Anklageschrift vortragen, sondern erst am Mittwoch.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag durch den Betreiber einer Webseite verstößt normalerweise nicht gegen Wettbewerbsrecht. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden. Wer als Verbraucher in die Fänge eines Abofallen-Betreibers geraten ist, sollte sich durch diese Entscheidung nicht irritieren lassen.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Hier droht wohl die nächste Abmahnwelle: Die Informationspflichten für Unternehmen gelten auch für die kommerzielle Darstellung der Firma in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook – die werden hier allerdings nur selten erfüllt. Dabei unterliegen die Unternehmen auch hier den entsprechenden Anforderungen, die sich aus dem Telemediengesetz für die Präsentation im Internet ergeben.
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Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, “wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist”, so der BGH (Az. I ZR 131/10).
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Die thailändische Regierung fordert von Facebook, dass das soziale Netzwerk rund 10.000 Seiten entfernt. Diese würden gegen ein Gesetz, das die Königsfamilie vor Beleidigungen schützt, verstoßen. Theoretisch könnte sogar Facebook-Chef Mark Zuckerberg dafür belangt werden.
Was König Bhumibol Adulyadej und dessen Familie betrifft, kennt Thailand keine Gnade: Wer in einem sozialen Netzwerk (wie natürlich auch im echten Leben) eine Nachricht veröffentlicht, die ein Mitglied der Thai-Royals in irgendeiner Weise beleidigt, dem drohen etliche Jahre Haft.
Wie 'The Next Web' berichtet, ist insbesondere Facebook ins Visier der Hüter des königlichen Rufs geraten: Das Netzwerk wurde aufgefordert 10.000 Seiten zu löschen. Thailändische Nutzer wurden bereits zuvor gewarnt, auf Facebook auch nur die leiseste Kritik an König Bhumibol zu äußern.
Quelle : winfuture.de