Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".
Quelle: heise.de
Aus Niedersachsen sind offenbar größere Mengen von Hühnereiern auch nach Nordrhein-Westfalen geliefert worden, die mit dioxinähnlichen PCB (Polychlorierte Biphenyle) oberhalb des Höchstwertes belastet sind. Am Freitagabend informierten die zuständigen Behörden in Hannover das NRW-Verbraucherschutzministerium über diesen Vorfall.
Quelle : umwelt.nrw.de /Zum Artikel
Porno- und Warez-Seiten sind die unseriösen Finsterecken des Web. Ihr Geld machen sie unter anderem mit ertrickster Werbung und damit, Leistungen vorzutäuschen, die sie nicht erbringen. Im Extremfall beklauen sie sich einfach gegenseitig – und die Zeche zahlen seriöse Unternehmen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
In einer Pressemeldung vom 13. März hatte Microsoft unter Bezug auf eine Beschlagnahmungsaktion des Landeskriminalamts Berlin behauptet, dass über den Webshop "Softwarebilliger.de" gefälschte Datenträger mit Microsoft-Betriebssystemen vertrieben würden. Nun stellt der Betreiber des Webauftritts, die TYR Holding GmbH klar, dass von Softwarebilliger.de keine gefälschten Programme oder Datenträger verkauft würden. "Als seriöser Händler von gebrauchter Software halten wir uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze"
In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam, Aktenzeichen 430 Js 30907/09 Wi gegen Peter Michael Lenz, Großstraße 59, 14929 Treuenbrietzen, Matthias Mönch, Rene Meusburger und Andere, u. a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sind in Vollziehung nachstehender Arrestbeschlüsse…
Quelle: eBundesanzeiger.de
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Seit Freitag (20.01.2012) verkauft eine Zoohandlung in Duisburg Hundewelpen. Damit begeht das nach eigenen Angaben weltgrößte Zoofachgeschäft einen Tabubruch. Es hagelt Kritik von Tierschützern und dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe.
Quelle: WDR.de / Zum Artikel
Die E-Zigarette ist in Deutschland gefragt wie nie – und umstrittener denn je. Experten sehen große Gesundheitsrisiken. Sogar in China, wo die E-Zigarette einst entwickelt wurde, darf nicht mehr gedampft werden.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Neue Fälle: Wie ahnungslose Kunden von dubiosen Buchhändlern um ihr Erspartes gebracht werden.
Die Masche mit teuren Büchern von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Dazu interessant und lesenswert:
Derweil scheint bei der Justiz allmählich die Skepsis gegenüber Euroweb zu wachsen. So gab im Januar 2011 das Landgericht Hildesheim einem Kläger Recht, der sich beim Vertragsabschluss getäuscht fühlte. Die Richter werfen Euroweb arglistiges Handeln vor.
Quelle: Taz.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Die Telekom stoppt Vertrieb und Geschäft mit 0900-Nummern. Das berichtet teltarif.de. Betroffen sind auch bestehende Kunden des Unternehmens.
Wie das Portal jetzt berichtete, habe die Telekom den Vertrieb von 0900-Produkten eingestellt und kündige selbst bestehenden Kunden, die eine 0900-Nummer geschaltet haben und die Telekom mit der technischen Abwicklung betraut haben.
Quelle : computerbetrug.de
So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?
Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".
Quelle : heise.de
…so lautet das vernichtende Urteil über eine Kräutermischung, die nun von Abzockern vertrieben wird. Kräutermischung? Exakt. Die allseits bekannten Abzocker der Abofallenbranche haben offenbar umgesattelt und versuchen nun, Kiddies und Kiffer mit einer “Räuchermischung zur Verbesserung des Raumklimas” zu neppen.
Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte man zugunsten des Verlages entschieden.
In dem Prozess ging es um eine Linksetzung auf das Software-Unternehmen SlySoft, das die Software AnyDVD anbot. Mit dieser konnte der Kopierschutz auf DVDs umgangen werden und der Inhalt kopiert werden. Solche Programme dürfen hierzulande nach geltendem Recht nicht vertrieben oder beworben werden.
Quelle : winfuture.de
Die EU-Kommission ist alarmiert: Apple will bei Streamingdiensten, die über iPhone und iPad abonniert werden, 30 Prozent der Einnahmen für sich kassieren. Das bestätigt das Unter-nehmen. Das ist ein klarer Vorteil für Apples eigenen Musikvertrieb – konkurrenzfähige Dienste werden zum Verlustgeschäft.
Quelle : spiegel.de
Ein Fortschrittsbericht der "European Financial Coalition" (EFC) gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Netz kommt zu dem Ergebnis, dass vom viel beschworenen "Massenmarkt" für Kinderpornographie im Internet keine Rede sein kann. In den vergangenen 14 Monaten sei die Zahl der identifizierten aktiven Webseiten, die kommerziell Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch vertreiben, "deutlich gesunken", heißt es in der jetzt veröffentlichten Studie (PDF-Datei) der von der EU-Kommission geförderten Vereinigung, zu der sich 2009 mehrere Internetkonzerne, Zahlungsanbieter, internationale Polizeibehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen haben. Die noch ausgemachten gewerblichen Vertriebsseiten hätten "generell keinen hohen Profit" abgeworfen. Vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen der Internetkriminalität seien die tatsächlichen Einnahmen als "recht niedrig" zu bezeichnen.
quelle : heise.de