Das neue Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden

Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.

Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel

Falsche Shops - Outlets.de

Moebel, Notebooks, Playmobil-Spielzeug und vieles mehr: Derzeit geistern zig vermeintliche Online Shops durchs Netz, die beliebte Produkte angeblich besonders guenstig anbieten.
Tatsaechlich haben sie nur einen Zweck: Nutzer auf die Abofalle outlets.de zu leiten. Wer sich dort fuer die " groesste Outlets- & Fabrikenverkauf Datenbank" anmeldet, soll da fuer 8 Euro / Monat zahlen. Vertragslaufzeit : 2 Jahre.
Vor solchen Onlinefallen schuetzt der Computerbild-Abzockschutz, oder WOT und auch unser Filter fuer Adblock plus den sie hier finden : http://blog.arcadewelten.eu/produkte-aus-dem-hause-vampirboard/

Quelle : Computerbild/ Ausgabe 21/2011

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Neues EU-Telekommunikationsrecht - Mehr Rechte für den Verbraucher

Seit dem 25. Mai ist das neue EU-Telekommunikationsrecht rechtskräftig. Diese soll künftig die Rechte von Verbrauchern stärken und für mehr Wettbewerb unter den Telekommunikationsbetreibern sorgen. Die Nutzer von Festnetz, Mobilfunk und Internet können sich auf Verbesserungen im Kommunikationsbereich freuen. Die verstärkten Aufsichtsrechte sollen die Verbraucher unter mehr Rechtssicherheit stellen und gleichzeitig das Wachstum der Telekommunikationsanbieter europaweit fördern.
Neue Rechte für den Nutzer

Der Wechsel des Mobilfunkbetreibers wird zukünftig einfacher und schneller von statten gehen. So kann man beim Anbieterwechsel binnen eines Tages seine Telefonnummer mitnehmen. “Die Probleme, die bisher beim Anbieterwechsel bestanden, gehören nun der Vergangenheit an”, so der ehemalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle. “Das stärkt das Vertrauen in Markt und Wettbewerb.” Vertragslaufzeiten für Erstverträge dürfen nicht länger als 24 Monate gehen, womit den Verbraucher bei Unzufriedenheit ein Wechsel erleichtert werden soll. Dörfer und ländliche Regionen will man mit besseren Internetzugängen versorgen. “Wir sind uns auch einig, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird”, so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Vorsicht Kunde! "Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“ - Besuch beim Internetdienstleister 1&1 (Video)

"Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“
Besuch beim Internetdienstleister 1&1

"Vertrag kommt von Vertragen!“, teilt uns der Leiter der Abteilung Kundenzufriedenheit beim Internetdienstleister 1&1, Herr Marcell D’Avis, mit. Und preist in einem Werbespot die Vorzüge der neuen Verträge von 1&1 an. Keine Vertragslaufzeit, besonders günstige Konditionen und außerdem würde er sich selbst um die Kunden kümmern, wenn mal was schief läuft. Keine Vertragslaufzeit? Günstige Konditionen? Meldet sich Herr D’Avis wirklich persönlich auf Kundenanfragen? Das c’t magazin probiert es aus: Wie lange bindet man sich mindestens an 1&1, sind die Angebote wirklich günstig? Und als Herr D‘Avis eine c’t magazin-Kunden-Anfrage unbeantwortet lässt, besucht ein Kamerateam Herrn D‘Avis an seinem Arbeitsplatz.

Video quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

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